Erinnerung: MAXDA-Geschädigte können Entschädigung beantragen

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erinnert – irritierenderweise ohne Nennung des Namens MAXDA – in einer PM vom 01.09.2020 an eine wichtige Frist (Titel der PM): “Frist für Anmeldung von Ansprüchen geschädigter Kunden eines Kreditvermittlungsunternehmens auf Entschädigung aus mehr als 27 Millionen Euro eingezogener Gelder läuft am 30.10.2020 um 24 Uhr ab.”

Worum geht es? test.de fasst wie folgt zusammen: “Der Kredit­vermittler Maxda (Werbe­slogan: „…auch ohne Schufa“) hat von 2010 bis 2017 von rund 157 000 Kunden insgesamt etwa 30 Millionen Euro zu Unrecht kassiert. (mehr …)

OLG Bremen: Die zehnjährige Hemmung der Verjährung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB ist auch auf Darlehensrückzahlungsansprüche aus gekündigten Darlehensverträgen anzuwenden

Hiermit weisen wir ungern auf eine für Schuldner nachteilige Entscheidung des OLG Bremen zur umstrittenen Frage (vgl. unsere Meldungen) der Anwendung der Verjährungshemmung bei gekündigten Verbraucherdarlehen hin: Hinweisbeschluss vom 27.04.2020, 1 U 60/19.

Daraus: “Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass die zehnjährige Hemmung der Verjährung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB auch auf Darlehensrückzahlungsansprüche aus gekündigten Darlehensverträgen anzuwenden ist. Zwar ist in der jüngeren Rechtsprechung diese Frage zuletzt kontrovers diskutiert worden. (mehr …)

iff-Discussion-Paper 2020/5 von Doris Neuberger: “Wucherverbot und Überschuldung”

Hier der Hinweis auf das neue iff-Discussion-Paper 2020/5 von Doris Neuberger mit dem Titel “Wucherverbot und Überschuldung”. Aus der Zusammenfassung:

“Durch Ausnutzung der Not von Verschuldeten wird Wucher zu einem Faktor der Überschuldung. Dieser Zusammenhang kommt in der Überschuldungsforschung bisher zu kurz. Der vorliegende Beitrag untersucht unter dem Aspekt des Marktversagens die ökonomische Rationalität wucherischer Zinssysteme auf Verbraucherkreditmärkten. Er betrachtet Wucher als ein systemisches Problem der sozialen Diskriminierung, bei dem die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bzw. einer Risikosituation zu einer Einklemmung in eine Kette von überteuerten Kredit- und Finanzverträgen führt.”

Schlesig-Holsteinisches OLG gewährt Schuldnerin PKH zur Verteidigung gegen eine Darlehensklage der Bank mit der Begründung der Nichtanwendbarkeit der Verjährungshemmung nach § 497 Abs. 3 BGB

Zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist (siehe unsere Meldungen dazu) weisen wir auf den Beschluss des Schlesig-Holsteinischen OLG vom 2.3.2020, 5 W 70/20 (hier als Scan), hin.

In dem Beschluss wurde der Schuldnerin Prozesskostenhilfe (PKH) zur Verteidigung gegen eine Klage der Bank gewährt und dabei ausgeführt:

“Die Anwendbarkeit des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB auch auf den Darlehensrückzahlungsanspruch des Dariehensgebers nach Kündigung des Darlehens wegen Zahlungsverzuges ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt (mehr …)

vzbv: Banken verstoßen gegen Corona-Schutzpaket für Kreditnehmer

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Bundesregierung auf, gegenüber Banken und Sparkassen klarzustellen, dass sie sich in der Coronakrise nicht an ihren Kunden bereichern dürfen. So verlangt eine Volksbank in Nordrhein-Westfalen laut Verbraucherbeschwerde auch während der gesetzlich eingeräumten Aussetzung des Kredites weiterhin Zinszahlungen. Auch der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) empfiehlt Kreditinstituten trotz Kreditaussetzung auf Zinszahlungen zu bestehen. Dies steht im Widerspruch zum im März beschlossenen Kreditmoratorium. Demnach können Privatpersonen, die durch die Coronakrise in finanzielle Schieflage geraten sind, bei Krediten die Zahlung von Tilgung und Zinsen aufschieben. – Quelle und mehr: PM des vzbv

