30 % der Überschuldeten hatten 2023 Schulden bei Onlinehändlern

Aus der heutigen PM des Statistischen Bundesamtes: Onlineshopping erfreut sich nicht nur zum Black Friday zunehmender Beliebtheit. Für einige können die bequemen Bestell- und Zahlungsmöglichkeiten im Internet jedoch auch zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten 30 % der rund 594.800 Personen, die im Jahr 2023 Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle suchten, Schulden bei Online- und Versandhändlern. Der Anteil ist in den vergangenen fünf Jahren um 4 Prozentpunkte gestiegen. Im Jahr 2018 hatte er noch bei 26 % von insgesamt rund 571.500 beratenen Personen gelegen.

Die Verbindlichkeiten, die die überschuldeten Personen bei Gläubigern des Online- und Versandhandels ausstehen hatten, beliefen sich 2023 auf durchschnittlich 650 Euro. Das entsprach allerdings nur 2 % der gesamten durchschnittlichen Schulden aller überschuldeten Personen in Höhe von 31.565 Euro. Im Jahr 2018 hatte die Schuldenlast der beratenen Personen bei Online- und Versandhändlern im Durchschnitt 527 Euro betragen, die gesamten Schulden aller Personen in Beratung machten durchschnittlich 29.008 Euro aus. 

Frauen in Beratung häufiger und höher bei Onlinehändlern verschuldet

Überschuldete Frauen haben in der Regel häufiger und höhere Schulden bei Online- und Versandhändlern. So hatten im Jahr 2023 knapp 37 % der Frauen, die die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, Zahlungsrückstände bei Online- und Versandhändlern. Bei den Männern betrug der Anteil 23 %. Auch die durchschnittliche Schuldenlast bei Online- und Versandhändlern lag bei Frauen (847 Euro) deutlich höher als bei Männern (477 Euro). 

Hoher Anteil junger Menschen mit Schulden bei Onlinehändlern

Besonders jüngere Überschuldete sind von offenen Verbindlichkeiten bei Online- und Versandhändlern betroffen. Im Jahr 2023 waren 40 % der beratenen 20- bis 24-Jährigen bei Firmen dieser Branche verschuldet. Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil kontinuierlich ab: Während bei den 25- bis 34-Jährigen noch 37 % entsprechende Zahlungsrückstände aufwiesen, lag der Anteil bei den 55- bis 64-Jährigen bei 23 %.

Detaillierte Daten und Zeitreihen zur Überschuldungsstatistik können über die Tabellen 63511 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Schuldensituation und Schuldenregulierung bei Inhaftierten in Bayern

In den aktuellen BAG-SB-Informationen 2024, 144 berichten Ippisch und Ghanem unter dem Titel „Professionelle Perspektiven auf Schuldenberatung in Haft“ über die Ergebnisse einer Mixed-Methods-Studie.

Die Studie ist unter https://opus4.kobv.de/opus4-ohm/frontdoor/index/index/docId/2280 als Download zu finden.

Aus dem dortigen Abstract: „Der vorliegende Bericht basiert auf einer Umfrage unter Fachkräften des Sozialdienstes (n = 47) und der externen Schuldenberatung (n = 28) in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Mit sieben Schuldenberater:innen wurden zusätzlich qualitative Interviews geführt. Dadurch konnte Expert:innenwissen sichtbar gemacht und Erkenntnisse geschaffen werden über die Schuldensituation von Inhaftierten, deren Ursachen sowie die typischen intramuralen Bearbeitungsweisen dieser Problemlagen.

Die individuelle Schuldensituation von Inhaftierten in Bayern ist heterogen. So unterscheiden sich die Schuldensummen stark abhängig von Alter und Haftdauer. Schulden resultierend aus der Straftat (z.B. Gerichtskosten sowie Geldstrafen) und der Inhaftierung (z.B. Kosten für eine Zwangsräumung oder aufgelaufene Krankenversicherungsbeiträge) zeigen sich als besonders relevant, noch vor Schulden resultierend aus privatem Konsum.

Dabei kommt der psychosozialen Belastung, welche aus der Überschuldungssituation resultiert, eine doppelte Funktion zu: kann sie einerseits eine (teilweise notwendige) extrinsische Motivation zur Schuldenregulierung fördern, kann sie auch zu Hoffnungslosigkeit führen und die Motivation zur Regulierung und auch den Resozialisierungsprozess negativ beeinflussen. Hier wurde insgesamt deutlich, dass die Motivation der Inhaftierten von Expert:innen als ein zentraler Gelingensfaktor gesehen wird.“ (Creative Commons-Lizenz – CC BY-NC-SA – 4.0 International)

Siehe auch das kleine Interview der BAG-Straffälligenhilfe unter https://www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/schuldnerberatung-im-strafvollzug

Anfrage: Immer mehr junge Erwerbstätige suchen Schuldnerberatung auf…

Letzte Woche haben n Andreas Grutzeck und Richard Seelmaecker (CDU) in der Hamburgischen Bürgerschaft eine schriftliche kleine Anfrage unter dem Titel „Immer mehr junge Erwerbstätige suchen Schuldnerberatung auf – kann der Senat genügend Beratung anbieten und wie will er der Entwicklung begegnen?“ gestellt.

Diese ist unter der Drucksachen-Nummer 22/15881 erschienen. Die Antwort des Senats liegt noch nicht vor. Sobald diese erfolgt wird der vorstehende Link aktualisiert werden, so dass die Antwort dann auch dort gelesen werden kann.

Überschuldungsstatistik 2023: Singlehaushalte besonders häufig von Überschuldung betroffen

Das Statistische Bundesamt meldet heute: Jede zweite Person (51 %), die im Jahr 2023 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahm, lebte in einem Singlehaushalt. Durchschnittlich waren diese Personen mit 29.738 Euro verschuldet, während die durchschnittliche Verschuldung aller beratenen Personen 31.749 Euro betrug.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren alleinlebende Männer häufiger und höher verschuldet als alleinlebende Frauen: 61 % der überschuldeten Alleinlebenden waren Männer mit einer durchschnittlichen Schuldenlast von 31.792 Euro und 39 % waren Frauen mit durchschnittlichen Schulden von 26.464 Euro.

Auch bei der Überschuldungsintensität (Verhältnis zwischen monatlichem Nettoeinkommen und Schuldenhöhe) zeigten sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern: So bräuchten alleinlebende Männer bei Verwendung ihres gesamten monatlichen Nettoeinkommens durchschnittlich 28 Monate zur Schuldentilgung. Frauen wären bereits nach 24 Monaten schuldenfrei. Im Durchschnitt aller beratenen Personen lag der Wert bei 25 Monaten.

Hauptauslöser der Überschuldung bei Singlehaushalten häufig Erkrankung, Sucht oder Unfall

Ein besonders häufiger Auslöser für Überschuldung bei Singlehaushalten war im Jahr 2023 eine Erkrankung, eine Sucht oder ein Unfall. Mit knapp einem Viertel (24 %) lag der Anteil hier bei Alleinlebenden deutlich über dem Durchschnitt aller beratenen Personen von weniger als einem Fünftel (18 %). Der Verlust des Arbeitsplatzes war dagegen mit 19 % bei Alleinlebenden ähnlich häufig die Hauptursache für die Verschuldung wie im Durchschnitt aller Personen, die eine Beratungsstelle aufsuchten (18 %). 

Jedes siebte Kind in Deutschland armutsgefährdet

Das Statistische Bundesamt meldet: „Knapp 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland waren 2023 armutsgefährdet. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 14,0 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Armutsgefährdungsquote von Minderjährigen lag damit leicht unter der der Gesamtbevölkerung (14,4 %). Ähnlich wie letztere ist auch die Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen leicht rückläufig: 2022 hatte sie bei 15,0 % gelegen (Bevölkerung insgesamt 14,8 %).

Nach EU-SILC gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2023 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 314 Euro netto im Monat, für Haushalte mit zwei Erwachsenen mit zwei Kindern unter 14 Jahren waren es 2 759 Euro netto im Monat. Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2022. 

