Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gesucht

 

Zur Verstärkung unseres interdisziplinären, engagierten Teams suchen wir
ab dem 01.01.2020 und unbefristet eine/n
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftliche Mitarbeiterin
– 30–39 Std. –

 

Ihre Aufgaben:

  • Sie entwickeln, planen und koordinieren Projektanträge und Forschungsprojekte
  • Sie organisieren Veranstaltungen
  • Teilnahme an Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen
  • Sie bereiten Themen auf und beantworten Medienanfragen
  • Sie unterstützen im Tagesgeschäft

Sie verfügen über:

  • ein abgeschlossenes sozialwissenschaftliches, wirtschaftswissenschaftliches oder juristisches Studium oder vergleichbare Kenntnisse
  • Grundkenntnisse im Bereich Finanzdienstleistungen und die Bereitschaft sich weiter einzuarbeiten
  • Erfahrung oder Interesse an Forschung im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz
  • ausgeprägte analytische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie Kompetenzen in der Erhebung und Auswertung qualitativer und/oder quantitativer Daten („Zahlenverständnis“)
  • das Interesse und die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten (auch interdisziplinär)
  • eine zielgerichtete, selbstständige und proaktive Arbeitsweise sowie sehr gute Organisationsfähigkeit
  • sehr gutes Darstellungs- und Ausdrucksvermögen (mündlich und schriftlich)
  • Ihre Fähigkeit zur Teamarbeit und professionellen Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern setzen wir voraus

Wir bieten Ihnen:

  • eine inhaltlich abwechslungsreiche und verantwortliche Tätigkeit mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten
  • ein wertschätzendes Miteinander im Team
  • berufliche Weiterentwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine faire Vergütung in Anlehnung an die Tarifbedingungen für Banken und Sparkassen
  • zusätzlich zum Gehalt attraktive Sonderleistungen (VWL, Fahrtkosten, Restaurant-Checks)
  • eine unbefristete Einstellung, die auf eine dauerhafte Zusammenarbeit ausgelegt ist
  • einen zentral gelegenen Arbeitsort mit sehr guter Verkehrsanbindung

Sie haben Interesse?

Dann möchten wir Sie gerne persönlich kennenlernen. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen inkl. Gehaltsvorstellungen ausschließlich per E-Mail bis zum 30.10.2019 unter der Kennziffer 05-2019 an: melanie.poldrack@iff-hamburg.de

Für Fragen steht Ihnen Frau Melanie Poldrack (040-309691-23) zur Verfügung.

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iff-Überschuldungsradar 2019/15

Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung Tübingen

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung-Tübingen“ von Heiner Gutbrod. Er ist Diplom-Pädagoge und beim Verein für Schuldenberatung e.V. Tübingen: Schwerpunkt Jugend-Schulden-Beratung angestellt. Co-Autoren sind Saskia Härtel und Yusupha Gaye.

Heiner Gutbrod berichtet von einem neuen Ansatz in der Präventionsarbeit der Jugend-Schulden Beratung Tübingen: Ehemals Überschuldete berichten von ihrer persönlichen Leidensgeschichte und wie sie es geschafft haben, die Schulden hinter sich zu lassen.

Es gelingt so einen emotionalen Anker zu setzen, der andere Ebenen anspricht als die reine Wissensvermittlung. Die Teilnehmer bekommen einen Eindruck, dass Fehler korrigierbar sind. Aus erster Hand wird aufgezeigt, dass eine Befreiung aus einer schwierigen, finanziellen Situation durch Geduld, Ausdauer und Unterstützung möglich ist.

Mit diesem Ansatz gelingt es auch, mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, die wenig Erfahrung mit eigenem Geld und Verschuldung haben oder die sich schämen, eigene, teilweise negative Erfahrungen, zur Sprache zu bringen. Beide Co-Autoren sind ehemalige Verschuldete, die offen ihre persönliche Situation und ihren Lebensweg schildern. Sie bekennen sich zu Schicksalsschlägen und zu den eigenen Fehlern.

Im Überschuldungsradar wird der Ablauf einer solchen Präventionsveranstaltung mit jungen Menschen dargelegt. Nach einer Einheit über Folgen von nicht bezahlten Rechnungen und einem Erfahrungsaustausch, knüpfen sich die Erfahrungsberichte an. In Kleingruppenarbeit wird der Haushaltsplan eines Azubis gerechnet. Abschließend berichten die ehemaligen Verschuldeten, wie sie heute ihren Haushalt managen.

