Aktualisierte Kundeninformationen zum P-Konto

Anbei finden Sie die aktualisierten und mit der Kreditwirtschaft abgestimmten Kundeninformationen zum P-Konto. Ganz herzlichen Dank an den AK Girokonto für die geleistete Arbeit! AG SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2022_07_01 AG SBV-DK_P-Konto-Kurzinformation_2022_07_01  

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Neue P-Konto Bescheinigung ab dem 01.07.2022

Zum 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht […]

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Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto ab 1.12.2021

Der Autor stellt die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Pfändungsschutzkonto zusammen.

Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten

“Der Bundestag befasst sich heute mit den Folgen der Hochwasserkatastrophe. Gegenstand der Beratung ist ein von CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf „zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021′ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)“ (19/32039).

Die Initiative, die unter anderem eine Ausstattung des geplanten Wiederaufbaufonds mit Bundesmitteln in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro vorsieht, soll im Anschluss an die eineinhalbstündige Aussprache an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen werden.” – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

Für die Schuldnerberatung wird Artikel 5 und 6 des Gesetzes beachtlich werden. (mehr …)