OLG Frankfurt: Pauschale Gebühr für Ersatz-SIM-Karte ist unzulässig

Mobilfunkanbieter dürfen nicht uneingeschränkt eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatz-SIM-Karte berechnen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Drillisch Online GmbH entschieden, die unter anderem die Marke simplytel betreibt. Das Unternehmen hatte pauschal ein Entgelt für eine Ersatz-SIM-Karte verlangt.

OLG Frankfurt am Main, 18.07.2024, Az. 1 UKl 2/24 (nicht rechtskräftig, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits hat das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen)

Quelle und mehr: vzbv

vzbv zur Finanzbildung: Werbung gehört nicht ins Klassenzimmer

PM des vzbv: „Unabhängige und werbefreie Finanzbildung an Schulen: Dafür spricht sich die deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen aus. Das ergab eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Erfahrungen des vzbv zeigen allerdings, dass nicht alle frei verfügbaren Unterrichtsmaterialien diese Anforderungen erfüllen. Die Bundesregierung muss daher mit der geplanten Finanzbildungsstrategie [Anm.: siehe dazu auch attac zum „Finanzbildungsstärkungsgesetz“: Finanzbildung mit parteipolitischer Agenda] verbindliche Standards für unabhängige und qualitativ hochwertige Bildung setzen, fordert der vzbv.  (…)

Schulen und Lehrkräfte sind bereits Zielgruppe unterschiedlicher Angebote aus der Wirtschaft. Bankmitarbeiter übernehmen etwa den Unterricht zu Finanzthemen, Finanzdienstleister entwickeln Unterrichtsmaterialien. 

Doch nicht alle Angebote sind empfehlenswert, zeigt eine Analyse des Materialkompasses, einer Datenbank für qualitätsgeprüfte Unterrichtsmaterialien des vzbv. Im August 2024 waren 130 Materialien zu Finanzthemen online, begutachtet und bewertet von unabhängigen Expert:innen. Bei den Angeboten aus der (Finanz-)Wirtschaft, war der Anteil der Materialien mit der Note befriedigend oder schlechter am höchsten (18 von 33). Die Gutachter:innen des Materialkompasses kritisierten unter anderem, dass die Materialien keine kritische Urteilsbildung zu Finanzthemen ermöglichen. 

Verbraucherzentrale NRW zur bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Hier der Hinweis auf den Beitrag unter https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/bonifyapp-datenschutz-im-auge-behalten-86413

Der Teaser: „Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.“

Siehe auch schon „Schufa: Finger weg von meinem Konto!“ der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. (5.6.2023) und von der SCHUFA „SCHUFA-Basisscore in der bonify-App: Das sind die 9 wichtigsten Fragen“ (18.7.2023)

vzbv klagt gegen service-rundfunkbeitrag.de

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die Firma erhoben. Beim offiziellen Beitragsservice sind diese Vorgänge kostenlos. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Verbraucher:innen können den Widerruf erklären und ihr Geld zurück erhalten.

Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatten die SSS-Software Special Service GmbH bereits abgemahnt [vgl. unsere Meldung vom 28.06.2024]. Da der Anbieter keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat der vzbv nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz erhoben. Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.

Betroffene können ihre Erfahrungen mit der Webseite „service-rundfunkbeitrag.de” außerdem hier in einer Umfrage schildern. Besonders wichtig: Zahlt der Anbieter tatsächlich Geld zurück? Der vzbv nutzt die Informationen, um eine Sammelklage gegen den Anbieter zu prüfen.

Quelle: vzbv

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals „Service Rundfunkbeitrag“ abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher:innen über das Portal beschwert hatten. Die Webseite wird – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“ und ähnlichen Begriffen sucht.

Unter www.service-rundfunkbeitrag.de sind Formulare veröffentlicht, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können.

Häufig ist den Verbraucher:innen allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 € verlangen. Dies wird den Verbraucher:innen erst klar, wenn sie die Rechnung erhalten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deswegen auch eine Sammelklage gegen das Unternehmen und ruft betroffene Verbraucher:innen auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden.

Quelle und mehr: www.verbraucherzentrale.de

Konferenz der Verbraucherschutzminister:innen

Ende letzter Woche fand die 20. Verbraucherschutzministerkonferenz statt – siehe zu den Ergebnissen das sog. Presseprotokoll. Dies ist sehr lesenswert!

