Schufa bietet “Score-Simulator” an

Auszüge aus der PM der SCHUFA vom 13.10.2022: Wie gelangt die SCHUFA eigentlich zu meinem Score? Welche Faktoren spielen für meine Bonität eine Rolle? Wie kann ich meinen Score verbessern? Auf diese Fragen gibt jetzt der Score-Simulator Antwort, den die SCHUFA letzte Woche vorgestellt hat. Anhand des Simulators erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher, welche Faktoren die Bonität beeinflussen.

Der SCHUFA Score-Simulator erklärt die Grundprinzipien der Bonitätsberechnung der SCHUFA. In sieben Schritten werden die wichtigsten Faktoren abgefragt, die die Kreditwürdigkeit beeinflussen. Das sind Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Immobilienkredite, Online-Käufe auf Rechnung, Umzüge und Zahlungsausfälle. Dabei wird bei jedem Schritt erläutert, warum und wie die jeweiligen Faktoren auf den SCHUFA-Score wirken. Zudem erhalten die Nutzerinnen und Nutzer Erklärungen zu den einzelnen Einflussfaktoren. 

Wie der Name verrät, handelt es sich bei dem Ergebnis des Score-Simulators um eine Simulation und nicht um den persönlichen SCHUFA-Score*. Auswertungen der SCHUFA zeigen jedoch: Bei etwa 60 Prozent der Personen entspricht das Ergebnis des Score-Simulators der Ergebnisklasse des tatsächlichen SCHUFA-Basisscores. 

Hier geht es zum SCHUFA Score-Simulator: www.schufa.de/score-simulator

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*Hier steht dann noch:

Wo finde ich nun meinen echten Score? 

Bis Ende des Jahres haben Sie die Möglichkeit, unser Produkt meineSCHUFA kompakt für einen Zeitraum von vier Wochen kostenlos zu testen. Danach erlöscht der Zugang automatisch und bedarf keiner Kündigung. Damit haben Sie die Möglichkeit, jederzeit online die über Sie bei der SCHUFA gespeicherten Daten einzusehen, darunter Ihr Basisscore. Außerdem bietet meineSCHUFA kompakt noch weitere Vorteile wie einen UpdateService bei ausgewählten Änderungen. Zwei bis drei Tage nach der Registrierung erhalten Sie eine Super-PIN per Post und können Ihren Zugang freischalten.

Alternativ zum digitalen Produkt können sie kostenlosen Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) bestellen. Auch diese enthält Ihren Basisscore. Sie wird Ihnen in der Regel innerhalb von sieben Tagen postalisch zugesendet wird.

Hamburgische Bürgerschaft – Antrag der Regierungsfraktionen: Quartalsmäßige und kostenlose persönliche Bonitätsauskünfte bei Scoring-Unternehmen

SPD und Grüne habe in der Hamburgischen Bürgerschaft einen Antrag mit dem Titel “Quartalsmäßige und kostenlose persönliche Bonitätsauskünfte bei Scoring-Unternehmen” eingereicht (Drs. 22/8618). Daraus:

“Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde der rechtliche Rahmen dafür geschaffen, Verbraucher:innen nicht mehr nur jährlich eine „Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 III DSGVO)“ ermöglichen zu können, sondern entsprechend der Veränderung des Score-Wertes. Allerdings ist die tatsächliche Anzahl der möglichen Bonitätsscore-Auskünfte nicht klar definiert. (mehr …)

OLG Schleswig bestätigt seine Rechtsprechung, nach welcher die Schufa die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen

Aus einer PM des OLG Schleswig: “Der 17. Zivilsenat hält daran fest, dass dem Insolvenzschuldner regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG zusteht, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Auch bei der Berechnung eines Score-Wertes darf die Schufa die Daten zum Insolvenzverfahren danach nicht mehr berücksichtigen. (mehr …)

OLG Schleswig bestätigt seine Rechtsprechung, nach welcher die Schufa die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen

Aus einer PM des OLG Schleswig: “Der 17. Zivilsenat hält daran fest, dass dem Insolvenzschuldner regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG zusteht, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Auch bei der Berechnung eines Score-Wertes darf die Schufa die Daten zum Insolvenzverfahren danach nicht mehr berücksichtigen. (mehr …)

LG Berlin untersagt diverse AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters zur Weitergabe persönlicher Daten an die Schufa und andere Auskunfteien

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein – allerdings noch nicht rechtskräftiges – Urteil des LG Berlin gegen einen Mobilfunkanbieter erstritten, Urteil vom 23.02.2022, Az. 15 O 190/21.

Der Anbieter wollte Informationen über den Abschluss und die Beendigung von Verträgen sowie über einen Wohnsitzwechsel übermitteln. Das Unternehmen habe nichts dargetan, warum diese Informationen zur Wahrung irgendeines berechtigten Interesses der Schufa erforderlich sein könnten, monierte der Richter.

