Es lohnt sich eine Suche in www.bundesanzeiger.de unter dem Stichwort MAXDA, dort dann “gerichtlicher Teil”. Man stößt auf 2 Verfahren der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (6581 VRs 6050 Js 19201/19, 6581 VRs 6050 Js 116/20). Siehe auch die PM der Staatsanwaltschaft: “Einziehung in Millionenhöhe nach Schädigung einer großen Anzahl von Kunden eines Kreditvermittlungsunternehmens“.
Aus dem Bundesanzeiger: “Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 14.01.2020 – 4 Cs 6050 Js 116/20 – wurde gegen die Einziehungsbeteiligte MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH, Boschstraße 3, 67346 Speyer die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von mehreren Millionen Euro rechtskräftig angeordnet. Die Einziehungsbeteiligte hat den Betrag bereits auf ein Justizkonto eingezahlt, so dass der Einziehungsbetrag zur Auskehrung an die durch die Straftat Verletzten (im Folgenden als Geschädigte bezeichnet) bereitsteht.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH hat im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2013 in der Regel durch Einschaltung einer Vielzahl von Außendienstmitarbeitern für Tausende von Kunden Darlehensverträge vermittelt bzw. zu vermitteln versucht. (mehr …)