Ausführliche Arbeitshilfe zur Fragen der außergerichtlich zulässigen Inkassokosten einschließlich mehrerer entsprechender Musterbriefe des AK Inkassowatch.
Im Sommer letzten Jahres hatten wir bereits berichtet, dass die Zentralen Mahngerichte für Bayern und Rheinland-Pfalz Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen haben, in dem... → weiterlesen
Im Jahr 2017 wird es wieder Änderungen im sozialrechtlichen Bereich bzw. in verwandten Bereichen, die für die Praxis der Schuldnerberatung relevant sein können, geben.
Offensichtlich gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die Kosten der Forderungsbeitreibung durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte deutlich zu begrenzen.
Das Zentrale Mahngericht für Bayern, das AG Coburg, hat in einem Beschluss festgestellt, das Rechtspfleger im Rahmen des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens einschreiten dürfen, wenn versucht werde, das Verfahren dazu zu mißbrauchen, nicht bestehende Ansprüche (hier: Kostendoppelung Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren) durchzusetzen.