nak: Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen

Die Nationale Armutskonferenz ruft die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages zu einer aktiven Politik der Armutsbekämpfung auf.

www.nationale-armutskonferenz.de/2025/03/27/positionen-und-vorschlaege-zu-gesundheitsbezogenen-aspekten-der-armut-in-deutschland/

Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen. Dazu benötigt es konkrete Handlungen in unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für armutsgefährdete und -betroffene Menschen.

Im Positionspapier finden Sie hierzu konkrete Vorschläge, die den Fraktionsvorsitzenden zugesendet wurden.
25-03-27 Positionspapier Armut macht krank

Die Zwischenüberschriften

  • Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Kindergesundheit und Überwindung von Armut in Familien
  • Gesundheit wohnungsloser Menschen
  • Suizidprävention

BAG-SB warnt vor vorschnellen Entscheidungen: Sparen an der Schuldenberatung?

Hier aus der heutigen PM der BAG-SB: „Wo Entlastung gebraucht wird, droht Rückbau: Vielerorts geraten bestehende Beratungsstellen unter Druck. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) beobachtet mit Sorge, dass in zahlreichen Kommunen und Ländern Stellen abgebaut oder nicht nachbesetzt werden. 

„Viele Beratungsstellen arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze – jede gestrichene Stelle verschärft die Situation weiter“, erklärt Charlotte Bischoff, Fachreferentin der BAG-SB. Aktuell zeigt sich in vielen Regionen, wie fragil die Finanzierung der Schuldenberatung ist – unter anderem in Brandenburg, wo Kürzungen drohen, oder in Mecklenburg-Vorpommern, wo es Ende 2024 bereits zu Schließungen kam. Auch in Hamburg bringt eine neue Ausschreibung finanzielle Unsicherheit für die Beratungsstellen mit sich. Diese Entwicklungen stehen exemplarisch für ein bundesweit zersplittertes Finanzierungssystem, das vielerorts keine verlässlichen Strukturen garantiert.

Schuldenberatung vor politischen Weichenstellungen

Im Herbst 2025 wird die neue Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie neue gesetzliche Vorgaben verabschieden müssen. Diese könnten erhebliche Auswirkungen auf die Schuldenberatung haben – sowohl in Bezug auf deren Finanzierung als auch hinsichtlich einer höheren Arbeitsbelastung und eines steigenden Beratungsbedarfs.

BAG-SB zur Bundestagswahl 2025: Parteien verfehlen klare Antworten auf drängende Probleme

PM der BAG-SB: „Überschuldung ist gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ein zentrales gesellschaftliches Problem, das Millionen Menschen in Deutschland betrifft. Dennoch fehlt es in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl an klaren Konzepten zur Unterstützung überschuldeter Haushalte, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) heute mitteilt.

Der Verband hat im Vorfeld der Bundestagswahl gezielt nachgehakt: Wie stehen die Parteien zur Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung? Welche Maßnahmen sind zur digitalen Erreichbarkeit überschuldeter Menschen geplant? Und wie soll bezahlbares Wohnen gesichert werden? Eine umfassende Analyse der Wahlprogramme zeigt: Während CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sich zwar zu Digitalisierung und Wohnkosten äußern, bleibt die besondere Perspektive überschuldeter Haushalte unberücksichtigt. „Es reicht nicht, über steigende Wohnkosten oder digitale Angebote zu sprechen, ohne die Situation ver- und überschuldeter Menschen im Blick zu haben. Wenn Verbraucher- und Pfändungsschutz nicht konsequent mitgedacht werden, wird es den Menschen zusätzlich erschwert, sich wirtschaftlich zu erholen“, resümiert Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB.