Mit den persönlichen Erfahrungen wird in den Kursen regelmäßig eine andere Form der Konzentration, Aufmerksamkeit und Betroffenheit erzeugt, als wenn lediglich der Schuldenberater über abstrakte Probleme, Mahnverläufe und Vollstreckungstitel spricht. Der Zusammenhang zwischen Lebensgeschichte, Schicksalsschlägen und eigenen Fehlern wird erlebbar.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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Systemischer Wucher und die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie

Forschungsdirektorin des institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) Prof. Dr. Doris Neuberger und der Gründer des Instituts Prof. Dr. Udo Reifner nehmen in einem Working Papier Stellung zu der systemischen Wucherproblematik der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie.

Systemischer Wucher ist Marktversagen

Wucher ist ein häufiges Phänomen auf Verbraucherkreditmärkten und betrifft insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen. Systemischer Wucher nutzt die Armut aus, indem er in zusätzlichen Produkten erscheint und Wuchergewinne durch Kettenkredite erzeugt. Dieses Papier untersucht die ökonomischen Gründe für die Wuchergesetzgebung und bewertet auf dieser Grundlage die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EC. Systemischer Wucher ist ein Marktversagen. Die überzeugendsten Erklärungen für ein solches Versagen auf Verbraucherkreditmärkten sind (1) Monopolmacht, wobei der Verbraucher in eine bilaterale Kreditbeziehung eingebunden ist, (2) Diskriminierung durch risikobasierte Preisgestaltung und (3) negative Externalitäten, in der die am wenigsten liquiden Kreditnehmer durch die zahlungsfähigeren quersubventioniert werden.

Richtlinie muss reformiert werden

Unvollständige Information oder mangelnde finanzielle Bildung der Verbraucher können den systemischen Wucher auf Kreditmärkten nicht erklären, denn selbst voll informierte Verbraucher würden diskriminiert und in eine Situation des bilateralen Monopols geraten. Die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie basiert jedoch in erster Linie auf dem Modell der unvollständigen Information, die sie durch Informationspflichten zu korrigieren versucht. Infolgedessen werden wucherische Praktiken und Produkte implizit als legal anerkannt, was den nationalen Kampf gegen Wucher untergraben hat. Daher ist diese Richtlinie nicht wirksam und muss reformiert werden.

Zu dem Working Paper  

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Restschuldversicherungen: zu teuer und daher sittenwidrig

Nicht Nutzung von SchuldnerberatungUnser Vereinsmitglied und ehemaliger geschäftsführende Direktor des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) RA Dr. Achim Tiffe nahm in PLUSMINUS am 14.08.2019 zu dem Thema Restschuldversicherung Stellung.Tiffe stellt fest, dass viele Restschuldversicherungen oft überteuert sind. „Sie sind so teuer, dass ich sie für sittenwidrig halte,“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Versicherung werden zudem ausgehöhlt und bieten kaum noch Versicherungsschutz. „Das was abgesichert wird, tritt auch selten ein“ bemängelt Tiffe und kritisiert, dass lediglich das Kreditvolumen aufgebläht wird um die Kosten zu steigern damit die Banken mehr verdienen.

Auf dem Portal anwalt.de konkretisiert Tiffe, dass nach einer Studie der Aufsichtsbehörde BaFin im Jahr 2017 der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbetrages beträgt. Der Teil, der für die Versicherungsleistung verwendet wird, ist gering. Die Kosten der Restschuldversicherung steigen zudem mit jeder neuen Umschuldung, wenn bei jeder neuen Kreditaufnahme eine neue Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss.

Tiffe mahnt, dass durch diese Praxis gerade diejenigen die hilflos sind ausgebeutet werden und „solange ausgebeutet werden, bis sie eigentlich nicht mehr können, nur damit die Banken den eigenen Gewinn maximieren.“ Als Verbraucherschutzanwalt rät Tiffe den Verbrauchern nicht alles einfach hinzunehmen, sondern sich bei Problemen an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt zu wenden.

Dr. Achim Tiffe ist langjähriges Vereinsmitglied des institut für finanzdienstleistungen e.V. und Partner der Kanzlei JUEST+OPRECHT

 

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iff-Überschuldungsradar 2019/14

Restschuldbefreiung – Wohin geht die Reise?

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zur Restrukturierungsrichtlinie der Europäischen Union von Dr. Jan-Ocko Heuer. Er arbeitet am „SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik“ der Universität Bremen und forscht u.a. international-vergleichend zum Privatinsolvenzrecht.

Dieses iff-Überschuldungsradar skizziert die entschuldungsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie und diskutiert die anstehende Umsetzung durch eine Reform der Restschuldbefreiung im deutschen Insolvenzrecht. In diesem Zusammenhang wird auch für eine partielle Neuausrichtung des deutschen Entschuldungsrechts plädiert.

