Wucherverbot und Überschuldung

iff-Discussion-Paper 2020/5 von Doris Neuberger.

Im risikoadjustierten Zinssystem zahlen Verschuldete trotz hoher Überschuldungsgefährdung systematisch höhere Zinsen. Die nicht böswillige Forderung erhöhter Preise im Ratenkredit mit Verbrauchern wird gesetzlich dem Wucherverbot unterworfen, wenn bei Einkommensschwäche und insbesondere in Risikosituationen Produkte angeboten werden, die mehr als doppelt so teuer sind wie marktüblich. Typisch sind dabei Umschuldungssituationen, wenn bestehende Kreditverpflichtungen nicht eingehalten werden können bzw. auch kurzfristig zusätzlicher Kredit notwendig wird. Durch Ausnutzung der Not von Verschuldeten wird Wucher zu einem Faktor der Überschuldung. Dieser Zusammenhang kommt in der Überschuldungsforschung bisher zu kurz. Der vorliegende Beitrag untersucht unter dem Aspekt des Marktversagens die ökonomische Rationalität wucherischer Zinssysteme auf Verbraucherkreditmärkten. Er betrachtet Wucher als ein systemisches Problem der sozialen Diskriminierung, bei dem die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bzw. einer Risikosituation zu einer Einklemmung in eine Kette von überteuerten Kredit- und Finanzverträgen führt. Die Literatur und Fallbeispiele zeigen, dass Wucher besonders Überschuldete oder für Überschuldung gefährdete Verbraucher betrifft, die dadurch erst recht in die Überschuldung bis hin zur Insolvenz geraten. Bessere Gesetze gegen Wucher verbessern den Zugang zu Krediten und senken die Insolvenzhäufigkeit. Die Wuchergesetzgebung muss reformiert werden.

 

Der Beitrag Wucherverbot und Überschuldung erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Systemischer Wucher und die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie

Forschungsdirektorin des institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) Prof. Dr. Doris Neuberger und der Gründer des Instituts Prof. Dr. Udo Reifner nehmen in einem Working Papier Stellung zu der systemischen Wucherproblematik der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie.

Systemischer Wucher ist Marktversagen

Wucher ist ein häufiges Phänomen auf Verbraucherkreditmärkten und betrifft insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen. Systemischer Wucher nutzt die Armut aus, indem er in zusätzlichen Produkten erscheint und Wuchergewinne durch Kettenkredite erzeugt. Dieses Papier untersucht die ökonomischen Gründe für die Wuchergesetzgebung und bewertet auf dieser Grundlage die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EC. Systemischer Wucher ist ein Marktversagen. Die überzeugendsten Erklärungen für ein solches Versagen auf Verbraucherkreditmärkten sind (1) Monopolmacht, wobei der Verbraucher in eine bilaterale Kreditbeziehung eingebunden ist, (2) Diskriminierung durch risikobasierte Preisgestaltung und (3) negative Externalitäten, in der die am wenigsten liquiden Kreditnehmer durch die zahlungsfähigeren quersubventioniert werden.

Richtlinie muss reformiert werden

Unvollständige Information oder mangelnde finanzielle Bildung der Verbraucher können den systemischen Wucher auf Kreditmärkten nicht erklären, denn selbst voll informierte Verbraucher würden diskriminiert und in eine Situation des bilateralen Monopols geraten. Die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie basiert jedoch in erster Linie auf dem Modell der unvollständigen Information, die sie durch Informationspflichten zu korrigieren versucht. Infolgedessen werden wucherische Praktiken und Produkte implizit als legal anerkannt, was den nationalen Kampf gegen Wucher untergraben hat. Daher ist diese Richtlinie nicht wirksam und muss reformiert werden.

Zu dem Working Paper  

Der Beitrag Systemischer Wucher und die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Wucher mit Minikrediten

Das ZDF Verbrauchermagazin WISO berichtet in der am 08. Juli ausgestrahlten Sendung über sogenannte Mini- oder Mikrokredite. Zielgruppe dieser Kredite sind Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Kreditsumme beträgt, bei einer Laufzeit von 1 bis 2 Monaten, oft zwischen 100 und 300 Euro. Kredite von weniger als 200 Euro und Kredite, die innerhalb von 3 Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten vereinbart werden, gelten nicht als Verbraucherdarlehen. Was unter geringe Kosten zu verstehen ist, ist nicht definiert und somit befinden sich diese Kredite in einer rechtlichen Grauzone.

