Stellungnahme des vzbv zur Überschuldungsgefahr im Umfeld von steigenden Verbraucherpreisen: Gefahren des Dispositionskredits begrenzen

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sind der Hauptgrund für ein überzogenes Konto und die Nutzung von teuren Überziehungskrediten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Demnach hat etwa jede:r siebte Verbraucher:in von Anfang September bis Anfang Dezember 2022 einen Dispokredit genutzt – knapp die Hälfte gab als Grund dafür die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Der vzbv sieht darin eine Überschuldungsgefahr für Verbraucher:innen und fordert die Politik zum Handeln auf. – Quelle und mehr: PM des vzbv

Fazit der Stellungnahme des vzbv:

Um Verbraucher:innen in der aktuellen Situation von stark ansteigenden Verbraucherpreisen effektiv vor einer starken finanziellen Belastung als Folge der langfristigen Nutzung des Dispos zu schützen, sind verschiedene regulatorische Maßnahmen notwendig.

„Neue Zahlungsmethoden und ihre Bedeutung für die Schuldnerberatung“ 

Der aktuelle iff-Überschuldungsradar zum Thema Neue Zahlungsmethoden und ihre Bedeutung für die Schuldnerberatung“  wurde von Dieter Korczak und Sally Peters verfasst.

Unter dem Stichwort “Embedded Finance” gibt es eine Entwicklung hin zum “Banking ohne Banken”. Embedded Finance bedeutet, dass Finanzdienstleistungen in Produkte und Geschäftsprozesse von sog. Nicht-Banken integriert werden. (…)

Auch wenn diese neuen Zahlungsmethoden Vorteile für Verbaucher:innen und Unternehmen mit sich bringen, erhöhen vor allem die neuen Kreditformen Zahlungsrisiken, zumal sie häufig (noch) nicht unter die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz fallen. (…)

Schuldnerberater:innen müssen deshalb mehr über digitale Zahlungsweisen lernen, um ihren Ratsuchenden den Umgang mit diesen neuen Zahlungsformen und den damit verbundenen Risiken vermitteln zu können.

vzbv: Überschuldung durch verantwortliche Kreditvergabe verhindern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme mit Ansätzen für eine verantwortliche Kreditvergabe veröffentlicht. Aktuell wird die seit 2008 geltende EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet. Dies stellt nach Ansicht des vzbv eine Chance dar, den Verbraucherschutz auf europäischen Verbraucherkreditmärkten zu stärken.

Zum Papier “Überschuldung durch verantwortliche Kreditvergabe verhindern – Ansätze für eine verantwortliche Kreditvergabe, die im Trilog der EU-Verbraucherkreditrichtlinie berücksichtigt werden müssen“. – Quelle

vzbv: “Verbraucherschutz bei Nullprozent-Finanzierungen sicherstellen”

Elektromärkte, Möbelgeschäfte und Autohäuser bieten ihre Produkte oft zum Kauf mit zinsloser Finanzierung an. Für diese Nullprozent-Finanzierungen gelten grundsätzlich keine verbraucherschützenden Vorgaben, weil sie nicht Teil der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie sind. Lediglich auf nationaler Ebene sind einige Schutzvorschriften festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Nullprozent-Finanzierungen in die EU-Richtlinie aufzunehmen, damit auch für diese Kreditform alle Schutzvorschriften gelten.

„Nullprozent-Finanzierungen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern Käufe ermöglichen, auch wenn die Liquidität dafür gerade nicht ausreichend vorhanden ist. Der vzbv sieht allerdings deutliche Probleme damit. Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher kann es zum Nachteil werden, dass diese Kreditform schwächer reguliert ist. (mehr …)

BGH zur Möglichkeit des Widerrufs bei verbundenen Allgemeinverbraucherdarlehensverträgen nach Ablauf der Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung

Hier der Hinweis auf die Meldung des vzbv zur Entscheidung des BGH vom 22.02.2022, XI ZR 155/21.

Aus der Entscheidung: “… die dem Kläger erteilte Widerrufsinformation [ist] fehlerhaft, weil die in ihr enthaltene Verweisung auf “alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB” zwar nach den Maßstäben des nationalen Rechts klar und verständlich i.S.d. Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB aF ist, dies aber im Geltungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG (…) im Folgenden: Verbraucherkreditrichtlinie) in Bezug auf (Allgemein-) Verbraucherdarlehensverträge bei einer richtlinienkonformen Auslegung gleichwohl zu verneinen ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 2020 XI ZR 498/19, BGHZ 227, 253 Rn. 13 ff. und vom 10. November 2020 XI ZR 426/19, WM 2021, 44 Rn. 14 ff.).

17. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen findet am 23./24. Juni 2022 online statt

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) richtet am 23./24. Juni 2022 zum 17. Mal die Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen in Hamburg aus. Die Konferenz bietet alljährlich rund 250 Beteiligten aus Verbraucherschutz, Schuldnerberatung, Politik, Wissenschaft, Rechtsvertretung, Politik und der Finanzdienstleitungsbranche eine Plattform, sich auszutauschen und über aktuelle Themen zu diskutieren.

Das Leitmotiv der Konferenz in diesem Jahr lautet „Transformation der Finanzwirtschaft“. (mehr …)

iff-Gutachten zur „Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen“ veröffentlicht

Im Auftrag des BMJV hat das iff die Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland seit Geltung der neuen Vorschriften im KWG und im BGB untersucht.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die auf den neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung basierende Kreditvergabepraxis ihr Ziel erreicht, Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer finanziellen Überforderung und damit vor einer Überschuldung zu schützen. Dennoch steht die Studie unter dem Vorbehalt eines kurzen Evaluationszeitraums, weshalb hierzu beispielsweise noch wenig Fälle der Schuldnerberatungen existieren. (mehr …)

BGH-Urteil: Dispozinsen müssen transparenter sein

Banken müssen die Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungszinssatz nicht mit „bis zu 10,90 Prozent“ angeben. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die beiden Banken geklagt.

Quelle und mehr: PM der vzbv; XI ZR 46/20 (Deutsche Bank) und XI ZR 19/20 (Sparda-Bank Hessen)