Verrechnung und Aufrechnung gem. §§ 51 und 52 SGB I mit unter der Pfändungsgrenze liegendem Sozialleistungsbezug sind auch im Insolvenzverfahren zulässig
RA Kai Henning, Dortmund *) Verrechnung und Aufrechnung gem. §§ 51 und 52 SGB I mit unter der Pfändungsgrenze liegendem Sozialleistungsbezug sind auch im Insolvenzverfahren... → weiterlesen