Strafbefehl und Einziehungsanordnung gegen MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH in Speyer

Es lohnt sich eine Suche in www.bundesanzeiger.de unter dem Stichwort MAXDA, dort dann “gerichtlicher Teil”. Man stößt auf 2 Verfahren der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (6581 VRs 6050 Js 19201/19, 6581 VRs 6050 Js 116/20). Siehe auch die PM der Staatsanwaltschaft: “Einziehung in Millionenhöhe nach Schädigung einer großen Anzahl von Kunden eines Kreditvermittlungsunternehmens“.

Aus dem Bundesanzeiger: “Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 14.01.2020 – 4 Cs 6050 Js 116/20 – wurde gegen die Einziehungsbeteiligte MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH, Boschstraße 3, 67346 Speyer die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von mehreren Millionen Euro rechtskräftig angeordnet. Die Einziehungsbeteiligte hat den Betrag bereits auf ein Justizkonto eingezahlt, so dass der Einziehungsbetrag zur Auskehrung an die durch die Straftat Verletzten (im Folgenden als Geschädigte bezeichnet) bereitsteht.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH hat im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2013 in der Regel durch Einschaltung einer Vielzahl von Außendienstmitarbeitern für Tausende von Kunden Darlehensverträge vermittelt bzw. zu vermitteln versucht. (mehr …)

“Bürgerbewegung Finanzwende” zu Dividenden / Schattenfinanzzentren und Corona-Staatshilfen

Hier der Hinweis auf das “Logbuch Krise” der Bürgerbewegung Finanzwende.

Dort finden sich Beiträge, die für den auch finanzpolitisch Interessierten in der Schuldnerberatung lesenswert sein können.

  • 8.4.2020 – Dividenden und Staatshilfen:
    Staatshilfen kassieren und gleichzeitig Gewinne an die Aktionäre ausschütten? Klingt komisch, könnte aber passieren. Warum Unternehmen in diesen Zeiten die finanziellen Mittel beisammen halten sollten, erklärt Michael Peters
  • 24.4.2020 – Schattenfinanzzentren und Staatshilfen:
    Staatshilfen in der Krise kassieren und gleichzeitig in Schattenfinanzzentren Steuern vermeiden? Was in Polen und Dänemark gerade erschwert wird, ist in Deutschland noch problemlos möglich. Warum wir eine Debatte brauchen, an welche Bedingungen Staatshilfen geknüpft sein müssen, erklärt Konrad Duffy.

Siehe auch das Interview mit Gerhard Schick (Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende) im Deutschlandfunk vom 25.4.2020

LG Itzehoe zur Rückzahlungsforderung des Kreditinstituts nach Kündigung und Gesamtfälligstellung des Verbraucherkredits

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf eine ganz aktuelle lesenswerte Entscheidung des LG Itzehoe zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist, hin:

Der vzbv warnt vor wiederbelebter Betrugsmasche durch Kreditvermittler und „Finanzsanierer“

Ein schnell und unkompliziert zugesagter Kredit, ohne Schufa-Auskunft und trotz schlechter Bonität – für manche Verbraucherinnen und Verbraucher sind solche Versprechen ein willkommener finanzieller Strohhalm. Vor Auszahlung des Kredits verlangen die Anbieter nur noch einen überschaubaren Betrag, dann werde das Geld unverzüglich ausgezahlt. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist kein Fall bekannt, in dem ein Kredit nach einer Vorab-Zahlung dann auch tatsächlich ausgezahlt wurde. (mehr …)