IAB: Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) meldet: “Wer Arbeitslosengeld II bezieht und ohne triftigen Grund gegen die Regeln der Grundsicherung verstößt, dem drohen Sanktionen. Analysen zur Sanktionswahrscheinlichkeit zeigen, dass Frauen im Vergleich zu Männern viel seltener sanktioniert werden. Männer sind etwa doppelt so häufig von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen und dreimal so häufig von Sanktionen aufgrund anderer Pflichtverletzungen betroffen als Frauen. Diese Unterschiede lassen sich zum großen Teil, aber nicht ausschließlich durch Kinderbetreuungspflichten erklären.” – Quelle und mehr

SOZIALRECHT JUSTAMENT Juni (SGB II Schulden im Insolvenzverfahren)

Hinweis auf Sozialrecht Justament mit Aufsatz zur Thematik "SGB-II-Schulden im und nach dem Insolvenzverfahren" plus Arbeitshilfe der BA "Zusammenarbeit gemeinsamer Einrichtungen Inkasso"

Bundessozialgericht: Mahnung hemmt die Verjährung von Erstattungsforderungen der Jobcenter nicht

Das Bundessozialgericht hat am 04.03.2021 – B 11 AL 5/20 R – entschieden (aus dem Terminsbericht; Darstellung von uns; der Wortlaut der Entscheidung liegt noch nicht vor):

  1. In den Fallgestaltungen des § 50 SGB X kann erst ein weiterer Bescheid eine bereits laufende Verjährungsfrist des nach § 50 Abs 3 SGB X festgesetzten Erstattungsanspruchs hemmen.
  2. Bei der vierjährigen Verjährungsfrist des § 50 Abs 4 SGB X handelt es sich um eine Sonderregelung zu Beginn und Lauf der Verjährung, welche die 30jährige Verjährungsfrist des § 52 Abs 2 SGB X als speziellere Vorschrift verdrängt. 
  3. Eine Mahnung oder ein Mahngebührenbescheid führen nicht dazu, dass die vierjährige in eine 30jährige Verjährungsfrist übergeht.

Damit hat das BSG die Revision gegen die Entscheidung LSG Baden-Württemberg – L 8 AL 3185/19, 26.06.2020 als unbegründet zurückgewiesen. Diese LSG-Entscheidung war auch Gegenstand des “Der praktische Fall (10): Verjährungsfrist bei einem bestandskräftigen Erstattungsbescheid” und Lösungsvorschlag. Siehe auch https://www.sozialrecht-rosenow.de und https://www.hartziv.org/news/20210527-bsg-urteil-zur-verjaehrung-von-hartz-iv-erstattungsforderungen.html

FDP fordert eine Bagatellgrenze von 36 Euro für Rückforderungen im SGB II

Bundestagsmeldung: Die FDP-Fraktion fordert die Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie hat deshalb einen Gesetzentwurf (19/29742) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass das derzeitige System der Grundsicherung zu schwerfällig und bürokratisch sei.

Unter anderem verursache das Einfordern von Rückforderungen, teilweise im Centbereich, einen enormen Verwaltungsaufwand, da auch kleinste Überzahlungen durch das Jobcenter mithilfe von Bescheiden zurückgefordert werden müssten. Zudem müsse der Betrag der Rückforderung anteilig auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgerechnet werden und die Anteile jeweils separat mit einem Bescheid eingefordert werden. „Das ist nicht nur sehr aufwendig, sondern teilweise für die Kunden nicht nachvollziehbar“, schreiben die Liberalen. Sie fordern deshalb eine Bagatellgrenze von 36 Euro für Rückforderungen im SGB II.

Der Antrag wurde letzten Donnerstag im Bundestag in den federführenden Sozialausschuss überwiesen.

FDP fordert eine Bagatellgrenze von 36 Euro für Rückforderungen im SGB II

Bundestagsmeldung: Die FDP-Fraktion fordert die Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie hat deshalb einen Gesetzentwurf (19/29742) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass das derzeitige System der Grundsicherung zu schwerfällig und bürokratisch sei.

Unter anderem verursache das Einfordern von Rückforderungen, teilweise im Centbereich, einen enormen Verwaltungsaufwand, da auch kleinste Überzahlungen durch das Jobcenter mithilfe von Bescheiden zurückgefordert werden müssten. Zudem müsse der Betrag der Rückforderung anteilig auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgerechnet werden und die Anteile jeweils separat mit einem Bescheid eingefordert werden. „Das ist nicht nur sehr aufwendig, sondern teilweise für die Kunden nicht nachvollziehbar“, schreiben die Liberalen. Sie fordern deshalb eine Bagatellgrenze von 36 Euro für Rückforderungen im SGB II.

Der Antrag wurde letzten Donnerstag im Bundestag in den federführenden Sozialausschuss überwiesen.

Rückforderungen im Rechtskreis des SGB II (Hartz IV) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (ALG I)

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, BT-Drucksache 19/27674, gibt einige interessante Zahlen. Auszug:

  • Die Zahl der Mitarbeiter beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist von 2015 bis 2020 um 46 % von 593 VZÄ auf 863 VZÄ gestiegen.
  • In den Jahren 2015, 2019 und 2020 wurden im Rechtskreis des SGB II insgesamt rund 8,1 Millionen Erstattungsbescheide erstellt.
  • In 2020 wurden 544.270 Widersprüche gegen SGB II-Bescheide entschieden, von denen 190.000 oder 35,0 % vollständig oder teilweise stattgegeben wurde.
  • Im Januar 2021 betrug der offene Forderungsbestand SGB II insgesamt 2.889.454.456 Euro.
  • In 2020 waren 1.198.169 Personen von einer SGB II-Aufrechung betroffen, was einem Anteil von 21,2 % entspricht.
  • In 2020 wurden im Rechtskreis SGB II 31 Forderungen im Volumen von 5.061 Euro erlassen.

Die Lektüre der gesamten Drucksache lohnt sich.

Neue Weisung zu den Sozialschutzpaketen / § 67 SGB II

Die BA hat eine neue Weisung zu den Sozialschutz-Paketen herausgegeben, diese beinhaltet stichpunkthaft folgende Dinge:

  • Verlängerung des zeitlicher Geltungsbereichs bis 12/2021
  • Endgültige Entscheidung nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes von Amts wegen
  • Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Zahlungszeitpunkte und Nichtanrechenbarkeit (mehr …)

Neue Weisung zu den Sozialschutzpaketen / § 67 SGB II

Die BA hat eine neue Weisung zu den Sozialschutz-Paketen herausgegeben, diese beinhaltet stichpunkthaft folgende Dinge:

  • Verlängerung des zeitlicher Geltungsbereichs bis 12/2021
  • Endgültige Entscheidung nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes von Amts wegen
  • Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Zahlungszeitpunkte und Nichtanrechenbarkeit (mehr …)

Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für das Homeschooling: im Bedarfsfall jetzt Anträge stellen !

Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer am 1. Feb. 2021 getroffenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € auf Zuschussbasis besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.

Dazu gibt es nun von Tacheles e.V. weitere Infos und Musteranträge / Downloads.