Konferenz – Finanzielle Bildung für das Leben

“Am Dienstag, den 5. Dezember, und Mittwoch, den 6. Dezember, fand die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen ausgerichtete Konferenz „Finanzielle Bildung für das Leben“ im WECC – Westhafen Event & Convention Center in Berlin statt.

Wie wichtig das Thema „Finanzielle Bildung“ ist, haben Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Bundesfinanzminister Christian Lindner mit dem Start der Initiative Finanzielle Bildung gezeigt. Durch diese soll die finanzielle Bildung in Deutschland weiter gestärkt und die Entwicklung einer nationalen Finanzbildungsstrategie in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angestoßen werden.” – Quelle und mehr (Tagungsdokumentation): https://www.konferenz-finanzielle-bildung.de/2023

Siehe auch auf der Seite des iff: https://www.iff-hamburg.de/2023/12/19/konferenz-finanzielle-bildung/

iff-Überschuldungsradar 2023/36: Finfluencer und Verbraucherschutz

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) meldet: Finfluencer teilen über soziale Medien Themen rund um Finanzen und sie erfreuen sich dabei steigender Beliebtheit. Insbesondere seit Covid-19 erfahren Finanztipps im Internet viel Aufmerksamkeit. Finfluencer müssen keinen Kompetenznachweis erbringen. Besonders schwierig ist es, dass der Übergang zwischen Finfluencer, Finanzberater:innen aber auch Finanzjournalist:innen fließend sein kann. Dadurch ist Verbraucher:innen nicht immer klar, welche Qualifikation sich dahinter verbirgt und welche Qualifikation zu erwarten ist.

Prof. Dr. Helena Klinger und Dr. Sally Peters beleuchten die Aspekte des finanziellen Verbraucherschutzes und geben einen Ausblick auf Möglichkeiten der Regulierung.

Hier geht es zum Überschuldungsradar 2023/36

iff-Überschuldungsradar 2023/36: Finfluencer und Verbraucherschutz

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) meldet: Finfluencer teilen über soziale Medien Themen rund um Finanzen und sie erfreuen sich dabei steigender Beliebtheit. Insbesondere seit Covid-19 erfahren Finanztipps im Internet viel Aufmerksamkeit. Finfluencer müssen keinen Kompetenznachweis erbringen. Besonders schwierig ist es, dass der Übergang zwischen Finfluencer, Finanzberater:innen aber auch Finanzjournalist:innen fließend sein kann. Dadurch ist Verbraucher:innen nicht immer klar, welche Qualifikation sich dahinter verbirgt und welche Qualifikation zu erwarten ist.

Prof. Dr. Helena Klinger und Dr. Sally Peters beleuchten die Aspekte des finanziellen Verbraucherschutzes und geben einen Ausblick auf Möglichkeiten der Regulierung.

Hier geht es zum Überschuldungsradar 2023/36

SOZIALRECHT-JUSTAMENT zu “temporären Bedarfsgemeinschaften”

Thema der 10-2023-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts B 7 AS 13/22 R vom 27.09.2023 zu “temporären Bedarfsgemeinschaften”, in denen Kinder getrenntlebender Eltern oftmals leben.

Strittig war, ob der Hauptbedarfsgemeinschaft ein pauschalierter Mehrbedarf für Bedarfsteile des Regelbedarfs zusteht, die nicht dadurch entfallen, dass sich das Kind tageweise beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält (z.B. Bekleidung, Kosten für Möbel).

Wie immer ist auch diese Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT lesenswert!

SOZIALRECHT-JUSTAMENT zu “temporären Bedarfsgemeinschaften”

Thema der 10-2023-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts B 7 AS 13/22 R vom 27.09.2023 zu “temporären Bedarfsgemeinschaften”, in denen Kinder getrenntlebender Eltern oftmals leben.

Strittig war, ob der Hauptbedarfsgemeinschaft ein pauschalierter Mehrbedarf für Bedarfsteile des Regelbedarfs zusteht, die nicht dadurch entfallen, dass sich das Kind tageweise beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält (z.B. Bekleidung, Kosten für Möbel).

Wie immer ist auch diese Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT lesenswert!

Vortrag Joachim Schaller: Sind die BAföG-Bedarfssätze für Studierende verfassungswidrig?

