EVZ-Inkassostudie 2019: Gewerbliches Inkasso in Frankreich, Österreich und Deutschland – Was ist gegenüber Verbraucher*innen erlaubt, und was nicht ?

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat eine lesenswerte Publikation mit dem Titel “Gewerbliches Inkasso in Frankreich, Österreich und Deutschland – Was ist gegenüber Verbraucher*innen erlaubt, und was nicht ? (EVZ-Inkassostudie 2019)” herausgebracht.

Aus dem Fazit: Das Hauptproblem in allen Ländern ist, dass Verbraucher oftmals eine völlig falsche Vorstellung von dem haben, was Inkasso bedeutet und welche rechtlichen Möglichkeiten den Forderungseintreibern überhaupt zur Verfügung stehen. So zahlen viele Verbraucher ob dieser Unwissenheit und aus Angst, auch wenn sie die Forderung die dem Inkassoschreiben zu Grunde liegt eigentlich ablehnen.

Malte Hartmann zur Erstattungsfähigkeit „fiktiver“ Inkassokosten – oder: Ohne Schaden kein Schadensersatz

Ein sehr lesenswerter Hinweis von Thomas Seethalter unter http://inkassowatch.org/ohne-schaden-kein-schadensersatz-zur-problematik-fiktiver-inkassokosten/PFLICHTLEKTÜRE!

“Unter der Überschrift “Erstattungsfähigkeit „fiktiver“ Inkassokosten – Vergütungsvereinbarungen von Inkassodienstleistern auf dem Prüfstand” befasst sich Dr. Malte Hartmann, bis August 2018 als Richter in der Präsidialabteilung des Amtsgerichts Hamburg für die Aufsicht über Rechtsdienstleister zuständig, in der aktuellen Ausgabe der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ (ZRP 2020, 12-15) mit einer vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs für ein „Gesetz zum Verbraucherschutz im Inkassorecht“ brisanten rechtlichen Fragestellung: Sind die Inkassokosten nach den üblichen zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen vereinbarten Vergütungsmodellen überhaupt als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten?

Siehe dazu auch: AG Esslingen, Urteil vom 18.05.2018, Az. 5 C 234/18 und Butenob, Zur Rechtmäßigkeit von Inkassokosten, BAG-SB Informationen 2018, 188

Strafverfahren im sog. „UGV-Inkasso-Prozess“ gegen Zahlung von Geldauflagen von insgesamt über einer Million Euro vorläufig eingestellt

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal hat am 23.01.2020 im sog. „UGV-Inkasso-Prozess“ das Verfahren gegen die fünf Angeklagten vorläufig eingestellt, u.a. gegen Zahlung einer Geldauflage von insgesamt über einer Million Euro. 80 % des Betrages sind an die Staatskasse und 20 % an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten ursprünglich vorgeworfen, im Rahmen ihrer Inkassotätigkeit überhöhte bzw. nicht berechtigte Forderungen geltend gemacht zu haben. Bereits vor Beginn der Hauptverhandlung war umstritten, ob die Tätigkeit der Angeklagten überhaupt strafbar ist. (mehr …)

Forderungsbeitreibung durch Inkassounternehmen trotz erteilter Restschuldbefreiung

“Schon seit einiger Zeit beobachtet der AK InkassoWatch, dass Inkassounternehmen versuchen, Forderungen beizutreiben, die im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens eindeutig von der Restschuldbefreiung erfasst waren.

In letzter Zeit häufen sich diese Fälle erkennbar, so dass wir inzwischen vermuten müssen, dass es sich nicht mehr nur die in solchen Fällen gerne aufgeführten “bedauerlichen Einzelfälle” handelt.”

Der AK InkassoWatch bittet deshalb alle Praktiker*innen um Mithilfe und Übersendung von aussagekräftigen (zunächst anonymisierten) Unterlagen. Mehr unter http://inkassowatch.org/forderungsbeitreibung-durch-inkassounternhemen-trotz-erteilter-restschuldbefreiung/

Kindergeldrückforderung: Zweifel an der Zuständigkeit der Familienkasse NRW-Nord zur zentralen Entscheidung über Stundungs- und Erlassanträge

RA Hildebrandt schreibt: “Derzeit sind unter den Aktenzeichen III R 36/19 und III R 21/18 zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) zu der Frage anhängig, ob dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit trotz der Konzentrationsermächtigung des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) die Befugnis fehlte, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen des sog. Regionalen Inkasso Services im Bereich des steuerlichen Kindergeldes bei der Familienkasse NRW-Nord zu zentralisieren.”

Rechtskräftiges Unterlassungsurteil gegen UGV-Inkasso wegen Verzugszinsbegründung sowie Herleitung einer Hauptforderung „aus Kontokorrent“ im Inkasso-Erstanschreiben

Inkassounternehmen müssen, wenn sie eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend machen, mit der ersten Geltendmachung zahlreiche Informationen “klar und verständlich” übermitteln. Dazu gehört

  • bei Verträgen die konkrete Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses (§ 11a Abs. 1 Nr. 2 RDG)
  • wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, ein gesonderter Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird (§ 11a Abs. 1 Nr. 4 RDG)

Hierzu ist auf das Urteil des LG Frankenthal vom 18.07.2017, 6 0 82/17, hinzuweisen [hier als PDF] In der Entscheidung wurde UGV-Inkasso untersagt, (mehr …)

Rechtskräftiges Unterlassungsurteil gegen UGV-Inkasso betreffs Verzugszinsbegründung „höhere Zinsen wegen Anlageverlust“ sowie Herleitung einer Hauptforderung „aus Kontokorrent“ im Inkasso-Erstanschreiben

Wie dem AK InkassoWatch bekannt wurde, hat das Landgericht Frankenthal mit Unterlassungsurteil aus 2017  UGV-Inkasso untersagt, die übliche Begründung für die mit 13,25%  krass überhöhten... → weiterlesen

Bundestagsmeldung zum Gesetzentwurf zum Inkassowesen

HIB-Meldung vom 17.12.2019: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Zahl von Verbrauchern, die durch die Tätigkeit nicht registrierter Inkassounternehmen betroffen sind, und den dadurch entstehenden Schaden vor. Das geht aus der Antwort (19/15268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu einem Gesetzentwurf zum Inkassowesen (19/14676) hervor. Wie die Bundesregierung schreibt, hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht [dazu] erarbeitet (mehr …)

vzbv: forsa-Umfrage zu Inkassoschreiben belegt Reformbedarf

„Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) belegt den hohen Reformbedarf des Rechtsrahmens für die Inkasso-Industrie. So halten 42 Prozent der Empfänger von Inkassoschreiben diese für unberechtigt, 24 Prozent bezeichnen die in Rechnung gestellten Kosten spontan als überzogen, beziehungsweise viel zu hoch. 15 Prozent berichten von Aufschlägen von mehr als 100 Euro, bei knapp jedem zehnten waren es sogar mehr als 200 Euro. Gleichzeitig haben 21 Prozent der Verbraucher, die versucht haben, mit dem Inkassounternehmen in Kontakt zu treten, keine Antwort erhalten. Der vzbv fordert einen wirksamen Kostendeckel und eine zentrale Aufsicht für die Branche.“ – Quelle und mehr: PM des vzbv