Restschuldversicherungen: zu teuer und daher sittenwidrig

Nicht Nutzung von SchuldnerberatungUnser Vereinsmitglied und ehemaliger geschäftsführende Direktor des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) RA Dr. Achim Tiffe nahm in PLUSMINUS am 14.08.2019 zu dem Thema Restschuldversicherung Stellung.Tiffe stellt fest, dass viele Restschuldversicherungen oft überteuert sind. „Sie sind so teuer, dass ich sie für sittenwidrig halte,“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Versicherung werden zudem ausgehöhlt und bieten kaum noch Versicherungsschutz. „Das was abgesichert wird, tritt auch selten ein“ bemängelt Tiffe und kritisiert, dass lediglich das Kreditvolumen aufgebläht wird um die Kosten zu steigern damit die Banken mehr verdienen.

Auf dem Portal anwalt.de konkretisiert Tiffe, dass nach einer Studie der Aufsichtsbehörde BaFin im Jahr 2017 der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbetrages beträgt. Der Teil, der für die Versicherungsleistung verwendet wird, ist gering. Die Kosten der Restschuldversicherung steigen zudem mit jeder neuen Umschuldung, wenn bei jeder neuen Kreditaufnahme eine neue Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss.

Tiffe mahnt, dass durch diese Praxis gerade diejenigen die hilflos sind ausgebeutet werden und „solange ausgebeutet werden, bis sie eigentlich nicht mehr können, nur damit die Banken den eigenen Gewinn maximieren.“ Als Verbraucherschutzanwalt rät Tiffe den Verbrauchern nicht alles einfach hinzunehmen, sondern sich bei Problemen an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt zu wenden.

Dr. Achim Tiffe ist langjähriges Vereinsmitglied des institut für finanzdienstleistungen e.V. und Partner der Kanzlei JUEST+OPRECHT

 

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„Restschuldversicherung ist immer freiwillig, weil man den Kredit ja nicht abschließen muss.“

Wucher ist Zwang. Herr J. hat sich als mündiger Bürger erwiesen, doch die Bank wird auch damit fertig, wie er uns schrieb:

„Beim Kredit Antrag wurde mir eine Restschuldversicherung angeboten. Diese habe ich abgelehnt, da ich sie als unnötig und zu teuer empfunden habe. Nachdem mein Antrag geprüft wurde, wurde mir die Restschuldversicherung als Bedingung für den Vertragsabschluss genannt. Es wurde mir erklärt, dass die Versicherung über eine 1-mal Zahlung mit dem Kredit finanziert wird. Auf die Frage, wieso in den Unterlagen „freiwillige Restschuldversicherung“ steht, antwortete mir der Mitarbeiter, dass der Kredit freiwillig ist und damit die Versicherung auch. Später habe ich erfahren, dass in einem solchen Fall, die Bank die Restschuldversicherungen mit in den Effektiven Jahreszins einrechnen muss.

 

Ich habe keine Gründe eine solche Versicherung abzuschließen:
1. Ich bin ledig und habe keine Erben
2. Ich habe außer Schulden nichts zu vererben

 

Mein Motiv für den Kredit war eine Umschuldung, leider habe ich keine Bank gefunden, die mir einen fairen Kredit anbot, ich hatte einen überzogenen Dispokredit und sah mich unter Handlungszwang.

 

Angefragt habe ich einen Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 180,00€ für 7,03% p.a. effektiv (ich denke das ist eine Realistische Erwartungshaltung),
verkauft wurde mir ein Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 240,36€, das waren  10,99% p.a. effektiv, der Unterschied, ohne Restschuldversicherung ist 18,89%, das sind insgesamt 3208,80€.“

Gründung des Bündnis gegen den Wucher

Die Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg, die LAG Schuldnerberatung Hamburg und Institut für Finanzdienstleistungen sagen Wucher den Kampf an

Kredite mit viel zu hohen Zinsen, die Restschuldversicherung wird zur Kostenfalle oder übertrieben hohe Inkassokosten – überteuerte Preise gibt es soweit das Auge reicht. Doch Verbraucher sind oft nicht sicher, ob es sich um Wucher handelt und welche Rechte sie haben.

Die Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg, sowie das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF), LAG Schuldnerberatung und Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner setzen deshalb den Startschuss für ein bundesweites Bündnis aus Finanzexperten, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Wucher im Bereich der Banken einzudämmen und mehr Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen.
Was:              Startschuss für das Bündnis gegen Wucher

Wann:          Donnerstag, 11. Januar 2017 um 10:30 Uhr

Wer:              Andrea Heyer, Referatsleiterin Finanzdienstleistungen Verbraucherzentrale Sachsen

                          Michael Knobloch, Vorstand Verbraucherzentrale Hamburg

                          Prof. Dr. Udo Reifner, Rechtsanwalt

                          Dr. Dirk Ulbricht, Direktor Institut für Finanzdienstleistungen (IFF), Hamburg

Wo:                Verbraucherzentrale in Leipzig, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig

oder               per Livestream für Medienvertreter unter dem Link: https://www.hlsplayer.net/rtmp-player,

                         Zugangscode: rtmp://195.145.155.82:8081/live/731907

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