Joachim Schaller hält am 26.10.2023 an der Universität Hamburg einen Vortrag zum Thema: “Sind die BAföG-Bedarfssätze für Studierende verfassungswidrig?” – siehe Plakat – daraus:

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) sieht aktuell als Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten monatlich 452 € sowie 360 € für Unterkunftskosten für nicht bei den Eltern lebende Studierende vor. Demgegenüber steht im SGB II und SGB XII ein Regelbedarf von 502 €, der zum 1.1.2024 auf 563 € steigen soll, und die Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung, die in Hamburg und fast allen Hochschulorten meist deutlich höher als 360 € sind.

Gilt das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch für Studierende oder gibt es ein Grundrecht auf eine menschenwürdige Ausbildungsförderung, wie es vom Bundesverwaltungsgericht im Vorlagebeschluss vom 20.5.2021 – 5 C 11.18 – entwickelt wurde? Über diesen will das Bundesverfassungsgericht noch 2023 entscheiden.

Rechtsanwalt Joachim Schaller vertritt die Klägerin des Ausgangsverfahrens, in dem es um die BAföG-Höhe in den Jahren 2014/2015 geht. Er wird in dem Vortrag die unterschiedlichen Argumente der Klägerin, des BVerwG und der Bundesregierung im Normenkontrollverfahren BVerfG 1 BvL 9/21 und deren Folgen für die BAföG-Bedarfssätze und die Studierenden, die aktuell BAföG bekommen, zur Diskussion stellen.

Am Donnerstag, 26. Oktober 2023, Beginn: 18:15 Uhr im EG 18/19
Rechtshaus Rothenbaumchaussee 33

Lackmann: “Insolvenzrechtliche Beratung des betreuten Schuldners unter Berücksichtigung der Reform des Betreuungsrechts”

An dieser Stelle der Hinweis auf den neuen Aufsatz von Frank Lackmann zum Wechselspiel Betreuung und Schuldnerberatung in der aktuellen VIA 2023, 41.

Der lesenswerte Beitrag hat die Überschriften:

  • I. Einleitung
  • II. Rechtliche Betreuung nach §§ 1814 ff. BGB
    • 1. Grundsätze
    • 2. Einzelne Aufgabenkreise und -bereiche
    • 3. Selbstbestimmungsrecht des Betreuten
  • III. Betreute Schuldner in der Beratung
    • 1. Kein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge
    • 2. Mit Einwilligungsvorbehalt
  • IV. Betreute Schuldner im Insolvenzverfahren
  • V. Fazit

Vgl. zum Thema auch PrivatInsRK-Butenob unter Anhang 2 (VBrInsFV), Rn. 22ff., freilich noch zur Rechtslage vor der Reform des Betreuungsrechts.

iff-Überschuldungsradar 2023/35 – Kreditkompetenz bei jungen Erwachsenen

Das iff hat einen neuen “Überschuldungsradar” herausgegeben. Diese Mal widmet sich Hanne Roggemann dem Thema “Kreditkompetenz bei jungen Erwachsenen“.

Die Überschriften:

  • Warum benötigen auch junge Erwachsene Kredite?
  • Was ist ein produktiver Kredit?
  • Kreditkompetenz – kaum erforscht
  • Kreditkompetenz – ein Modell entsteht
  • Fazit

Neue einführende Literatur zur Schuldnerberatung

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf zwei neue Werke hin, die in die Schuldnerberatung einführen:

„Neue Zahlungsmethoden und ihre Bedeutung für die Schuldnerberatung“ 

Der aktuelle iff-Überschuldungsradar zum Thema Neue Zahlungsmethoden und ihre Bedeutung für die Schuldnerberatung“  wurde von Dieter Korczak und Sally Peters verfasst.

Unter dem Stichwort “Embedded Finance” gibt es eine Entwicklung hin zum “Banking ohne Banken”. Embedded Finance bedeutet, dass Finanzdienstleistungen in Produkte und Geschäftsprozesse von sog. Nicht-Banken integriert werden. (…)

Auch wenn diese neuen Zahlungsmethoden Vorteile für Verbaucher:innen und Unternehmen mit sich bringen, erhöhen vor allem die neuen Kreditformen Zahlungsrisiken, zumal sie häufig (noch) nicht unter die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz fallen. (…)

Schuldnerberater:innen müssen deshalb mehr über digitale Zahlungsweisen lernen, um ihren Ratsuchenden den Umgang mit diesen neuen Zahlungsformen und den damit verbundenen Risiken vermitteln zu können.