Zum 01.01.2024 tritt die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 in Kraft. Aktualisierung von Text und Rechenbogen.
Neue, weiterhin niedrigere Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2022 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Neue, meist niedrigere Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2021 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe