Vermittlungsquote von Jobcentern

Rund zehn Prozent derjenigen Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, die im Jahr 2018 wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen haben, erhielten diese durch direkte Vermittlung der Jobcenter. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17226) auf eine Kleine Anfrage (19/16519) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Demnach habe es durch die Aufnahme einer nicht geförderten Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt rund 515.000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegeben, rund 54.000 davon durch Vermittlung eines Jobcenters. – Quelle: Bundestag

Neue Weisungen der BA Arbeit im SGB II und SGB I

Harald Thomé schreibt in seinem heutigen Newsletter: Ich möchte auf verschiedene neue Weisungen der BA hinweisen. Im SGB II zu § 7 SGB II / Berechtigte, § 6 SGB II / Außendienste; § 8 SGB II / Erwerbsfähigkeit  und zum § 52 SGB II / Automatisierter Datenabgleich.

Besonders wichtig ist mir, auf die neue Weisung zur Beratungspflicht nach § 14 SGB I hinzuweisen. Alle LeserInnen meines NL möchte ich bitten, sich diese in Ruhe anzuschauen  und die Weisung mit der Realität zu vergleichen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-i-14_ba015850.pdf

Für das SGB II gilt über den § 14 Abs. 2 SGB II eine weit über die Beratung nach § 14 SGB I hinausgehende Beratungspflicht. Diese hat sich nach § 14 Abs. 2 S. 3 SGB II am „Empfängerhorizont“ zu orientieren.

Aber bitte auch die sonstigen SGB I Weisungen mal anschauen.

Grüne fordern bessere Beratung in den Jobcentern

Die Grünen-Fraktion fordert, die Beratungsqualität und die Arbeitsförderung in den Jobcentern gesetzlich zu verbessern. Sie hat dazu einen Antrag (19/15975) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass über die Hälfte der langzeitarbeitslosen Menschen über keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss verfüge. Deshalb sei bei der Arbeitsförderung und Beratung dringend ein Perspektivwechsel nötig. Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) dürfe nicht allein auf die schnellstmögliche Eingliederung verengt werden, sondern müsse soziale Teilhabe und individuelle Unterstützung in den Blick nehmen, so die Grünen. (mehr …)

Bundesregierung hat keine Daten zur Aufrechnung wegen sozialwidrigen Verhaltens im SGB II

Aus Harald Thomés aktuellem Newsletter: „Die Partei Die Linke haben in einer kleinen Anfrage abgefragt „Wie viele Leistungsberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhielten reduzierte Geldleistungen, weil ihre Ansprüche mit Ersatzansprüchen gern. § 34 SGB II (sozialwidriges Verhalten) aufgerechnet wurden, und über welche Zeiträume erstreckte sich die Aufrechnung?“

Dazu kam als Antwort „Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor“.

Ich will das nochmal deutlich machen: (mehr …)

Rückforderungen durch Jobcenter

Ein paar Zahlen: alleine im Jahr 2018 wurden 20,34 Mio. Hartz-IV-Bescheide durch die gemeinsamen Einrichtungen erlassen, hinzukommen noch die Bescheide der Optionskommunen (geschätzt nochmals 10 Mio.). Im Rechtskreis SGB II wurden im Jahr 2018 insgesamt 2.883.472 Erstattungsbescheide erlassen. Dagegen wurde in 113.200 Fällen Widerspruch eingelegt, von diesen wurde in 45.300 den Widersprüchen vollständig oder teilweise stattgegeben. Alles weitere bitte in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage lesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912241.pdf (Hinweis aus Harald Thomés Newsletter vom 15.9.2019)

Rücknahme- bzw. Verzichtserklärungen von Anträgen beim Jobcenter

Harald Thomé weist aus aktuellem Anlass (Aufforderung von Jobcenter-Mitarbeitern an Unions-Bürger*innen eine Antragsrücknahme zu unterzeichnen – Beispiele) völlig zu Recht auf einige Grundsätze hin:

„Wenn Menschen Sozialleistungen beantragen, hat die Behörde über den Antrag zu entscheiden, entweder bewilligt sie ihn oder sie lehnt ihn ab. Bevor das Amt ablehnt, muss sie den Antragsteller nach § 24 SGB X anhören und ihm damit die Möglichkeit auf rechtliches Gehör einräumen. (Zudem ist das JC allumfassend Beratungspflichtig [§ 14 SGB I iVm  § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II iVm § 14 Abs. 2 SGB II], es hätte hier den Hinweis geben müssen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch bei Ablehnungsinteresse seinerseits ein SGB II-Leistungsanspruch besteht).

Dann hätte das JC einen rechtsmittelfähigen Versagungsbescheid erlassen müssen, um so dem  Antragsteller das förmliche  Rechtsmittelweg zu eröffnen. (mehr …)

ARD Plusminus: „Scham und Schikane – Warum Bedürftige Milliarden verschenken“

„Viele Menschen leben unter Hartz IV- bzw. Grundsicherungs-Niveau. Weil sie ihre Ansprüche nicht kennen oder weil sie sich schämen. Und weil die bürokratischen Hürden oft so hoch sind, dass sie davor resignieren.“ – zum ganzen Beitrag mit dem Video zur Sendung von ARD/Plusminus vom 17.01.2018 (Bericht: Wielfried Voigt).