Verschuldungsrisiko Blitzkredite

Credit

Börse Online berichtet in ihrer heutigen Veröffentlichung über Risiken bei den neuartigen Minidarlehen. Verbraucher locken Sofort-, Kurzzeit-, Minikredit oder Instant Lending, um sich bspw. kurzfristige Konsumwünsche erfüllen zu können, ohne in den meisten Fällen jedoch die Risiken zu bedenken.

„Bei derartigen Krediten steht zunehmend zur Debatte, ob sie Überschuldungstreiber sind. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen ein Kredit von Interessenten besonders schnell gewünscht wird – weil eben ein aufgetretenes Zahlungsdefizit schnell zu begleichen ist“, warnt Sally Peters vom iff.

Oft kann das ein Weg in die Überschuldung sein, dessen Risiko vorher nicht erkannt wird.

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Iff-Überschuldungsreport in den Medien

Iff stellt Überschuldungsreport 2020 vor – Im Rahmen der diesjährigen iff-Konferenz haben Prof. Dr. Ingrid Größl und Dr. Sally Peters in einer Online-Konferenz den diesjährigen Überschuldungsreport vorgestellt.

 

Überschuldungsgründe

Der iff-Überschuldungsreport 2020 in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus zeigt, dass im Berichtsjahr 2019 42 Prozent der untersuchten Fälle den Ereignissen zuzurechnen sind, die von den Betroffenen nur schwer beeinflusst werden können. Dazu gehören Arbeitslosigkeit (20 Prozent), Scheidung, bzw. Trennung (10 Prozent), Krankheit (10,6 Prozent), Tod der Partnerin bzw. des Partners (1,0 Prozent) und Unfall (0,4 Prozent). 18,4 Prozent der Auslöser sind dem „vermeidbaren Verhalten“ zuzuordnen. Dazu zählen unter anderem Konsumverhalten (9,9 Prozent), fehlende finanzielle Allgemeinbildung (3,6 Prozent), unwirtschaftliche Haushaltsführung (2,4 Prozent) und Straffälligkeit (1,6 Prozent). Bei den anderen Ursachen fällt insbesondere die Einkommensarmut mit 12,4 Prozent ins Auge. Fast jeder zehnte Fall ist auf eine gescheiterte Selbstständigkeit zurückzuführen (9,4 Prozent).

 

Verteilung Schuldenhöhe

Die Verteilung der Schuldenhöhe zeigt, dass 42,4 Prozent der Beratenen Schulden in Höhe von weniger als 10.000 Euro haben. Fast die Hälfte ist also aufgrund geringerer Beträge ver- bzw. überschuldet. Bei weiteren 23 Prozent der Beratenen liegen die Schulden zwischen 10.0000 und 20.000 Euro. Nur 11,8 Prozent haben Schulden in Höhe von mehr als 40.000 Euro.

Die typische Schuldenhöhe ist erneut, von 14.255,17 im Jahr 2018 auf 13.776,90 Euro im Jahr 2019, gefallen. Damit setzt sich die seit zehn Jahren anhaltende Entwicklung einer sinkenden Schuldenhöhe ratsuchender Überschuldeter weiter fort. Dies lässt die Interpretation zu, dass Überschuldung mit immer geringeren Kreditbeträgen verbunden ist, was ein Spiegel der steigenden Einkommensungleichheit sein könnte.

Im Hinblick auf die Schuldenstruktur aller ratsuchenden Überschuldeten fällt auf, dass die mittlere Forderungshöhe aus Unterhaltsverpflichtungen und gegenüber anderen privaten Gläubigern betragsmäßig am höchsten ist, gefolgt von Bankkrediten. Bei aller Vorsicht kann hier der Schluss gezogen werden, dass die Konzentration der ratsuchenden Überschuldeten des Datensatzes auf alleinlebende Männer mit deren Beschäftigungs- und Einkommensstatus zusammenhängt, wodurch es ihnen vor allem nicht möglich ist, ihren Unterhaltsverpflichtungen und sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber privaten Gläubigern nachzukommen.

