BAG-SB Jahresfachtagung 04. – 06. Mai 2022 Mainz/Online

“Vom 04. bis 06. Mai 2022 findet die BAG-SB Jahresfachtagung hybrid in Mainz und online statt.

Konsequenter Praxisbezug, aktuelle Themen, qualifizierter Fachaustausch, didaktische Vielfalt und zwischenmenschliche Begegnungen kennzeichnen die Veranstaltung.

Das diesjährige Programm mit seinem bekannten Fortbildungsanspruch setzt inhaltlich gleich mehrere Schwerpunkte: Von Ausbildungsstandards über Schulden bei der öffentlichen Hand zu Didaktik und Digitalisierung – freuen Sie sich mit uns auf drei spannende Tage mit hervorragenden Referierenden und vielen interessanten Themen.

Programm und Zeitplan unter www.bag-sb.de/tagung2022 (mehr …)

AG Ludwigshafen zur Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO

In den frisch erschienenen aktuellen Ausgabe der BAG-SB Informationen wird u.a. die Entscheidung AG Ludwigshafen, Beschluss 3a IK 67/14 Sp vom 26.04.2021 vorgestellt.

Mit diesem Beschluss hat das AG Ludwigshafen diverse Anträge, einem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, abgelehnt. Der Beitrag ist auch unter www.butenob.de/m/bag-2021-206 nachlesbar.

Matthias Butenob: “Vom Fehlgebrauch der Rücknahmefiktion – oder: Der § 305 Abs. 3 InsO gehört abgeschafft!”

Unter anderem auf dieser Seite wurde der Aufruf: Übersendung von gerichtlichen Schreiben mit Hinweis auf § 305 Abs. 3 InsO (Rücknahmefiktion) gestartet. Dem Aufruf sind viele gefolgt. An dieser Stelle sei dafür ausdrücklich gedankt!

Daraus ist der Aufsatz “Vom Fehlgebrauch der Rücknahmefiktion – oder: Der § 305 Abs. 3 InsO gehört abgeschafft!” entstanden, der in der ZVI 2021, 246 erschienen ist. Da die Veröffentlichungsrechte beim Verlag liegen, kann der Beitrag hier nicht zur Verfügung gestellt werden. Allerdings gibt es eine kurze Darstellung unter wolterskluwer-online.de.

Gerichtliche Ergänzungsaufforderungen werden nach wie vor dankbar entgegengenommen; siehe o.g. Aufruf.

Roland Rosenow: “Grundrechte hinter Stacheldraht. Das BVerfG zu § 1a AsylbLG”

Roland Rosenow hat einen lesenswerten Beitrag zu BVerfG, 12.05.2021 – 1 BvR 2682/17 verfasst. Grundrechte hinter Stacheldraht. Das BVerfG zu § 1a AsylbLG. Aus dem Fazit:

Vorschriften werden so formuliert, dass eine verfassungskonforme Auslegung nicht ausgeschlossen wird. Doch zugleich werden durch die Formulierung Signale gesetzt, die zu einerverfassungswidrigen Praxis einladen. Die Durchsetzung der verfassungsmäßigen Rechte wird nicht ganz unmöglich gemacht, aber durch verworrene Vorschriften und prozessuale Hindernisse so weit als möglich erschwert. (…) Auf diese Weise kann man bestimmten Gruppen ihre verfassungsmäßigen Rechte vorenthalten und dennoch hoffen, dass die zugrunde liegenden Vorschriften in Karlsruhe Bestand haben, weil sie dort auf kunstvolle Weise verfassungskonform ausgelegt werden.

Zum ganzen Beitrag als pdf-Datei.

Bernd Eckhard – Sozialrecht Justament 5/21: Die »modifizierte Zuflusstheorie« -Grundlage der Einkommensanrechnung im SGB II

Bernd Eckhard hat ein Update der Darstellung zur “modifizierten Zuflusstheorie” erstellt: Sozialrecht Justament 5/2021. Anschauen! Die über 40 Seiten sind zwar schwerlich “in einem Rutsch” zu lesen, dürften aber als Nachschlagewerk Pflichtlektüre aller in der Schuldnerberatung Engagierten sein.

Bei der Gelegenheit die Erinnerung an das Online Seminar Bernd Eckhardt: “Das SGB II in der Schuldner- und Insolvenzberatung” am 20.5.2021.

iff-Überschuldungsradar 2021/23 von Marion Kemper: Vertretungsbefugnis im Verbraucherinsolvenzverfahren

Das aktuelle Überschuldungsradar zum Thema „Vertretungsbefugnis im Verbraucherinsolvenzverfahren – eine Aufgabe für die Schuldner- und Insolvenzberatung!“ wurde von Marion Kemper verfasst.

Seit dem 01. Juli 2014 regelt die Insolvenzordnung, dass die Schuldnerberatungsstellen (in ihrer Funktion als geeignete Stellen gem. § 305 InsO) den*die Schuldner*in auch vor dem Insolvenzgericht vertreten können.

Seither wird immer wieder – auch unter den Beratungsfachkräften und Trägern der Beratungsstellen – diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen die Übernahme der gerichtlichen Vertretung sinnvoll ist. Die Ausführungen sollen dazu beitragen, das Thema „gerichtliche Vertretung“ wieder mehr in den Fokus zu nehmen und von verschiedenen Seiten zu beleuchten.

“Entschuldungsverfahren muss deutlich einfacher und verständlicher werden”

Anlässlich des Deutschen Insolvenzrechtstages ist die aktuelle Ausgabe des INDatReports frei verfügbar: indat-report-02-2021-online-dit.pdf.

Ab Seite 58 gibt es einen interesssaten Bericht von Peter Reuter über den Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV.