Friedrich-Ebert-Stiftung beauftragt iff und GP-Forschungsgruppe mit Forschungsprojekt zu Corona und Überschuldung

Aus einer PM des iff: “Das iff und die GP Forschungsgruppe untersuchen ab sofort im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Überschuldung im Rahmen des Forschungsprojekts „Private Überschuldung in Deutschland: Machbarkeit und Zukunft von Schuldnerberatung in Zeiten der Covid-19-Pandemie“.

Die mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Beschränkungen führen zu finanziellen und psycho-sozialen Einschränkungen und auch Unterstützungsangebote müssen ihre Beratungstätigkeit auf die neuen Bedarfe und Bedürfnisse einstellen. Anhand zweier prototypischer Regionen soll der Zusammenhang von privater Überschuldung und Covid-19 Infektionsgeschehen untersucht werden.”

Creditreform Wirtschaftsforschung zur Corona-Krise: “Mit einiger Verzögerung dürfte sich dies auch in steigenden Verbraucherinsolvenzen niederschlagen”

Die Creditreform hat am 15.6.2020 eine Pressemitteilung zu “Insolvenzen in Deutschland, 1. Halbjahr 2020” herausgegeben sowie ein entsprechendes Papier. Dort wird festgestellt, dass im ersten Halbjahr 2020 die Zahl der Verbraucherinsolvenzen 30.800 betragen habe und damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,4 Prozent gesunken sei. Allerdings wird weiter festgestellt:

Mittlerweile hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt allerdings geändert. Steigende Arbeitslosenzahlen und eine massive Ausweitung der Kurzarbeit infolge der Corona-Krise dürften die finanziellen Spielräume der hiervon betroffenen Verbraucher einengen. Mit einiger Verzögerung dürfte sich dies auch in steigenden Verbraucherinsolvenzen niederschlagen.

Siehe auch

EVZ-Inkassostudie 2019: Gewerbliches Inkasso in Frankreich, Österreich und Deutschland – Was ist gegenüber Verbraucher*innen erlaubt, und was nicht ?

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat eine lesenswerte Publikation mit dem Titel “Gewerbliches Inkasso in Frankreich, Österreich und Deutschland – Was ist gegenüber Verbraucher*innen erlaubt, und was nicht ? (EVZ-Inkassostudie 2019)” herausgebracht.

Aus dem Fazit: Das Hauptproblem in allen Ländern ist, dass Verbraucher oftmals eine völlig falsche Vorstellung von dem haben, was Inkasso bedeutet und welche rechtlichen Möglichkeiten den Forderungseintreibern überhaupt zur Verfügung stehen. So zahlen viele Verbraucher ob dieser Unwissenheit und aus Angst, auch wenn sie die Forderung die dem Inkassoschreiben zu Grunde liegt eigentlich ablehnen.

Duales System kostet die Gesetzliche Krankenversicherung bis zu 145 Euro je Mitglied pro Jahr

Die Bertelsmann Stiftung meldet: “Wenn alle Bundesbürger gesetzlich versichert wären, würde die Gesetzliche Krankenversicherung jährlich ein finanzielles Plus in Höhe von rund neun Milliarden Euro erzielen. Der Beitragssatz könnte entsprechend je nach Szenario um 0,6 bis 0,2 Prozentpunkte sinken. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Berliner IGES Instituts im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Dabei wurde simuliert, wie sich Einnahmen und Ausgaben der GKV entwickeln würden, wenn alle bisher privat Versicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung einbezogen wären. Jedes momentan in der GKV versicherte Mitglied und sein Arbeitgeber könnten demnach zusammen pro Jahr durchschnittlich 145 Euro an Beiträgen sparen, wenn auch Gutverdiener, Beamte und einkommensstarke Selbstständige am Solidarausgleich der Gesetzlichen Krankenversicherung teilnähmen. Würden die durch den Wegfall der PKV anfallenden Honorarverluste der Ärzte ausgeglichen, wären es 48 Euro jährlich.”

BMJV legt Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften vor

Das BMJV hat letzte Woche den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 vorgelegt. Das vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) durchgeführte Gutachten enthält neben Empfehlungen im Bereich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten auch solche zu Maßnahmen gegen verbotene Beitreibungsmethoden im Inkasso und zur Aufsicht über Inkassounternehmen.

AG SBV veröffentlicht Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat ein Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ veröffentlicht.

Aus der Einleitung: „Die vorliegende Beschreibung stellt zusammenfassend dar, welche vielältigen Aufgaben, Leistungen und Funktionen die Soziale Schuldnerberatung erfüllt. Sie beinhaltet zentrale Aussagen zum Tätigkeitsumfang und zum Profil. Es werden grundlegende Informationen vermittelt, wie die Leistungen einer Sozialen Schuldnerberatung erbracht werden, welche Voraussetzungen für eine qualitativ wirksame Beratung gegeben sein müssen und unter welchen rechtlichen, institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen Schuldnerberatung geleistet wird.“ – Quelle: AG SBV

Wissenschaftliche Dienste des Bundestags zur Frage der Rückforderung von Mietkautionsdarlehen im Rahmen des SGB II

Katja Kipping (MdB, LINKE)  meldet: „Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben meine Frage beantwortet, ob Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile mit den Regelleistungen bei Hartz IV aufgerechnet werden dürfen – was letztlich eine Unterschreitung des eh schon kargen Hartz-VI-Regelsatzes bedeutet.

Sie fassen zutreffend zusammen, dass in Rechtsprechung und Fachschrifttum eine rege Diskussion darüber entbrannt ist. Die Wissenschaftlichen Dienste positionieren sich nicht selbst in diesem Streit, da er dem anstehenden Urteil des Bundessozialgerichts nicht vorgreifen möchte. Sie schließen sich aber nicht der Auffassung der Bundesregierung an, dass die Aufrechnung rechtmäßig ist. “ – Quelle und mehr: www.katja-kipping.deDirekt zur Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags

Siehe auch Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung unterhalb des Existenzminimums (12.6.2017)

„Ursachen von Stromsperren in Privathaushalten: Empirische Ergebnisse aus der Allgemeinen Sozialberatung“

„Die Bundesnetzagentur berichtet für 2016 von 328.000 durchgeführten und über sechs Millionen angedrohten Stromsperren. Doch wer ist besonders betroffen? Dieser Frage sind das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Deutsche Caritasverband nachgegangen. (mehr …)

iff-Überschuldungsreport 2017 – Überschuldete bleiben übermäßig lang im Schuldturm

„Überschuldete sind selten an ihrer Situation wirklich schuld. Dennoch werden sie gesellschaftlich ausgegrenzt und durch eine sechsjährige Wohlverhaltensphase übermäßig lange bestraft. Die Bundesregierung wollte das ändern und hat dazu eine Insolvenzrechtsreform beschlossen. Wir haben uns das Ergebnis mit Hilfe der Beratungsdaten angesehen und festgestellt: Die Reform war ein Flop, nur ein vernachlässigbarer Bruchteil der Überschuldeten, die sich überhaupt noch für eine Verbraucherinsolvenz entscheiden, nimmt sie überhaupt in Anspruch. Zeit, sich endlich den international üblichen Regelungen anzunähern.“

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de