Auch eine nach §§ 88 und 89 InsO unwirksame oder unzulässige Vollstreckung führt zu einer öffentlich-rechtlichen Verstrickung. Die Wirkungen der Verstrickung durch die Pfändung eines... → weiterlesen
Immer mehr Menschen sind auch im Alter nicht schuldenfrei. Schwierigkeiten bereiten die Schulden oft, wenn mehrere Einkommensquellen wie Altersrente, Witwenrente, Betriebsrente, private Zusatzrente und Pflegegeld auf eine immer geringer werdende Handlungsfähigkeit bei älteren Menschen treffen. Viele dieser Einkommen sind an der Quelle einzeln nicht pfändbar, solange vom Gläubiger kein Antrag auf Zusammenrechnung gestellt wird. Doch spätestens auf dem Girokonto treffen diese Leistungen zusammen. Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Schuldnerschutzes der verschiedenen Rentenleistungen.