 

P-Konto und Kreditlosigkeit

In diesem Jahr wurden auch erstmals wieder Daten zum Thema der Konto- und Kreditlosigkeit ausgewertet. 42,8 Prozent der Ratsuchenden verfügten über ein Konto auf Guthabenbasis. Erfreulicherweise ist die Zahl der Personen ohne Konto auf 3,5 Prozent zurückgegangen. Auch die Nutzung eines Fremdkontos lag bei nur 0,4 Prozent.

 

Einschätzung des iff

Die „Big Six“ der hauptsächlichen Überschuldungsursachen erweisen sich anhaltend robust gegenüber der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Zu Überschuldung kann es bereits bei kleineren Beträgen kommen. Zusammen mit dem Befund eines gegenüber dem Vorjahr gesunkenen mittleren Nettoäquivalenzeinkommen der ratsuchenden Überschuldeten, weist das darauf hin, dass hier die steigende Einkommensungleichheit ihren Niederschlag darin findet, dass Überschuldung in immer größerem Maße ein Phänomen kleiner Kreditbeträge ist.

Im Rahmen der zu beobachtenden demografischen Veränderungen steigt seit längerem der Anteil an Personen, die Altersruhegeld beziehen. Auch für diese Gruppe weist die Analyse des iff auf eine mögliche Korrelation zwischen Überschuldung und Einkommensarmut hin.

Laut Dr. Sally Peters zeigt sich: „Der Fokus auf finanzielle Bildung ist notwendig, aber nicht hinreichend, wenn es keinen Zugang zu individuell passenden und kostengünstigen Finanzdienstleistungen gibt. Dies zu ermöglichen, ist sicher eine Herausforderung für die Anbieter von Finanzdienstleistungen, aber eine, der nachzukommen, sich möglicherweise auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen lohnen könnte.

 

Ausblick

Gut 6,92 Millionen Personen bzw. 3,46 Millionen Haushalte sind überschuldet. Die aktuelle Covid-19-Pandemie und die daraus folgenden wirtschaftlichen Probleme weisen darauf hin, dass Überschuldung in den nächsten Monaten zu einem der Hauptprobleme werden wird. Dr. Sally Peters, Geschäftsführende Direktorin des iff resümiert: „Die Problematik der Überschuldung hat bisher in der Forschung eine randständige Rolle. Um hinreichend robuste und repräsentative Aussagen über die Entstehung einer Überschuldungssituation zu erhalten, sind aber umfangreichere und in kürzeren Abständen erfolgende Datenerhebungen erforderlich.“

 

Überschuldungsreport in den Medien

Verschiedene Medien (u.a. die ZEIT Online, Handelsblatt, Weserkurier und Westdeutsche Zeitung haben den Überschuldungsreport aufgegriffen.

Der Überschuldungsreport

 Der iff-Überschuldungsreport in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus ist eine jährlich erscheinende bundesweite Studie zur Situation überschuldeter Haushalte in Deutschland, die Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen in Anspruch nehmen. Ziel der Studie ist es, den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen aus Politik, Verwaltung und Schuldnerberatung, den betroffenen Haushalten und den Anbietern von Finanzdienstleistungen belastbare Daten zur Verfügung zu stellen, um gemeinsame Lösungen dafür zu finden, das Überschuldungsproblem zu entgegenzuwirken und die negativen Folgen von Überschuldung zu verringern.

Der Überschuldungsreport erscheint seit 2006. Der diesjährige iff-Überschuldungsreport beruht auf einer weiter vergrößerten Datenbasis von mehr als 160.376 Haushalte in ganz Deutschland. Ausgewertet wurden die anonymisierten Daten von 68 Beratungsstellen bundesweit. Die Daten sind prozessgeneriert, sie wurden während des Beratungsprozesses in der Schuldnerberatungsstelle mit Hilfe der Schuldnerberatungssoftware CAWIN des iff dokumentiert, zusammengefasst und für die statistischen Auswertungen aufbereitet. Die Ergebnisse bilden damit ein belastbares Bild zur Lage der Ratsuchenden von Schuldnerberatungsstellen ab und schaffen Transparenz für die Ab- und Herleitung praktikabler Handlungsempfehlungen.

Der vollständige Bericht ist im Internet unter http://www.iff-ueberschuldungsreport.de abrufbar.