Der Autor setzt sich mit der am 16. Juli 2019 in Kraft getretene „Restrukturierungsrichtlinie“ der Europäischen Union (EU). Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei – bzw. in Ausnahmefällen drei – Jahre Zeit zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wenngleich die Richtlinie vornehmlich die vorinsolvenzliche Sanierung und die Entschuldung insolventer Unternehmer regelt, so dürften die EU-Vorgaben auch zu einer Neuordnung der Entschuldung von insolventen Verbrauchern in Deutschland führen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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Sparen mit wenig Geld – Wie weit komme ich mit 100 Euro im Monat?

In einem Beitrag der dpa nimmt Prof. Dr. Ingrid Größl, Vorständin beim insitut für finanzdienstleistungen e.V. (iff), zu der Frage Stellung, ob es sich lohnt, jeden Monat nur kleine Beiträge zurückzulegen.

„Sparen lohnt sich immer,“ ist das Credo der Expertin, „es ist nur eine Frage, wie das Geld angelegt werden sollte“. Lediglich einen Blick auf eine attraktive Rendite zu werfen, hält sie nicht für ausreichend. Wer etwa einen Sicherheitspuffer anspart, muss jederzeit vorbereitet sein, Zahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass bestimmte Anlageformen nicht infrage kommen – Aktien zum Beispiel. „Deren Kurs kann sich jeden Tag ändern. So kann es passieren, dass man zur Unzeit verkaufen muss, wenn man plötzlich Geld benötigt.“ Statt schöner Rendite steht hier schlimmstenfalls Verlust. In dem Fall landen die monatlichen Sparbeträge deshalb besser auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto.

Zum vollständigen Artikel auf n-tv.de.

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So umgehen Verbraucher die Schuldenfalle

Null-Prozent-Finanzierung oder Kurzdarlehen machen es den Verbrauchern oft zu leicht, Kredite aufzunehmen. Dr. Sally Peters kommissarische Geschäftsführerin vom institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff)  in Hamburg gibt im Weser-Kurier vom 21.08.2019 Tipps, wie solche Finanzierungen an der Kasse am Ende nicht in eine Überschuldung führen.

Kredite sind nicht per se schlecht

Für Kunden kann eine solche Finanzierung durchaus ein Vorteil sein, findet Dr. Sally Peters: „Kredite sind nicht per se schlecht“, erklärt die kommissarische Geschäftsführerin. „Ist man in einer finanziellen Notlage und die Waschmaschine kaputt, kann eine Null-Prozent-Finanzierung zum Beispiel die rettende Lösung sein.“ Wichtig sei aber: Vergleichen und Angebote prüfen.

Konsumverhalten trägt oft zu hohen Schulden bei

Laut dem iff-Schuldenreport 2019 sind die größten Risiken für Überschuldung zwar nach wie vor Arbeitslosigkeit (23,1 Prozent) gefolgt von Scheidung oder Trennung (10,5 Prozent) und Krankheit (10,0 Prozent). Allerdings trägt auch das Konsumverhalten (9,7 Prozent) allzu oft zu hohen Schulden bei.

Vor dem Kauf sorgfältig und mit Abstand überlegen

Um nicht in eine Schuldenfalle zu tappen, sollten Kunden die Entscheidung einer Kreditaufnahme gut überlegen, rät Peters. „Nicht immer wird nachgerechnet, ob die Raten auch über einen langen Zeitraum leistbar sind.“ Damit die Verlockung nicht zu groß wird, könne räumlicher Abstand zum Produkt helfen. Eine Zahlung über einen längeren Zeitraum stehe außerdem nicht immer im Verhältnis zur Ware: „Ich zahle womöglich monate- und jahrelang noch ein Produkt ab, was längst veraltet oder defekt ist.“

 Der vollständige Artikel im Weser-Kurier vom 21.08.2019

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Fachtag 22.11.2019 – Finanzielle Bildung tut not!

Einladung zum Fachtag 2019

Finanzielle Bildung tut not! Aber wer soll sie anbieten und wie soll das geschehen?

Freitag, 22. November in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Berlin, Hiroshimastr. 12-16, 10785 Berlin-Tiergarten

 

Thema des Fachtages

Die finanzielle Bildung in Deutschland hat derzeit, trotz zahlreicher guter Ansätze, immer noch einen geringen Stellenwert. Da wundert es nicht, wenn internationale Vergleichsstudien zeigen, wie schlecht es um die finanzielle Bildung in Deutschland bestellt ist. Hierbei waren wohlgemerkt nicht die finanzmathematischen Kenntnisse der Testteilnehmer gefragt. Es ging um das grundsätzliche Verständnis finanzieller Zusammenhänge. Für die Mitglieder des Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie hoch eigentlich der tatsächliche Bedarf an nachhaltiger finanzieller Bildung in Deutschland ist, und wer für die bedarfsdeckende “Versorgung“ letztlich verantwortlich ist?

