Bekanntlich wurde durch das RSB-VerkürzungsG vom 22.12.2020, BGBl. 2020 I Nr. 67 Seite 3328, die Verbraucherinsolvenzformularverordnung (VbrInsFV) geändert. Davon abweichend hat das BMJV eine eigene Version des Antragssatzes herausgegeben, die hier als “BMJV-Webseitenversion” bezeichnet wird (siehe nur unsere Meldung vom 31.3.2021).
Mit Schreiben vom 9.6.2021 an die Landesjustizverwaltungen versuchte das BMJV die Veröffentlichung der “Webseitenversion” zu erläutern: “Mit der Aktualisierung der Fassungsangabe wird darauf reagiert, dass es im Gesetzgebungsverfahren versehentlich unterlassen worden ist, die Angabe „Amtliche Fassung 7/2014“ auf die Angabe „Amtliche Fassung 1/2021” umzustellen.”
Weiter führt das BMJV u.a. aus: “Zwischenzeitlich (mehr …)