Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Anträge ab dem 1.10.2020 vor
Die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung soll bereits ab dem 1.10.2020 auf drei Jahre verkürzt werden. Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.