Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…: Gemeinsame Stellungnahme AK InkassoWatch, BAG-SB und VZ NRW

Das BMJ plant Änderungen im Inkassorecht (siehe Referentenentwurf “Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…” -> Inkassoaufsicht soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden).

Dazu gibt es nun eine Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. und der Verbraucherzentrale NRW. Das Vorhaben wird grundsätzlich begrüßt, jedoch werden auch einige Änderungen vorgeschlagen.

Referentenentwurf – Inkassoaufsicht soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden

Zentralisierung der Inkassoaufsicht - Referentenentwurf Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…

Referentenentwurf “Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…” -> Inkassoaufsicht soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden

Das BMJ meldet: “Mit dem Referentenentwurf soll insbesondere die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert sowie eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen geschaffen werden.

Derzeit obliegt die Aufsicht über registrierte Personen nach § 10 RDG (d. h. Inkassodienstleister, Rentenberaterinnen und Rentenberater sowie Rechtsdienstleistende in einem ausländischen Recht) nach § 19 Absatz 1 RDG den Landesjustizverwaltungen, die diese Aufgabe auf zahlreiche Gerichte und Staatsanwaltschaften übertragen haben. Die daraus resultierende Zersplitterung der Aufsicht führt u. a. zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis. Aus diesem Grund soll die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem RDG registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden.

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Zentralisierung der Aufsicht über Inkassounternehmen

Gemeinsames Positionspapier von AK InkassoWatch, BAG-SB und VZ NRW:

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 für die 20. Wahlperiode das Ziel gesetzt, „die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen“ zu bündeln (Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen“).

Die begrüßenswerte Absicht der Koalitionsparteien entspricht einer Forderung, die von der Verbraucher- und Schuldnerberatung und auch der Inkassobranche schon seit vielen Jahren erhoben wird.

Der Arbeitskreis InkassoWatch, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützen dieses Vorhaben der Koalitionsparteien nachdrücklich.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte sich bereits am 9. Juni 2021 in einer an den Bundestag gerichteten Beschlussempfehlung eindeutig festgelegt: Darin bittet der Ausschuss die Bundesregierung, „unter Beteiligung der Länder bis zum 30. Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Übertragung der Aufsicht auf eine zentrale Stelle auf Bundesebene vorsieht; (mehr …)

Arbeitskreis InkassoWatch: „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG

Der Arbeitskreis InkassoWatch beobachtet, dass einige Inkasso-Dienstleister den „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG in bedenklicher Weise verkürzen – für den Arbeitskreis eine Missachtung der Intentionen des Gesetzgebers. Siehe

„Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG

Arbeitshilfe Arbeitskreis InkassoWatch zur Kostenproblematik „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG

vzbv-Warnung: Bei Klarna auf den Verwendungszweck achten

Der vzbv meldet: “„Smooth Shopping“ verspricht der Zahlungsanbieter Klarna Verbraucher:innen und Händlern, also einen glatten und reibungslosen Zahlungsablauf für beide Seiten. Doch bei den Verbraucherzentralen fällt der Anbieter immer wieder auf. Verbraucher:innen beschweren sich, weil korrekt bezahlte Rechnungen ohne für sie ersichtlichen Grund zurückgebucht werden. Die Folgen sind fatal, denn nachdem Klarna die Buchung rückgängig gemacht hat, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergegeben und mit zusätzlichen Entgelten eingetrieben.

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Dringend! Musterfeststellungsklage des vzbv in Sachen Konzerninkasso. Weitere Musterfälle gesucht!

Wie hier berichtet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfestellungsklage in Sachen Konzerninkasso beim Hanseatischen OLG Hamburg eingereicht. Konkret geht es dabei um Verbraucher, die mit Inkassoschreiben der EOS Deutscher Inkassodienst konfrontiert sind, in denen Forderungen der EOS Investment GmbH geltend gemacht werden.

Der vzbv ruft nochmals dazu auf, weiter die Möglichkeit wahrzunehmen, Fälle im Klageregister zur Musterfestellungsklage einzureichen. Dies ist grundsätzlich bis zum ersten mündlichen Verhandlungstermin möglich. Bereits zum 28.11.2021 muss jedoch ein Quorum an registrierten Fällen erreicht werden.

„Wenn das Quorum bis zum 28.11.2021 nicht erreicht wird, ist die Klage unzulässig und wird abgewiesen. Die Klärung der für uns interessanten Rechtsfrage zur Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten erfolgt dann nicht“, so der vzbv.

Deshalb der Aufruf an alle Schuldnerberater:innen: Unterstützern Sie diese wichtige Klage, indem Sie in Absprache mit Ratsuchenden geeignete Fälle im Klageregister einreichen!

Quelle und mehr: www.infodienst-schuldnerberatung.de und https://www.musterfeststellungsklagen.de/eos