Demnach gab es u.a. folgende Beschlüsse:

  • TOP 19 Finanzielle Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch leichteren Zugang zur Schuldnerberatung stärken

Beschluss: 1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder sind der Auffassung, dass die Sorgen der Menschen angesichts einer steigenden Inflation ernst zu nehmen sind und befürworten deshalb einen Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung. Sie stellen fest, dass die Preissteigerungen u. a. für Energie, Wohnen und Lebensmittel erheblich waren und der Preisanstieg teilweise noch anhält. Diese Entwicklungen erhöhen auch die Gefahr der Überschuldung der privaten Haushalte. Daher ist eine Stärkung der Schuldnerberatung und deren Ausweitung auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher geboten, die heute nochkeinen Anspruch auf eine kostenlose oder eine kostengünstige Beratung haben.

  • TOP 20 Finanzielle Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch faire Darlehensvergabe stärken

Beschluss: 1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder begrüßen, dass die europäische Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (EU-Verbraucherkreditrichtlinie) Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser vor für sie nachteiligen Kreditaufnahmen und Überschuldung schützen wird. (…)

2. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder bitten die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

„Finanzkompetenz zum Frühstück“ am 18.6. mit der BaFin

Der neue Newsletter des Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. ist veröffentlicht und kann hier aufgerufen werden: https://pnfk.de/wp-content/uploads/2024/06/PNFK-Newsletter-02-2024.pdf

Dort wird auch auf den nächsten Termin der digitalen Reihe „Finanzkompetenz zum Frühstück“ hingewiesen. Dieser findet am 18.6.2024 von 9-10 Uhr statt.

Jörg Janotte wird einen Blick hinter die Kulissen der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und ihre Aktivitäten zur Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher gewähren. Im Anschluss an den ca. 20-25-minütigen Impulsvortrag wird es wie immer Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch geben.

Anmeldung bitte auf: https://pnfk.de/finanzfruehstueck/

EuGH zu Online-Bestellungen und der sog. Buttonlösung

Der EuGH hat am 30.5.2024, C-400/22, zur sog. Buttonlösung, vgl. § 312j BGB, entschieden:

Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments (…) ist dahin auszulegen, dass im Fall von über Webseiten geschlossenen Fernabsatzverträgen die dem Unternehmer obliegende Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich mit einer Zahlungsverpflichtung einverstanden ist, auch dann Anwendung findet, wenn der Verbraucher erst nach der Erfüllung einer weiteren Bedingung verpflichtet ist, dem Unternehmer die entgeltliche Gegenleistung zu zahlen.

Hintergrund ist ein Vorabentscheidungsersuchen des LG Berlin vom 2. Juni 2022, 67 S 259/21.

In Deutschland beauftragte der Mieter einer Wohnung, deren monatliche Miete über der vom nationalen Recht erlaubten Höchstgrenze lag, ein Unternehmen für Inkassodienstleistungen, von seinen Vermietern die zu viel gezahlten Mieten zurückzuverlangen. Er gab diese Bestellung über die Webseite dieses Dienstleisters auf. Vor dem Klicken auf den Bestell-Button setzte er ein Häkchen zur Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verbraucherüberschuldung: vzbv fordert Reform für Kreditvergabe

Der vzbv fordert Verbraucher:innen bereits bei der Kreditvergabe besser zu schützen und stellt gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) ein Gutachten vor.

„Kredite können Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Vorhaben wie einen Auto- oder Küchenkauf zu realisieren oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wir beobachten jedoch, dass Banken immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Die gestiegenen Kosten in den vergangenen Monaten haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bei der Tilgung eines Kredites weiter unter Druck gesetzt.“ (…)

Gemeinsam mit dem iff hat der vzbv am Dienstag ein Gutachten veröffentlicht, das Perspektiven für den Verbraucherschutz bei der nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie aufzeigt.

Das Gutachten stellt grundsätzlich fest, dass die Richtlinie Kreditgeber:innen konkret verpflichtet, die individuellen Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben von Verbraucher:innen zu betrachten. Dabei besteht allerdings ein Interpretationsspielraum, der zu einer reinen Einkommensbetrachtung bei der Vergabe von Mini- und Kurzzeitkrediten führen kann – ohne die Ausgaben der Kreditnehmer:innen zu berücksichtigen. Die mögliche Folge: Kreditgeber setzen die Kreditrate zu hoch an. Überschuldung wäre erneut die Folge.