Verbraucherzentrale NRW zur bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Hier der Hinweis auf den Beitrag unter https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/bonifyapp-datenschutz-im-auge-behalten-86413

Der Teaser: „Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.“

Siehe auch schon „Schufa: Finger weg von meinem Konto!“ der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. (5.6.2023) und von der SCHUFA „SCHUFA-Basisscore in der bonify-App: Das sind die 9 wichtigsten Fragen“ (18.7.2023)

Prüf- und Speicherfristen: Verhaltensregeln von Wirtschaftsauskunfteien

Der Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ hat die „Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ überarbeitet.

Zu den Mitgliedern des Verbandes zählen die SCHUFA Holding AG, infoscore Consumer Data GmbH, Crif GmBH und der Verband der Vereine Creditreform e.V. (Mitgliederliste des Verbandes).

Der neue Code of Conduct vom 25.05.2024 sieht für Informationen über ausgeglichene Forderungen bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Fortgeltung der Regelungen aus dem (bisherigen) Code of Conduct vor.

Mehr auf der Seite des Verbandes: www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct und von der Fachberatung Schuldnerberatung unter www.fbsb-nrw.de/2024/06/schufa-speicherfristen-privater-auskunfteien-neu-geregelt-uebergangsregelungen/.

Siehe auch die Stellungnahme der BAG-SB.

Bei allem: dieser Code of Conduct ist nicht zu verwechseln mit dem Code of Conduct der Inkassobranche / des BDIU! Diese gibt es hier: www.inkasso.de/code-of-conduct.

AG SBV-Stellungnahme zur Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Art. 107a Abs. 1 EGInsO bestimmt, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2024 berichtet, wie sich die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der Bericht soll auch auf etwaige Hindernisse eingehen, die von den bestehenden Möglichkeiten der Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien für einen wirtschaftlichen Neustart nach Erteilung der Restschuldbefreiung ausgehen.

Im Rahmen dessen hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) eine sehr lesenswerte Stellungnahme abgegeben, die sich hier findet: www.agsbv.de/2024/05/stellungnahme-zur-evaluation-verkuerzung-des-insolvenzverfahren-und-positionierung-zur-verstrickung-im-insolvenzverfahren-der-ag-sbv/

Daraus:

  • Aus Sicht der AG SBV ist die Regelung bzgl. der dreijährigen Abtretungsfrist zu begrüßen und sollte beibehalten werden.
  • Die AG SBV sieht keine Erledigung der Probleme für Verbraucher*innen durch die Speicherung insolvenzbezogener und anderer vergleichbarer Daten durch das Urteil des EuGH. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf und damit verbunden die Erwartung an den Gesetzgeber eine Regelung zu finden, die die sachdienlichen Hinweise des EuGH aufnehmend, die sensiblen Daten (…) schützt, (…)

Als „weitere Änderungsbedarfe“ wurden angemeldet: Verstrickungsproblematik; sofortige Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn kein Gläubiger eine Forderung anmeldet; Ausschlussfrist zur Forderungsanmeldung von 3 Monaten; Einführung einer Frist für Feststellungsklagen der Gläubiger sowie zur Sperrfrist und Dauer eines erneuten Insolvenzverfahrens.

Zur Verstrickung gibt es ein gesondertes Papier der AB SBV: www.agsbv.de/(…)/2024-04-30_AG-SBV_Positionspapier_Verstrickung-Insolvenzverfahren.pdf

SCHUFA weist Vorwürfe von NOYB zurück

Der Datenschutzverein NOYB behauptet: „SCHUFA verdient Millionen durch rechtswidrige Kundenmanipulation“. Der Verein habe daher am 16.2.2024 eine Beschwerde und Anzeige bei der hessischen Datenschutzbehörde eingereicht.

Er begründet dies unter anderem wie folgt: „Mithilfe manipulativer Designs werden Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gehindert – obwohl sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratiskopie hätten.“

Quelle und Details auf der Webseite von NOYB.

Die SCHUFA wehrt sich auf dem „Themenportal: Zurückweisung NOYB Vorwürfe“ dagegen. Sie schreibt „Wir stellen in der Datenkopie die gemäß Art. 15 DSGVO gesetzlich geforderten Informationen zur Verfügung und gehen sogar darüber hinaus. Über den gesetzlichen Anspruch hinaus weisen wir den SCHUFA-Basisscore als zentralen Orientierungswert zur eigenen Bonität und die in den letzten 12 Monaten an anfragende Unternehmen übermittelten Scorewerte aus und erläutern diese.“

Weiter unter führt sie aus: „Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt klar, dass Vermieter keine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern dürfen (siehe hier). Für den Mietmarkt empfehlen wir unser kostenpflichtiges Produkt SCHUFA-BonitätsCheck,“

Reschke Fernsehen zur Macht der Schufa: „Wer stoppt die Datensammler?“

Hier der Hinweis auf die sehenswerte Sendung von „Reschke Fernsehen“ vom 15.02.2024 zur Schufa. Diese ist in der ARD-Mediathek zu finden.

