Aktualisierte Neuauflage MoneyCare- Pass auf Dein Geld auf!

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Aktualisierte Neuauflage MoneyCare erschienen

“Schuldenprävention ist wichtig. Unser Unterrichtshandbuch „MoneyCare- Pass auf Dein Geld auf!“ ist vollständig überarbeitet und aktualisiert worden und soeben in 4. Auflage erschienen. Herausgegeben wird es von den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der AWO Berlin Spree-Wuhle e. V. und Dilab e.V.  Es handelt sich um eine Sammlung von Materialien und Unterrichtsvorschlägen zum Thema „Finanzielle Allgemeinbildung“, korrespondierend zu dem entsprechenden Handlungs- und Orientierungsrahmen Verbraucherbildung / Rahmen-lehrplan Berlin Jahrgangsstufen 5-10. MoneyCare bietet sich für den Einsatz im schulischen Bereich an, kann aber auch im Bildungsbereich mit jungen Erwachsenen sehr gut eingesetzt werden und orientiert sich stark an der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Alle Materialien finden sich auch online unter www.moneycare-online.de (mehr …)

Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz: digitale Informationsveranstaltung zum Thema „Finanzkompetenz fürs Älterwerden“

2019 hat das Netzwerk Finanzkompetenz NRW das Praxishandbuch „Über Geld spricht man doch in allen Lebensphasen. Praxishandbuch für Finanzkompetenz im Älterwerden“ herausgebracht. Damit wurde ein Thema aufgegriffen, das hoch aktuell ist und die Arbeit von Schuldnerberater:innen in verschiedenen Facetten beeinflusst.

Betroffene Menschen suchen Schuldnerberatungsstellen auf, so dass in vielen Beratungsstellen überlegt wird, ein Präventionsangebot für die Personengruppe 55+ zu starten. Um alle interessierten Netzwerker:innen bei diesem Thema zu unterstützen, wurde von unseren Mitgliedern Maike Cohrs (DW Köln) und Manuela Witt eine zweistündige digitale Informationsveranstaltung konzipiert, in der das Praxishandbuch präsentiert wird. (mehr …)

Kommt der Kündigungsbutton?

Nach aktuellem Stand wird der Bundestag am Donnerstag, 24.6.2021, unter TOP 22 den “Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge” beschließen (vgl. dazu …/?s=faire+verbraucherverträge).

Der Rechtsausschuss schlägt – neu – die Einführung eines § 312k BGB-E vor (BT-Drs. 19/30840), also einen Kündigungsbutton (vgl schon 6.4.2020). Aus der Begründung:

Die Kündigung von im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossenen Verträgen stellt Verbraucher oft vor besondere Herausforderungen. Im Vergleich zum einfachen Abschluss eines solchen Vertrags ist dessen Kündigung direkt über eine Webseite teilweise gar nicht möglich oder wird häufig durch die Webseitengestaltung erschwert.
Die mit § 312k BGB in der Entwurfsfassung vorgeschlagenen Verpflichtungen des Unternehmers sollen Verbraucher in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse in die Lage versetzen, Kündigungserklärungen im elektronischen Geschäftsverkehr künftig – unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Kündigungserklärungen – in vergleichbar einfacher Weise abzugeben wie Erklärungen zum Abschluss entsprechender Verträge.

Der neue § 312K BGB-E soll so aussehen: (mehr …)

ZSB Stuttgart baut die Präventionsarbeit aus

Seit dem Haushaltsjahr 2020 stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für die ZSB Stuttgart Mittel zur Verfügung, die eine deutliche Ausweitung der Präventionsarbeit in Stuttgart ermöglichen. Die Grundlagen der Konzeption hierzu stellt die ZSB Stuttgart auf der Infodienst-Homepage zum Download bereit.

Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung Tübingen

Hier der Hinweis auf den iff-Überschuldungsradar 2019/15. Heiner Gutbrod berichtet von einem neuen Ansatz in der Präventionsarbeit der Jugend-Schulden Beratung Tübingen: Ehemals Überschuldete berichten von ihrer persönlichen Leidensgeschichte und wie sie es geschafft haben, die Schulden hinter sich zu lassen.