Aus der Entscheidung: “Die Klausel 3.1 S. 1 der AGB (generelle Regelungen) ist unwirksam nach§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB i. V. m. mit Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Die Übermittlung der betroffenen Daten durch die Beklagte ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. (mehr …)

LG Mainz zum Schadensersatz wegen einer SCHUFA-Eintragung

Der vzbv weist auf ein Urteil des LG Mainz vom 12.11.2021 (3 O 12/12) hin.

Es besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Persönlichkeitsverletzung, wenn eine Einmeldung an die SCHUFA erfolgt, ohne dass auf eine mögliche Einmeldung hingewiesen wurde und dem Kläger keine angemessene Karenzfrist gesetzt wurde. – Mehr auf www.vzbv.de/urteile/zum-schadensersatz-wegen-einer-schufa-eintragung

campact e.V.: Stoppt den Ausverkauf der Schufa-Daten

campact e.V.: “Der Finanzinvestor EQT Private Equity will die Wirtschaftsauskunftei Schufa kaufen, inklusive Milliarden von Daten – verpasste Rechnungen, Kredite und Verträge von Millionen Bürger*innen. Noch gehört die Schufa einer Gruppe von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und anderen Kreditinstituten. Sie haben ein Vorkaufsrecht. Nutzen sie das, platzt der Deal.

Unterzeichnen Sie jetzt den Appell an die Schufa-Eigentümer!

Appell-Empfänger*innen
Helmut Schleweis (Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes)
Marija Kolak (Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)
Christian Sewing (Vorstand der Deutschen Bank)
Manfred Knof (Vorstand der Commerzbank AG)


Die Schufa Holding AG besitzt sensible Finanzdaten von fast 70 Millionen Deutschen. Die Investitionsgruppe EQT hat deutlich gemacht, dass sie in diesen Daten vor allem eins sieht: eine Goldgrube. Dem schwedischen Konzern geht es um Gewinne, Wachstum und mehr Rendite für seine Investoren. Wir fordern Sie auf: 

Nutzen Sie Ihr Vorkaufsrecht und sorgen Sie dafür, dass keine Schufa-Anteile an EQT Private Equity und ähnliche Investoren verkauft werden. 

Machen Sie Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zukunft für die Schufa zur Priorität. Dazu gehört auch, die Berechnungsformel für die Bonitätsbewertung – den Schufa-Score – transparent zu machen.

Eintragung einer Restschuldbefreiung durch die SCHUFA: Vorlage zum Europäischen Gerichtshof

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden meldet zu seinem Beschluss vom 31.08.2021 – 6 K 226/21.WI: “Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Klägers, die Eintragung einer Restschuldbefreiung aus dem Verzeichnis der SCHUFA Holding AG, einer privaten Wirtschaftsauskunftei, zu löschen. Die Information hinsichtlich der Restschuldbefreiung stammt aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte, bei denen sie nach 6 Monaten gelöscht wird. Bei der SCHUFA erfolgt eine Löschung gemäß der „Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ vom 25.05.2018 des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ erst 3 Jahre nach der Eintragung. In Bezug auf die Löschung wandte sich der Kläger mit einer Beschwerde an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde, der auf die Löschung der Eintragung bei der SCHUFA Holding AG hinwirken solle. Dieser lehnte das Begehren des Klägers jedoch ab.

Die 6. Kammer des VG Wiesbaden hat mit Beschluss vom 31.08.2021 entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Klärung vorzulegen. (mehr …)

OLG Schleswig: Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im “Insolvenzbekanntmachungsportal” veröffentlicht sein dürfen

Ein Insolvenzschuldner hat einen Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG, wenn sie diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. – Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. Juli 2021, Az. 17 U 15/21, Revision ist zugelassen.

Der Kläger kann von der Schufa die Löschung der Daten sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung des Amtsgerichts über die Restschuldbefreiung verlangen. Nach Ablauf dieser Frist steht die weitere Verarbeitung durch die Schufa im Widerspruch zu § 3 Abs. 2 InsoBekVO und ist daher nicht mehr rechtmäßig (mehr …)

ASJ Berlin fordert umgehende Rücknahme der Genehmigung zur Speicherung von Restschuldbefreiungen durch Wirtschaftsauskunftsdateien

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Berlin fordert die Aufhebung der “Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018” des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.

Nach diesen Verhaltensregeln werden Restschuldbefreiungen nach erfolgreich durchlaufenen Insolvenzen von natürlichen Personen weiterhin drei Jahre gespeichert, obwohl die Bekanntmachung einer erteilten Restschuldbefreiung innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses zu löschen ist. Damit werden das deutsche Insolvenz- und das Datenschutzrecht zum Nachteil des redlichen Schuldners unterlaufen. (mehr …)