Der Teaser-Text der ARD: „Die Schufa ist ziemlich mächtig, bleibt aber gerne diskret im Hintergrund. Jetzt will die Bundesregierung die Macht der Wirtschaftsauskunfteien beschränken. Aber was ist eigentlich genau das Problem? Anja Reschke bringt Licht ins Dunkel und zeigt, was die deutschen Datensammler alles über uns wissen, welchen Einfluss sie haben und was wir dagegen tun können.“

Zum angesprochenen Plan der Bundesregierung siehe unsere Meldung vom 16.02.2024 Bundesregierung will „Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring stärken“

Bundesregierung will „Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring stärken“

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen – nachlesbar als Bundesrat-Drs. 72/24. Aus der Einleitung:

„Der Koalitionsvertrag (Zeilen 5763 f.) sieht darüber hinaus vor: „Wir werden umgehend prüfen, wie die Transparenz beim Kredit-Scoring zugunsten der Betroffenen erhöht werden kann. Handlungsempfehlungen werden wir zeitnah umsetzen.“ Dies und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7.12.2023 – C-634/21 „SCHUFA Holding (Scoring)“ aufgreifend, wird § 31 durch einen neuen § 37a ersetzt (…)

In § 34 ist klarzustellen, dass das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 nicht aufgrund privater, sondern nur aufgrund öffentlich-rechtlicher Satzungen eingeschränkt werden kann (…)“

Siehe auch die Darstellung des BMUV.

EuGH und Schufa II: Scoring als eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“

Der EuGH hat heute entschieden, C-634/21 | SCHUFA Holding (Scoring), dass – so die heutige PM des Gerichts – “das „Scoring“ als eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen ist, sofern die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise Banken, ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen.”

Siehe dazu: EuGH-Generalanwalt: Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der DSGVO

NDR und SZ zur Schufa

Mit Spannung werden die morgigen Entscheidungen des EuGH zur Schufa erwartet (C-634/21, Scoring und C-26/22, Speicherung).

NDR und SZ berichten vorab über die Schufa:

Vor allem der Audiobeitrag “Blackbox Schufa – Ein umstrittenes System”, www.ndr.de/nachrichten/info/Blackbox-Schufa-Ein-umstrittenes-System,audio1522936.html, ist hörenswert!

Verbraucher-Umfrage der SCHUFA: Jeder dritte Deutsche zögert Zahlungen hinaus

PM der Schufa: “Die wirtschaftliche Lage bleibt in vielen deutschen Haushalten angespannt: Die Rücklagen sind bei vielen aufgebraucht und der Anteil der Menschen, die nach eigenen Angaben Schwierigkeiten haben, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist angestiegen. Beim Blick in die Zukunft haben gerade in der Mittelschicht die Zukunftsängste zugenommen. Dies sind Ergebnisse der neuen, repräsentativen SCHUFA Verbraucher-Umfrage, die im Oktober 2023 durchgeführt wurde.

Immer weniger Menschen verfügen über Rücklagen

Etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Deutschen gibt an, seit Jahresbeginn 2023 über weniger Einkommen zu verfügen und jeder zweite (52 Prozent) hat in den letzten sechs Monaten auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Doch sind in immer mehr Haushalten die Rücklagen aufgebraucht (20 Prozent, Februar 2023 14 Prozent).

Genügend Rücklagen hat nur jeder fünfte Haushalt (21 Prozent). Knapp jeder dritte (31 Prozent) verfügt zwar noch über Rücklagen, fürchtet aber, dass diese in naher Zukunft nicht ausreichen werden. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation in den unteren Einkommensgruppen (unter 2.000 Euro): Hier geben nur 11 Prozent der Befragten an, über genügend Rücklagen zu verfügen. 37 Prozent haben keinerlei finanzielle Reserven und 23 Prozent haben diese bereits aufgebraucht.

Dabei fällt es vor allem Haushalte mit einem Einkommen von weniger als 2.000 Euro immer schwerer, Geld auf die Seite zu legen. Waren es in dieser Gruppe im Februar 2023 noch 26 Prozent, die keine Möglichkeit hatten, etwas zu sparen, sind es nun 33 Prozent.

Jeder Fünfte leiht sich Geld bei Freunden oder Verwandten

tagesschau.de: Die Schufa will nicht so wichtig sein

“Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof könnte das Geschäftsmodell der Schufa zumindest teilweise ins Wanken bringen. Es geht um die Frage, wie wichtig der automatisch errechnete Schufa-Score für die Kreditwürdigkeit von Kunden sein darf.” – so beginnt ein lesenswerter Bericht auf tagesschau.de. Über das genannte Verfahren hatten wir unter EuGH-Generalanwalt: Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der DSGVO berichtet.

Siehe auch: Schufa will ihren eigenen Score kleinreden (golem.de)