Aktualisiert: Verkürzung Insolvenzverfahren auf drei Jahre schon ab 1.Oktober 2020 Veröffentlicht von Infodienst Schuldnerberatung Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre kommt nun früher. Birgit Knaus schildert die komplizierten neuen Regelungen und Folgen.
Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nur bei tatsächlicher Kostenberichtigung Veröffentlicht von Infodienst Schuldnerberatung Dokumentation des Fachtages anläßlich des 25. Jubläums des Infodienstes am 21.09.2016 in Stuttgart.