Finanzielle Bildung in Deutschland ist, wie Bildung allgemein, Ländersache. Das Ausmaß und die Qualität sind dementsprechend je nach Bundesland unterschiedlich. Unterschiedliche private Initiativen haben sich seit Jahren zum Ziel gesetzt, diese Lücke zu schließen. Die Qualität ist dabei sehr unterschiedlich. Während Schulbücher von den zuständigen Ministerien intensiv geprüft werden, entfällt eine solche Prüfung bei Unterrichtsmaterial privater Anbieter. Das heißt die Materialien werden oftmals weder auf ihre Inhalte noch auf ihre Didaktik hin überprüft.

  • Wie kann finanzielle Bildung in den Bundesländern besser gefördert werden?
  • In welchem Rahmen können sich die privaten Initiativen einbringen, um gemeinsam mit den staatlichen Angeboten eine optimale finanzielle Bildung sicher zu stellen?
  • Welche Rahmenbedingungen müssen gelten, damit finanzielle Bildung nicht die falschen Anbieter in einen ungeschützten Bereich eintreten lässt?
  • Wie und von wem können Standards geschaffen werden?
  • Wie kann eine kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Initiativen stattfinden?
  • Welche Rolle spielt hierbei das Thema Flucht und Migration?
  • Können spezielle Angebote für die Zielgruppe vorgehalten werden?
  • Sind vermeintliche Online Verbraucherschützer selbst Anbieter?

Der Fachtag 2019 wird freundlicherweise vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband gefördert.

Das aktuelle Programm finden Sie hier.
Melden Sie sich hier an.

Dr. Dirk Ulbricht (Direktor iff) ist seit Oktober im Vorstand vom Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz.  Weitere Mitglieder im Vorstand sind Dr. Birgit Happel, Michael Baur, Christiane Heger sowie Marius Stark (Vorsitz), Thomas Raddatz (Stellvertretender Vorsitzender) und Franz Thien (Finanzen).

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iff-Überschuldungsradar 2019/13

Nicht-Nutzung von Schuldenberatung

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zur „Nicht-Nutzung von Schuldenberatung“ von Dr. Kerstin Herzog. Sie ist Diplom-Sozialpädagogin (FH), Schulden- und Insolvenzberaterin bei der BASF Stiftung und hat eine Vertretungsprofessur an der HS RheinMain inne.

Dr. Kerstin Herzog zeigt dabei auf, wie Überschuldete das Angebot der Schuldnerberatung bewerten und warum sie diese Angebote möglicherweise nicht wahrnehmen. Hieraus lassen sich auf wertvolle Hinweise auf die Qualität der Schuldenberatung ziehen. 

Schuldenberatung ist voraussetzungsvoll. Zunächst einmal müssen Betroffene überhaupt wissen, dass es ein Beratungsangebot gibt. Wird das Angebot auch dann nicht wahrgenommen, kann dies zum Beispiel mit Problemen der örtlichen oder zeitlichen Zugänglichkeit zusammenhängen.

Beratung aufzusuchen bedeutet aber auch für viele das Eingestehen von Hilfebedürftigkeit. Die Nutzung kann zudem mit Stigmatisierung verbunden sein. Die Inanspruchnahme fällt außerdem manchen Personen schwer, da sie womöglich mit anderen Beratungsangeboten negative Erfahrungen gemacht haben.

Dr. Kerstin Herzog verweist auf der Basis ihrer Forschung insbesondere auf drei Faktoren: Für die Betroffenen stellt sich die Notwendigkeit eines offenen und transparenten Angebots. Das Angebot muss zudem flexibel sein. Gibt es gerade andere schwierigen Situationen im Alltag, kann eine Beratung als zusätzliche Belastung wahrgenommen werden. Eine weitere wichtige Bedingung ist die Entmoralisierung der Überschuldung, also Ratsuchenden wertfrei und neutral zu begegnen. Leider machen Ratsuchende auch im Kontext der Schuldenberatung die Erfahrung, moralischen Bewertungen ausgesetzt zu sein. 

Der Beitrag von Dr. Kerstin Herzog zeigt auf: Beratung aus Sicht der Betroffenen zu analysieren, ist ein wichtiger Schritt, um dem Nutzen von Beratung näher zu kommen und zu schauen, inwiefern das Beratungsangebot den tatsächlichen Bedarfen entspricht.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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