“Die Justizminister*innen der Bundesländer haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz auf Initiative aus Sachsen kritisch mit Verbraucherdarlehen und mitfinanzierten Restschuldversicherungen auseinandergesetzt. In dem Zusammenhang wurde auch in Frage aufgeworfen, ob der kürzlich verabschiedete Provisionsdeckel, der erst zum 01. Juli 2022 in Kraft treten soll, die Lage entscheidend zu Gunsten der Verbraucher*innen verändert.” Quelle und mehr: VZ Sachsen.
“Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz am 16. Juni 2021 auf Initiative Sachsens einen Beschluss gefasst, der sich kritisch mit Restschuldversicherungen für Kreditverträge befasst [Anmerkung TOP I.11]. Darin stellt die Justizminister:innenkonferenz fest, dass insbesondere die bei einigen Banken bestehende intransparente Praxis der Kombination von Krediten und mitkreditierten Restschuldversicherungen die ohnehin schon latente Gefahr einer Überschuldung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich erhöht.” – Quelle und mehr: Justiz Sachsen.