Jobcenter
Hartz IV: Das ändert sich ab 1. August 2016
Eine Übersicht der Änderungen im SGB II hat gegen-hartz.de veröffentlicht.
„Drängt Jobcenter t.a.h. die Erwerbslosen in die Insolvenz?“
Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 22. Juli 2016 verbietet das Bundesarbeitsministerium (BMAS) in der Regel eine außergerichtliche Einigung über die Außenstände.
Die Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann (DIE LINKE) fragt nach: Drucksache 21/5392: Schriftliche Kleine Anfrage vom 25.07.2016
siehe auch: Beitrag vom 22.06.2016
UPDATE: Der Senat hat geantwortet: Drucksache 21/5392. Nachfragen werden mit Drucksache 21/5490 gestellt.
Süddeutsche Zeitung: „Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen“
„Wer der Arbeitsagentur Geld schuldet, darf nicht auf Milde hoffen. Das Bundesarbeitsministerium verbietet in der Regel außergerichtliche Einigungen über die Ausstände.“ – zum Bericht von Kristiana Ludwig in der heutigen Süddeutschen Zeitung.
Das im Artikel genannte Papier aus dem BMAS befindet sich hier: 150121_Entscheidungen_BMAS_§§ 58 ff. BHO und § 44 SGB II
Die dortigen Aussagen sind in vielfacher Hinsicht scharf zu kritisieren. (mehr …)
SG Karlsruhe: Keine Anrechnung von Trinkgeld auf Hartz IV-Leistungen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV-Leistungsbeziehern grundsätzlich nicht anzurechnen sind. Es konnte daher offengelassen werden, ob das Jobcenter überhaupt berechtigt war, eine Schätzung von Trinkgeldeinnahmen vorzunehmen. Das Geben von Trinkgeld beruht nicht auf einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung, sondern stellt eine freiwillige Leistung dar, die eine besonders gelungene Dienstleistung honorieren und dem Dienstleistenden selbst zukommen soll. Wüsste der Kunde, dass das Trinkgeld im Ergebnis die Situation des Dienstleistenden nicht verbessert, weil sich im selben Umfang die Leistungen des Jobcenters vermindern, würde kaum noch Trinkgeld an die Betroffenen gezahlt werden. Dies wäre nicht nur ungerecht im Vergleich zu den Kollegen, die mehr verdienen und zusätzlich ihr Trinkgeld behalten dürfen, sondern auch schädlich für die Motivation der betroffenen SGB II-Leistungsbezieher und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wegen Vorliegens einer unzumutbaren Härte hat daher die Anrechnung zu unterbleiben, sofern das Trinkgeld ca. 10 % der gewährten Hartz IV-Leistungen oder einen monatlichen Betrag von 60 € nicht übersteigt.
SG Karlsruhe Urteil vom 30.3.2016, S 4 AS 2297/15 (nicht rechtskräftig)
9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (13): Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 dem „Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ zugestimmt. Quelle und mehr: Bundesrat
Siehe auch Rede von Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (DIE LINKE, (mehr …)
9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (13): Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 dem „Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ zugestimmt. Quelle und mehr: Bundesrat
Siehe auch Rede von Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (DIE LINKE, (mehr …)
9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (10): morgen Bundestagsentscheidung
Am morgigen Donnerstag, 23.6.2016, ca. 17.55 Uhr, berät der Deutsche Bundestag unter Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch („Rechtsvereinfachung“), welches in Wirklichkeit eine Rechtsverschärfung ist. – Tagesordnung
- Vorbericht Deutscher Bundestag
- Übersichtsseite / Material von Harald Thomé (zahlreiche Stellungnahmen u.a.)
- Forderungskatalog Harald Thomé / Tacheles e.V.
9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (8): „Experten bezweifeln eine Entlastung der Jobcenter“
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Vereinfachungen im System der Grundsicherung sorgt in der Summe nicht unbedingt für eine Entlastung der Jobcenter. Diese Befürchtung äußerte eine Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) am Montag, 30. Mai 2016. Sehr kritisch bewertet wurden außerdem geplante Änderungen bei den sogenannten „temporären Bedarfsgemeinschaften“, also auf Grundsicherungsleistungen angewiesenen Alleinerziehenden, deren Kinder sich zeitweise auch bei dem anderen Elternteil aufhalten.
Einige Sachverständige äußerten zudem Unverständnis über die Beibehaltung der Sanktionsregeln für Leistungsempfänger, die jünger als 25 Jahre sind. (mehr …)
9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (7): Anhörung nächste Woche und Stellungnahmen
„Änderungen bei Hartz IV beschäftigen den Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 30. Mai 2016, in einer öffentlichen Anhörung. Dabei geht es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (18/80431), der vor allem auf Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungs- und des Verfahrensrechts basiert. Darüber hinaus werden Anträge der Linken (18/8076) und der Grünen (18/8077) erörtert. Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert 70 Minuten.“ (Quelle: Bundestag)
Hierzu gibt es zahlreiche Stellungnahmen. Recht aktuell (17.5.2016) vom Paritätischen. Viel Material ist zu finden unter: http://tacheles-sozialhilfe.de. Siehe auch: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=9.+SGB+II-ÄndG.