Kommt der Kündigungsbutton?

Nach aktuellem Stand wird der Bundestag am Donnerstag, 24.6.2021, unter TOP 22 den “Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge” beschließen (vgl. dazu …/?s=faire+verbraucherverträge).

Der Rechtsausschuss schlägt – neu – die Einführung eines § 312k BGB-E vor (BT-Drs. 19/30840), also einen Kündigungsbutton (vgl schon 6.4.2020). Aus der Begründung:

Die Kündigung von im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossenen Verträgen stellt Verbraucher oft vor besondere Herausforderungen. Im Vergleich zum einfachen Abschluss eines solchen Vertrags ist dessen Kündigung direkt über eine Webseite teilweise gar nicht möglich oder wird häufig durch die Webseitengestaltung erschwert.
Die mit § 312k BGB in der Entwurfsfassung vorgeschlagenen Verpflichtungen des Unternehmers sollen Verbraucher in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse in die Lage versetzen, Kündigungserklärungen im elektronischen Geschäftsverkehr künftig – unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Kündigungserklärungen – in vergleichbar einfacher Weise abzugeben wie Erklärungen zum Abschluss entsprechender Verträge.

Der neue § 312K BGB-E soll so aussehen: (mehr …)

ZSB Stuttgart baut die Präventionsarbeit aus

Seit dem Haushaltsjahr 2020 stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für die ZSB Stuttgart Mittel zur Verfügung, die eine deutliche Ausweitung der Präventionsarbeit in Stuttgart ermöglichen. Die Grundlagen der Konzeption hierzu stellt die ZSB Stuttgart auf der Infodienst-Homepage zum Download bereit.

Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung Tübingen

Hier der Hinweis auf den iff-Überschuldungsradar 2019/15. Heiner Gutbrod berichtet von einem neuen Ansatz in der Präventionsarbeit der Jugend-Schulden Beratung Tübingen: Ehemals Überschuldete berichten von ihrer persönlichen Leidensgeschichte und wie sie es geschafft haben, die Schulden hinter sich zu lassen.