Lediglich DIE LINKE und das BSW thematisieren in ihren Programmen explizit die private Überschuldung und die Notwendigkeit des Angebots von qualifizierter Sozialer Schuldnerbertung. „Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet Deutschland, bis November 2025 ein flächendeckendes Angebot an Sozialer Schuldnerberatung sicherzustellen. Doch bislang fehlen verbindliche Pläne, wie das umgesetzt werden soll. Die Parteien müssen jetzt konkrete Konzepte vorlegen – für eine stabile Finanzierung der Beratungsstellen und gut ausgebildete Beratungskräfte.“

Die BAG-SB setzt sich daher dafür ein, dass die Soziale Schuldnerberatung und die Situation der Ratsuchenden in den kommenden Koalitionsverhandlungen und in der nächsten Legislaturperiode stärker in den Fokus rückt. Es sei entscheidend, dass die besonderen Herausforderungen ver- und überschuldeter Haushalte endlich die politische Aufmerksamkeit erhalten, die sie benötigen.“

Diskussion um die Schutzgrenzen des § 67c Genossenschaftsgesetz (Kündigungsausschluss)

Vor über 10 Jahren wurde der § 67c GenG eingeführt. Demnach ist die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Gläubiger oder den Insolvenzverwalter ausgeschlossen, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Nutzung der Wohnung des Mitglieds ist und „das Geschäftsguthaben des Mitglieds höchstens das Vierfache des auf einen Monat entfallenden Nutzungsentgelts ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten oder höchstens 2.000 Euro beträgt“.

Diese Höchstgrenze ist nun in der Diskussion. Siehe Entwurf Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform, https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-genossenschaftlichen-rechtsform/317503

Die Bundesregierung plant, den Betrag von 2.000 Euro auf 3.000 Euro anzuheben, Bundestags-Drucksache 20/14501, Seite 50. Der Bundesrat hält dies für unzureichend und schlägt eine flexible Regelung vor, die darauf abstellt, wie viele „Pflichtanteile zur Anmietung als Inanspruchnahme einer genossenschaftlichen Leistung“ erforderlich sind, Seite 61:

„Diese Beträge werden durch die tatsächlich erforderlichen Pflichtanteile in den Wohnungsgenossenschaften in der Regel überschritten. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte bereits ausführlich dargelegt, dass die Betragsgrenzen zu niedrig sind und sehr viele Wohnungen nicht unter den Schutz der neuen Regelung fallen werden (vgl. BRDrucksache 467/12 (B), Seite 13 f.). Bei Wohnungen von einer für Familien angemessenen Größe dürften beide gesetzlichen Betragsgrenzen stets überschritten werden. Dies gilt heute erst recht. (…)

Bundestagswahl 2025: Was sagen die Parteien zum Thema (bezahlbares) Wohnen?

Der Paritätische hat eine Übersicht zum Thema erstellt. „Wohnen als ein drängendes Problem adressieren viele Parteien, doch über die Frage, mit welchen Maßnahmen mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, darüber liefern die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien sehr unterschiedliche Antworten. Hier werden die zentralen Vorhaben zum Thema Mieter*innenschutz, sozialer und gemeinnütziger Wohnungsbau, Wohnungslosigkeit und Baupolitik zusammengefasst.

Siehe www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/bundestagswahl-2025-was-sagen-die-parteien-zum-thema-bezahlbares-wohnen/

iff: Was bedeutet Nachhaltigkeit für die soziale Schuldnerberatung?

Das institut für finanzdienstleistungen (iff) lädt ein zur Diskussion über Nachhaltigkeit in der Schuldnerberatung.

Siehe www.iff-hamburg.de/nachhaltigkeit-schuldnerberatung-thesen/

Folgende Thesen werden vorgestellt:

  1. Nachhaltige Schuldnerberatung trägt zur sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe der Ratsuchenden bei.
  2. Nachhaltige Schuldnerberatung ist ein erster Baustein für die Existenzsicherung von Personen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind.
  3. Nachhaltige Schuldnerberatung reflektiert Konsumentscheidungen unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension.
  4. Nachhaltige Schuldnerberatung ist konsequent an den Bedarfen der Ratsuchenden orientiert.
  5. Nachhaltige Schuldnerberatung braucht kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung.
  6. Nachhaltige Schuldnerberatung findet unter gesunden Arbeitsbedingungen statt.
  7. Nachhaltige Schuldnerberatung ist auch politische Arbeit zur Minderung von Überschuldungsursachen.
  8. Nachhaltige Schuldnerberatung ist parteilich.
  9. Nachhaltige Schuldnerberatung ist kooperativ.
  10. Nachhaltige Schuldnerberatung beruht auf stabilen Rahmenbedingungen.

