Bertelsmann Stiftung: Wachsende Armut Alleinerziehender geht zu Lasten der Kinder

„50 Prozent der Kinder Alleinerziehender erhalten keinen Unterhalt, 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht. Die Folge: Knapp eine Million Kinder Alleinerziehender in Deutschland leben von Hartz IV. Um die Situation dieser Kinder zu verbessern, müsste die Politik Regelungen für den Kindesunterhalt ändern.“ – zur sehr lesenswerten Pressemitteilung der BertelsmannStiftung

BGH: Vollstreckungsbescheid kann kein Vollstreckungsprivileg nach § 850d ZPO nachweisen

Hier der Hinweis auf eine erfreuliche Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6. April 2016 – VII ZB 67/13:

  1. Um  den  Nachweis  der  Vollstreckungsprivilegierung  eines  Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen  Titel  vorlegen,  aus  dem  sich  –   gegebenenfalls  im  Wege  der  Auslegung –  ergibt, dass der Vollstreckung ein  Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO genannten  Art zugrundeliegt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 6. September 2012 – VII ZB 84/10, NJW 2013, 239).
  2. Durch  die  Vorlage  eines  Vollstreckungsbescheides  kann  dieser  Nachweis durch den Gläubiger nicht geführt werden (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom  5. April 2005  – VII ZB 17/05,  NJW  2005,  1663;  vom  10. März 2011 – VII ZB 70/08, NJW-RR 2011, 791). ZPO § 850d Abs. 1 Satz 1, § 699, § 794 Abs. 1 Nr. 4

BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei Unterhaltsschulden

BGH, Beschluss vom 03.03.2016, Aktenzeichen: IX ZB 65/14 – Leitsatz

1a. Macht der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern geltend, kann er sich hinsichtlich des Unterhaltsbedarfs und der Unterhaltsbedürftigkeit eines minderjährigen Kindes in Höhe des Mindestunterhalts auf § 1612a BGB berufen, wenn bereits ein Titel aufgrund eines streitigen Urteils vorliegt, der den Schuldner für die Zeiträume zu Unterhalt verurteilt, für die der Gläubiger Schadensersatz wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verlangt. (mehr …)