Bundestag: Anhörung zu Änderungen im Inkassorecht

Das Thema Inkassorecht beschäftigt den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung, die morgen stattfinden wird. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) liegen dazu ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion sowie Anträge der FDP (19/20345), der Linken (19/20547) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/6009) vor.  – Quelle und mehr

Die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen: (mehr …)

“Hat der Stromgrundversorger Vattenfall jahrelang zu hohe Mahnkosten verlangt?”

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE), Bürgerschafts-Drucksache 22/1178. Daraus:

“(…) Allein der Hamburger Grundversorger Vattenfall hat zwischen Oktober 2017 und September 2018 mehr als 603.000 Mahnungen verschickt. Lagen die Mahnkosten im Jahr 2019 noch bei 3,10 Euro, sind sie seit dem 01.01.2020 deutlich niedriger und liegen nur noch bei 1,10 Euro. (…)

Kunden/-innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Mahnbetrag sich berechnet. So heißt es in § 17 Absatz 2 Satz 3 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), dass „auf Verlangen des Kunden die Berechnungsgrundlage nachzuweisen“ ist. Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist,, dass es sich bei den Mahnkosten um einen Schadenersatz handelt. Die Mahnkosten sind also nicht etwa im freien Ermessen des Anbieters, sondern sind begrenzt durch die tatsächlich entstehenden Kosten. (mehr …)

Inkassokosten belasten (nicht nur) junge Verbraucher über Gebühr – Offener Brief von Jugend-Schuldnerberatungsstellen an MdBs

Jugendschuldnerberatungsstellen aus Tübingen, Esslingen und Freiburg prangern in offenem Brief Inkassopraktiken und überhöhte Kosten an.

Dritte Ernte: Zahlungsaufforderungen trotz Insolvenzverfahren oder Vergleichserfüllung – Aufruf, Fälle zu dokumentieren

Der AK Inkassowatch schreibt: “Zunehmend stellt der AK Inkassowatch fest, dass Schuldner*innen Zahlungsaufforderungen erhalten, teilweise auch mit Zwangsvollstreckung gedroht wird, obwohl

  • sie sich im Insolvenzverfahren befinden,
  • die Restschuldbefreiung erteilt wurde,
  • sie einen getroffenen Vergleich vereinbarungsgemäß erfüllen oder
  • einen Vergleich vereinbarungsgemäß erfüllt haben.

Der AK Inkassowatch hat aufgrund vorliegender Fälle den Verdacht, dass sich hier ein „Markt“ am Entwickeln ist, den man auch als „Dritte Ernte“ bezeichnen könnte. (mehr …)

LG Osnabrück: Inkassodrohung “Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um … Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.” unzulässig

Hier der Hinweis auf Landgericht Osnabrück, Urteil v. 29.04.2020 – Az.: 18 O 400/19.

Der Tenor: “Die Beklagte wird verurteilt, es (…) zu unterlassen, Verbraucher (…) mit dem Hinweis “Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um … Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.” zum Ausgleich einer Geldforderung aufzufordern.”

BGH: Inkassopauschale von 34,15 Euro für Gaskunden der Stadtwerke München nach erfolgreicher Klage des vzbv unwirksam

Der vzbv weist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.06.2020, Az. VIII ZR 289/19, hin, welche Pflichtlektüre sein dürfte. Aus der PM des Verbandes:

Energieversorger dürfen keine überhöhten Inkassokosten verlangen, wenn sie Zahlungen bei säumigen Kunden eintreiben lassen. Eine Pauschale im Preisverzeichnis, die allgemeine Verwaltungskosten wie IT-Systemkosten sowie Planungs- und Überwachungsaufwand für einen externen Dienstleister einbezieht, ist unzulässig.

Die gerichtlichen Leitsätze 2a+b:

2a. Bezieht eine Formularklausel einen nicht ersatzfähigen Schaden in die Pauschale ein, ist sie nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB unwirksam, weil die Schadenspauschale dann generell überhöht ist (mehr …)

BGH: Inkassopauschale von 34,15 Euro für Gaskunden der Stadtwerke München nach erfolgreicher Klage des vzbv unwirksam

Der vzbv weist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.06.2020, Az. VIII ZR 289/19, hin, welche Pflichtlektüre sein dürfte. Aus der PM des Verbandes:

Energieversorger dürfen keine überhöhten Inkassokosten verlangen, wenn sie Zahlungen bei säumigen Kunden eintreiben lassen. Eine Pauschale im Preisverzeichnis, die allgemeine Verwaltungskosten wie IT-Systemkosten sowie Planungs- und Überwachungsaufwand für einen externen Dienstleister einbezieht, ist unzulässig.

Die gerichtlichen Leitsätze 2a+b:

2a. Bezieht eine Formularklausel einen nicht ersatzfähigen Schaden in die Pauschale ein, ist sie nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB unwirksam, weil die Schadenspauschale dann generell überhöht ist (mehr …)

BGH zu pauschalen Kostenbeträgen eines Energieversorgungsunternehmens bei Zahlungsverzug von Verbrauchern

Die Entscheidung ist nicht mehr ganz neu, sollte umso mehr Beachtung finden: BGH, 26.06.2019 – VIII ZR 95/18 – Leitsatz:

Auch für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und einem Kontrahierungszwang im Bereich der Grundversorgung unterliegt (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG) gilt, dass der Geschädigte den für die Schadensermittlung und außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits- und Zeitaufwand, auch wenn er hierfür besonderes Personal einsetzt oder die Tätigkeiten extern erledigen lässt, grundsätzlich selbst trägt

(im Anschluss an BGH, Urteile vom 9. März 1976 – VI ZR 98/75, BGHZ 66, 112, 114 f.; vom 31. Mai 1976 – II ZR 133/74, WM 1976, 816 unter 2 a; vom 6. November 1979 – VI ZR 254/77, BGHZ 75, 230, 231 f.; vom 26. Februar 1980 – VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 218; vom 8. November 1994 – VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 352; vom 17. September 2009 – Xa ZR 40/08, WM 2009, 2398 Rn. 13; vom 8. Mai 2012 – VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267 Rn. 10 und Beschluss vom 20. September 2016 – VIII ZR 239/15, RdE 2017, 297 Rn. 7).

Siehe auch BGH: Personalkosten in Mahnkostenpauschalen unzulässig (ew-online.de). Ebenso zu diesem Thema Vattenfall und die 3,10 Euro-Mahnkosten

Stellungnahmen zum Regierungsentwurf “Inkassogesetz”

Im April hat die Bundesregierung den “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” beschlossen (vgl. unsere Meldung).

Nach der Bundestagsdebatte vom 1.7.2020 liegen nun zwei Stellungnahmen vor:

Friedrich-Ebert-Stiftung beauftragt iff und GP-Forschungsgruppe mit Forschungsprojekt zu Corona und Überschuldung

Es ist davon auszugehen, dass Überschuldung als Folge der Covid-19 Pandemie zu einem der Hauptprobleme in den nächsten Monaten und kommenden Jahren wird. In der von der Friedrich-Ebert-Stiftung geförderten Studie wird nach wirksamen und nachhaltigen Maßnahmen zur Hilfe bei durch die Pandemie ausgelöste private Überschuldung gesucht.

Der Beitrag Friedrich-Ebert-Stiftung beauftragt <em>iff</em> und GP-Forschungsgruppe mit Forschungsprojekt zu Corona und Überschuldung erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..