Bei Minikredite sind die Kosten die Gefahr

Bei den Minikrediten sind die vereinbarten Zinsen das Problem, sondern die Kosten, die durch Zusatzleistungen entstehen. Die Anbieter solcher Kredite erheben hohe Kosten auf Dienstleistungen wie „Sofortauszahlung“ des Kreditbetrages oder die Vereinbarung einer „Zwei-Ratenzahlung“. So kann sich die ursprüngliche Summe unverhältnismäßig erhöhen. WISO führt ein Beispiel an, bei dem nach einer Aufnahme von 199 Euro nach 60 Tagen fast 280 Euro zurückzuzahlen war. Der Anbieter Vexchash bot gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr an, die Kreditsummer zu erhöhen. Kunden laufen so in die die Gefahr, dass sie mehr Schulden machen, als gut für sie ist.

Achtung Wucher!

Andrea Heyer, vom Bündnis gegen Wucher, erläutert: „Von Wucher spricht man, wenn es ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt. In diesem Fall sind es die Zinsen und die enorm hohen Nebenkosten, die letztendlich das Produkt zum Wucher werden lassen.“ Die Verbraucherschützerin befürchtet, dass diese neue Kreditform massiv auf den Markt kommen wird geändert werden muss.  Heyer fordert, dass deshalb das Verbraucherdarlehensrecht geändert werden muss und Minikredite unter den Schutz des Gesetzes fallen müssen, so dass dann die Anbieter den effektive Jahreszins ausweisen müssen, inklusive aller anfallen Kosten.

Gesetzesänderung soll Abhilfe schaffen

Die Arbeitsgruppe Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen sieht hier einen klaren Missstand und geht gegen die unlauteren Geschäftsgebaren vor. Gegen den deutschen Anbieter VexCash laufen bereits gerichtliche Verfahren; die Verbraucherzentralen warten die Entscheidungen ab und streben eine Gesetzesänderung an. Da die Anbieter Cashper und Ferratum ihre Firmensitze auf Malta haben, stellen die Marktwächter die entsprechenden Unterlagen mit dem Hinweis, dass gegen deutsches Recht verstoßen wird, der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verfügung. Sie gehen davon aus, dass die BaFin die Daten an die maltesische Aufsichtsbehörde weitergibt und hofft, dass Aufsichtsmaßnahmen eingeleitet werden.

Zur WISO-Sendung „Wucher mit Minikrediten“

 

Der Beitrag Wucher mit Minikrediten erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

„Grüne machen GroKo für Abzocke durch Inkasso-Unternehmen verantwortlich“

Fokus Money online berichtet am 1.5.2018 über die Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken des instituts für finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), Link.

Targobank beendet den öffentlichen Dialog mit dem Verbraucherschutz

Die Targobank zieht ihre Unterstützung für die Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen des iff wegen der Gründung des Bündnisses gegen den Wucher zurück

Wie uns soeben mitgeteilt wurde, sieht die Targobank durch die Gründung des „Bündnis[ses] gegen Wucher […] die Basis für eine sachliche Debatte als beschädigt an.“ Die Targobank hat aufgrund dessen ihr Sponsoring für die diesjährige Veranstaltung eingestellt, kein Vertreter der Bank soll zudem an der Veranstaltung teilnehmen. Im Rahmen der Gründung des Bündnisses gegen den Wucher war auch ein Fall der Targobank vorgestellt und von den Medien aufgegriffen worden.

Die Targobank hatte in den vergangenen Jahren auf der jährlichen Internationalen Konferenz zu Finanzdienstleistungen des iff in Hamburg immer den öffentlichen Austausch mit dem Verbraucherschutz gesucht und die Veranstaltung auch finanziell unterstützt. „Es ist sehr schade, dass sich die Bank gerade jetzt aus dem öffentlichen Dialog mit dem Verbraucherschutz verabschiedet, reden hilft“, sagt Dr. Dirk Ulbricht, Direktor des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff) Hamburg.

Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) hatte am 5.1.2018 zusammen mit den Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg, sowie der LAG Schuldnerberatung Hamburg und Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner das bundesweite Bündnis gegen den Wucher ins Leben gerufen. Das Bündnis hat sich zur Aufgabe gemacht hat, Wucher im Bereich der Banken einzudämmen und mehr Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen. Mittlerweile haben sich weitere Verbraucherschützer dem Bündnis angeschlossen.

„Restschuldversicherung ist immer freiwillig, weil man den Kredit ja nicht abschließen muss.“

Wucher ist Zwang. Herr J. hat sich als mündiger Bürger erwiesen, doch die Bank wird auch damit fertig, wie er uns schrieb:

„Beim Kredit Antrag wurde mir eine Restschuldversicherung angeboten. Diese habe ich abgelehnt, da ich sie als unnötig und zu teuer empfunden habe. Nachdem mein Antrag geprüft wurde, wurde mir die Restschuldversicherung als Bedingung für den Vertragsabschluss genannt. Es wurde mir erklärt, dass die Versicherung über eine 1-mal Zahlung mit dem Kredit finanziert wird. Auf die Frage, wieso in den Unterlagen „freiwillige Restschuldversicherung“ steht, antwortete mir der Mitarbeiter, dass der Kredit freiwillig ist und damit die Versicherung auch. Später habe ich erfahren, dass in einem solchen Fall, die Bank die Restschuldversicherungen mit in den Effektiven Jahreszins einrechnen muss.

 

Ich habe keine Gründe eine solche Versicherung abzuschließen:
1. Ich bin ledig und habe keine Erben
2. Ich habe außer Schulden nichts zu vererben

 

Mein Motiv für den Kredit war eine Umschuldung, leider habe ich keine Bank gefunden, die mir einen fairen Kredit anbot, ich hatte einen überzogenen Dispokredit und sah mich unter Handlungszwang.

 

Angefragt habe ich einen Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 180,00€ für 7,03% p.a. effektiv (ich denke das ist eine Realistische Erwartungshaltung),
verkauft wurde mir ein Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 240,36€, das waren  10,99% p.a. effektiv, der Unterschied, ohne Restschuldversicherung ist 18,89%, das sind insgesamt 3208,80€.“

Gründung des Bündnis gegen den Wucher

Die Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg, die LAG Schuldnerberatung Hamburg und Institut für Finanzdienstleistungen sagen Wucher den Kampf an

Kredite mit viel zu hohen Zinsen, die Restschuldversicherung wird zur Kostenfalle oder übertrieben hohe Inkassokosten – überteuerte Preise gibt es soweit das Auge reicht. Doch Verbraucher sind oft nicht sicher, ob es sich um Wucher handelt und welche Rechte sie haben.

Die Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg, sowie das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF), LAG Schuldnerberatung und Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner setzen deshalb den Startschuss für ein bundesweites Bündnis aus Finanzexperten, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Wucher im Bereich der Banken einzudämmen und mehr Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen.
Was:              Startschuss für das Bündnis gegen Wucher

Wann:          Donnerstag, 11. Januar 2017 um 10:30 Uhr

Wer:              Andrea Heyer, Referatsleiterin Finanzdienstleistungen Verbraucherzentrale Sachsen

                          Michael Knobloch, Vorstand Verbraucherzentrale Hamburg

                          Prof. Dr. Udo Reifner, Rechtsanwalt

                          Dr. Dirk Ulbricht, Direktor Institut für Finanzdienstleistungen (IFF), Hamburg

Wo:                Verbraucherzentrale in Leipzig, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig

oder               per Livestream für Medienvertreter unter dem Link: https://www.hlsplayer.net/rtmp-player,

                         Zugangscode: rtmp://195.145.155.82:8081/live/731907

Egal ob analog oder digital – wir laden Sie recht zu unserer Pressekonferenz ein und freuen uns über Ihr Kommen und eine kurze Rückmeldung vorab.

Ansprechpartner für die Medien:

Für den iff-Überschuldungsreport:
Herr Dr. Dirk Ulbricht
Tel: 040 / 3096-9110

E-Mail: dirk.ulbricht@iff-hamburg.de