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Anlagestrategien in der Krise

Vorständin Prof. Dr. Ingrid Größl gibt Hinweise, auf was Anlegerinnen und Anleger in der aktuellen Krise achten sollten. „Derzeit besteht die Gefahr, dass durch phantasiereiche Interpretationen eines Geschehens wie der Corona-Krise die statistischen Renditeprognosen an den Rand gedrängt werden“, erklärt Prof. Ingrid Größl, Vorstand des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. „Auch diese Krise wird eines Tages ausgestanden sein, und die Lage an den Börsen wird sich wieder normalisieren“, so Größl.

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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Schutzlücke bei Betriebspensionen

Das Handelsblatt hat unsere Pressemitteilung zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge vom 08.05.2020 aufgegriffen. Hintergrund ist das vom Bundestag verabschiedete „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze „. Einen wesentlichen Bestandteil der Gesetzesinitiative bildet die Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge. Künftig übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein den Unterschiedsbetrag, wenn von Pensionskassen gekürzte Betriebsrenten nicht vom Arbeitgeber ausgeglichen werden können. Das aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mit einer deutlich erhöhten Zahl von Arbeitgeberinsolvenzen zu rechnen ist, findet dabei leider keine Berücksichtigung. „Tritt dieser Sicherungsfall vor dem 1. Januar 2022 ein, besteht die Einstandspflicht des PSV nur, wenn die Rentenleistung durch die Pensionskasse um mehr als die Hälfte gekürzt wird oder der ehemalige Arbeitnehmer unter die für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt“, so Dr. Helena Klinger.

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Konsumentenkredite in der Krise

Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie befürchten diverse Expertinnen und Experten Kreditausfälle. Kurarbeit kann zwar Einkommensausfälle abmildern, dennoch können die verringerten Einkommen dazu führen, dass Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum womöglich nicht mehr wie geplant eingehalten werden können. Dr. Sally Peters stellt hierzu fest: „Viele Menschen wird die Krise erst verzögert treffen. In einigen Branchen und Unternehmen greift Kurzarbeit wahrscheinlich erst in den nächsten Monaten“, hinzukomme zudem: „Und wer jetzt schon wenig Geld hat, dem fällt es schwer, vorzusorgen.“ Zwar sind Instrumente wie die Darlehensstundung wichtige Instrumente, sie verschaffen allerdings nur vorübergehende Entlastung, denn es verschiebt sich nur der Zahlungszeitpunkt und nicht bei allen Betroffenen kann bis dahin mit einer verbesserten Einkommenssituation gerechnet werden.

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Warnung vor Überschuldung und Kritik an zu hohen Dispozinsen während Corona

In einem heute erschienen Artikel des Spiegels zur Kritik der Bürgerbewegung Finanzwende an zu hohen Dispozinsen der Banken, gerade während der Corona-Krise weißt der Autor außerdem auf die Warnung des Instituts für Finanzdienstleistungen hin, dass Privathaushalten zunehmend wachsenden Überschuldung aufgrund der derzeitigen Krisensituation droht. Das vom Bundestag beschlossene dreimonatige Aussetzen von Kreditraten gilt bspw. nicht für Dispokredite, bemängelt die Verbraucherzentrale Hamburg.

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Stundung von Konsumenten- und Immobilienkrediten

Im Zuge des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht können Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, bis zum 30. Juni 2020 gestundet werden. Dr. Sally Peters weist in zwei aktuellen Artikel in der Berliner Zeitung und der Frankfurter Rundschau aber darauf hin: „Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass Stundung eben nur einen Aufschub bedeutet.“ Es sollte genau abgewogen werden, ob das Stundungsangebot in Frage kommt und zu welchen Bedingungen die Stundung gewährt wird. Da das Gesetz nicht einige Unschärfen hat, verlangen beispielsweise einige Banken Zinsen. Es ist aufgrund der mittel- und langfristigen Folgen schon jetzt davon auszugehen, dass die Stundungsfrist bis zum 30. Juni nicht ausreicht.

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Minikredite zu Maxikosten: So hoch ist der Preis für zusätzliche finanzielle Freiheit

Blitzkredite sind auch bekannt unter den Begriffen Sofort-, Kurzzeit-, Minikredit oder Instant Lending. Es handelt sich hierbei um Kredite mit kleineren Beiträgen und kurzer Laufzeit. Kredite unter 200 Euro sowie Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten vereinbart sind, gelten nicht als Verbraucherdarlehen. Im Gesetz steht allerdings nicht, wie hoch diese „geringen Kosten“ sein dürfen. Es besteht eine rechtliche Grauzone.