Siehe auch www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Nachhaltigkeit-in-der-Schuldnerberatung-13022024.pdf

vzbv fordert: Überschuldung durch Dispo- und Buy-Now-Pay-Later-Kredite verhindern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute ein Sofortprogramm für mehr Verbraucherschutz für die nächste Bundesregierung veröffentlicht – siehe https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/staerkt-alle-zehn-punkte-fuer-die-ersten-100-tage

Daraus: „Kredite können helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder größere Anschaffungen wie ein Auto zu ermöglichen. Sie sollten Verbraucher:innen aber nicht finanziell überfordern und in die Überschuldung treiben“, sagt Gurkmann. 

Um  eine finanzielle Überforderung von Verbraucher:innen zu verhindern, fordert der vzbv, dass Kreditgeber verpflichtet werden, die verfügbare Höhe des Dispokredites so festzulegen, dass Verbraucher:innen ihn innerhalb von zwölf Monaten zurückzahlen können. Zudem sollte auch bei Buy-Now-Pay-Later-Krediten genau geprüft werden, ob sich Verbraucher:innen die Rückzahlung wirklich leisten können. 

Die Zeit drängt: Am 20. November 2025 endet die Frist zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. „Die künftige Bundesregierung muss schnell Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher:innen besser vor Überschuldung zu schützen“, so Gurkmann [Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.].“

Diskussionsrunde zur Reform der Verbraucherinsolvenz anlässlich der Evaluierung des Verbraucherinsolvenzrechts 2024 – Update („DRV-2024“)

Hier der Hinweis auf die Vorschläge der Arbeitsgruppe Reform der Verbraucherinsolvenz, die in der aktuellen ZVI 2025, 32 veröffentlicht sind und frei nachlesbar sind unter: www.zvi-online.de/heft-1-2025/zvi-2025-32-diskussionsrunde-zur-reform-der-verbraucherinsolvenz-anlaesslich-der-evaluierung-desverbraucherinsolvenzrechts/

Fachinfo des Paritätischen zur geltenden Gesetzeslage, zu praktischen Erfahrungen und zur aktuellen Debatte um Arbeitspflicht bzw. Jobpflicht

Hier der Hinweis auf die Seite www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aktive-arbeitsmarktpolitik-arbeitsgelegenheiten-und-arbeitspflicht/

Aus der Einleitung: „Im politischen Raum erlebt gerade die Debatte um Arbeitspflicht eine Konjunktur, da CDU und FDP im Wahlkampf eine allgemeine Arbeitspflicht bzw. Jobpflicht für Bürgergeld-Beziehende und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fordern. Es sollen bspw. Arbeiten im öffentlichen Raum, auf Spielplätzen oder in Parks übernommen werden. Andernfalls soll es keine Sozialleistungen geben. Wie schon öfter in der Vergangenheit ist dies verbunden mit einer Stimmungsmache gegenüber Menschen, die auf Schutz und auf Sozialleistungen angewiesen sind. (…)“

Aus 4. Normative Bewertung der Forderung nach Arbeitspflicht: „Der Paritätische spricht sich aus inhaltlicher und normativer Überzeugung gegen eine Arbeitspflicht und für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus. (…)“

Mieterbund, DGB und Städtetag fordern gemeinsam: Rettet die Mietpreisbremse – Verlängerung jetzt!

Der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Städtetag haben gemeinsam die amtierende Bundesregierung und die Fraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, die Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode zu verlängern, wie es bislang geplant war. Passiert das nicht, laufen die Mietpreisbremsen in allen Bundesländern spätestens Ende 2025 aus. Vor dem Hintergrund der extrem angespannten Mietwohnungsmärkte in vielen Städten darf dieses Instrument gegen exzessive Mietsteigerungen aber nicht verlorengehen.

Quelle – siehe auch: https://www.dgb.de/politik/wirtschaft-und-transformation/wohnungspolitik/#c4181