Prof. Dr. Rein beschäftigt sich mit der Auslegung des Art. 36 Abs. 1 der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Er geht dabei insbesondere auf die Frage ein, ob sich daraus ein Rechtsanspruch auf eine kostenfreie Schuldnerberatung ableiten lässt.
Am 19.11.2023 ist die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Inhalt und mögliche Bedeutungen der Richtlinie für die Schuldnerberatung sollen in diesem Beitrag dargestellt werden.