Elektromärkte, Möbelgeschäfte und Autohäuser bieten ihre Produkte oft zum Kauf mit zinsloser Finanzierung an. Für diese Nullprozent-Finanzierungen gelten grundsätzlich keine verbraucherschützenden Vorgaben, weil sie nicht Teil der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie sind. Lediglich auf nationaler Ebene sind einige Schutzvorschriften festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Nullprozent-Finanzierungen in die EU-Richtlinie aufzunehmen, damit auch für diese Kreditform alle Schutzvorschriften gelten.
„Nullprozent-Finanzierungen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern Käufe ermöglichen, auch wenn die Liquidität dafür gerade nicht ausreichend vorhanden ist. Der vzbv sieht allerdings deutliche Probleme damit. Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher kann es zum Nachteil werden, dass diese Kreditform schwächer reguliert ist. (mehr …)