Kosten und Zinsen sollten daher vor einer Kreditaufnahme genau geprüft werden. Dr. Sally Peters, Direktorin des instituts für finanzdienstleistungen e.V., weist auf die Risiken des Kredites hin: „Derartige Kredite stehen zunehmend zur Debatte, ob sie Überschuldungstreiber sind. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen ein Kredit von Interessenten besonders schnell gewünscht wird – weil eben ein aufgetretenes Zahlungsdefizit schnell zu begleichen ist.“

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Vor Pfändungen soll jetzt besser geschützt werden

Aktueller Beitrag im Handelsblatt greift iff-Positionspapiere auf. Die derzeitige Lage verschärft bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Pfändungsmaßnahmenwie zum Beispiel Kontopfändungen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt sich zwar schon länger mit einer Gesetzesinitiative zur Stärkung des Schutzes vor Pfändungen ein, durch die aktuellen Entwicklungen erfährt dies aber weitere Bedeutsamkeit. Dr. Sally Peters erklärt hierzu: „Probleme können zum Beispiel Zuständigkeitsfragen betreffen. Diverse Einrichtungen können derzeit nur einen eingeschränkten Betrieb gewährleisten. Ebenso ist noch offen, wie mit Zahlungen aus Corona-Hilfsfonds umgegangen wird.“

Bei einer Pfändung des Kontoguthabens können Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto“) stets über einen gewissen Geldbetrag verfügen, welcher nicht gepfändet werden darf. Mit einer neuen Gesetzeslage soll die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem, pfändungsfreiem Guthaben nun von einem auf drei Monate verlängert werden, ein Schutz von Guthaben bei Gemeinschaftskonten soll eingeführt werden und die Schuldner sollen einen erleichterten Zugang zu Bescheinigungen für die Erhöhung des pfändungsfreien Grundfreibetrags erhalten.

Insbesondere in der aktuellen wirtschaftlichen Lage sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher von Überschuldung bedroht. Darauf wird auch in einem Positionspapier des iff hingewiesen. Dr. Sally Peters dazu: „Besonders Menschen mit wenig Einkommen sind gefährdet, sich zu überschulden. Das liegt daran, dass es ihnen besonders schwerfällt, auf unerwartete Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Probleme zu reagieren.“ Dementsprechend ist durch die aktuelle Pandemie mit einem Anstieg der Anzahl überschuldeter Personen zu rechnen.

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Tabuthema Schulden

Dr. Sally Peters weist in einem aktuellen Interview darauf hin, dass Ver- und Überschuldung in Deutschland noch immer stark tabuisiert werden. Das liegt unter anderem daran, dass das Thema mit vielen Vorurteilen belastet ist. Dabei sind in Deutschland fast 7 Millionen Menschen und damit rund jede zehnte erwachsene Person überschuldet. Betroffenen wird oftmals ein fehlerhaftes Konsumverhalten vorgeworfen, jedoch spielen nicht nur individuelle Faktoren eine Rolle. So sind oftmals auch strukturelle Faktoren dafür verantwortlich, dass Menschen in eine Schuldenkrise geraten. Zu den Hauptauslösern zählen beispielsweise Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, Krankheit, Scheidung und Trennung sowie Konsumverhalten und Selbstständigkeit.

Laut Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, ist Verschuldung ein normales und wirtschaftlich erwünschtes Verhalten, welches erst zum Problem wird, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Grundsätzlich sind zwar mehr Männer als Frauen überschuldet, jedoch stieg zuletzt nur die Zahl der Frauen an. Alleinerziehende sind besonders stark betroffen.

Auswege kann etwa eine Schuldenberatung aufzeigen. Dr. Sally Peters ermutigt dazu, über Geld zu sprechen und bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten eine professionelle Unterstützung zu Rate zu ziehen. Die Schuldenberatung ist vertraulich und kann, beispielsweise durch die Erstellung von Haushaltsplänen oder Vereinbarungen mit den Gläubigern, helfen, mit persönlichen Überschuldungskrisen umzugehen. Dies kann auch zu einer sozialen und psychischen Entlastung beitragen.

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