Verbraucherzentrale NRW mahnt unseriöse Schuldnerberater ab

„Vollmundig versprach der „NRW Schuldnerberater e. V.“ auf seiner Homepage umfassende Begleitung auf dem Weg aus den Schulden. Doch berechtigt, die angebotenen Rechtsdienstleistungen auch zu erbringen, war der in Köln ansässige Verein nicht. Mit einer Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW nun erfolgreich darauf gepocht, dass dessen haltlose Versprechungen unterbleiben und er künftig keine Verbraucher mehr in Schuldner- und Verbraucherinsolvenzangelegenheiten berät oder vertritt.“ – Quelle und mehr: PM VZ NRW

Siehe auch: „Zwölf Kriterien zur Bewertung von Verbraucherinsolvenzund Schuldnerberatungsangeboten“

„Qualitätsmerkmal Kostenfreiheit?“ (Butenob, BAG-SB Informationen 3-2016)

„Im Beitrag „Qualitätsmerkmal Kostenfreiheit – Zugang, Abgrenzung zu Unseriösen und Klientenmitfinanzierung“ stellt Dick [in BAG-SB Informationen 3_2015] die These auf, dass die Kostenfreiheit ein Qualitätsmerkmal Sozialer Schuldner- und Insolvenzberatung sei. Daher sei für sie einzutreten. Meines Erachtens bedarf der Beitrag kritischer Anmerkungen. Dies soll unter besonderer Berücksichtigung des Positionspapiers „Recht auf Schuldnerberatung“ der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG-SBV) vom 14. September 2015 geschehen.“ – zum ganzen Beitrag von Matthias Butenob in BAG-SB Informationen 3-2016