„Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen. Damit begründet sie den Entwurf eines Gesetzes (18/7054 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz – 16.12.2015), den der Bundestag am Donnerstag, 16. Februar 2017, nach halbstündiger Beratung verabschieden will. (…)
Es geht dabei insbesondere um die genaue Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern. Unangebrachte Härten für Gläubiger sollen vermieden werden, darunter auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht. (mehr …)