Der Autor beleuchtet drei Aspekte der Schuldnerberatung mit Geflüchteten und leitet Handlungsmuster ab.
Die BAG-SB fordert eine umgehende Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre.
Die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung soll bereits ab dem 1.10.2020 auf drei Jahre verkürzt werden. Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.