Kinder und Jugendliche von Eltern mit niedrigerem Bildungsabschluss besonders armutsgefährdet

Wie stark Kinder und Jugendliche von Armut bedroht sind, hängt auch von der Bildung ihrer Eltern ab. Die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen, deren Eltern über einen niedrigeren Bildungsabschluss wie etwa einen Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss verfügten, lag 2023 in Deutschland bei 36,8 %. Unter Kindern und Jugendlichen von Eltern mit einem mittleren Bildungsabschluss waren 14,3 % armutsgefährdet. Zu den mittleren Bildungsabschlüssen zählen beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das Abitur. Hatten die Eltern einen höheren Bildungsabschluss wie etwa einen Meistertitel oder ein abgeschlossenes Studium als höchsten Abschluss, waren 5,8 % der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht. 

Zunehmend viele Menschen verschulden sich wegen „Buy now, Pay later“-Angeboten

„Buy now, Pay later“-Angebote sind beim Online-Shopping immer beliebter – und spielen eine immer größere Rolle bei Verschuldungsproblemen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) auf der Grundlage einer bundesweiten Umfrage unter den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen, deren Ergebnisse im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung mit dem Motto „Buy now – Inkasso später“ (10. bis 14. Juni) veröffentlicht wurden.

Siehe Ergebnisse aus der 5. Umfrage in den Schuldnerberatungsstellen – Frühjahr 2024

Die AG SBV, die 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der Verbraucherzentralen vertritt, fordert striktere Transparenzregeln für solche Angebote und finanzielle Bildung für alle von klein auf. Je früher die Medien- und Finanzkompetenz im Umgang mit Geld, Handy und Internet erlernt wird, desto besser wirkt sie sich auf das spätere Verhalten in einer konsumorientierten Welt aus, so die AG SBV.  

„Das Risiko, den Überblick zu verlieren, ist groß“

In der im April 2024 durchgeführten Umfrage haben 65 Prozent der teilnehmenden Beratungsstellen berichtet, dass Probleme im Zusammenhang mit „Buy now, Pay later“-Angeboten im Vergleich zum Frühsommer 2023 zugenommen hätten. Das ist die am häufigsten genannte Entwicklung über diesen Zeitraum. Gerade jungen Menschen begegnen im Netz ständig verlockende Angebote, bei denen die Frage der Zahlung in die Zukunft verbannt werden kann, berichten die Expertinnen und Experten der AG SBV. Bei einigen Bezahlsystemen ist der Button, über den sofort bezahlt werden könnte, gut versteckt. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt häufig über Drittanbieter und die Grenzen zwischen Kauf und Ratenfinanzierung verschwimmen.

„Das Risiko, den Überblick zu verlieren, ist groß und der Weg ist in die Schuldenfalle vorgezeichnet“, sagte Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Aachen und Sprecher der AG SBV. „Wir fordern eine Transparenzpflicht bei diesen Angeboten. So sollen Zinsen klar und verständlich ausgewiesen werden – und nicht als Fußnote“.

Nachfrage der Schuldnerberatung steigt weiter

Armut verbleibt auf sehr hohem Niveau – Paritätischer legt Expertise zur Armutsentwicklung 2023 vor

Auf „erschreckend hohem Niveau“ verbleibt die Armut in Deutschland auch im Jahr 2023, wie der Paritätische Gesamtverband in einer Expertise zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes feststellt. Zwar sei ein markanter Rückgang bei der Kinderarmut feststellbar, zugleich sei aber eine starke Zunahme der Altersarmut zu verzeichnen. Der Verband fordert von der Bundesregierung entschiedene Reformen in der Grundsicherung und in der Rentenversicherung sowie eine Erhöhung der Mindestlohnes.

16,6 Prozent beträgt nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes die Armutsquote in Deutschland in 2023. Dies sei zwar ein ganz leichter Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren, doch in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor eine Stagnation auf sehr hohem Niveau, wie die Expertise des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Ulrich Schneider, feststellt. 14,1 Millionen Menschen müssten nach wie vor zu den Armen gerechnet werden.

Markante Rückgänge seien allerdings bei der Kinderarmut zu verzeichnen. Hier fiel die Armutsquote von 21,8 auf 20,7 Prozent, bei den Alleinerziehenden von 43,2 auf 41 Prozent und bei Paarhaushalten mit 3 und mehr Minderjährigen von 32,1 auf 30,1 Prozent.

Entwicklung der sogenannten Wohnkostenlücke in Hamburg 2024

Hier der Hinweis auf die Bürgerschafts-Drucksache 22/15198 vom 14.05.24:

    Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Olga Fritzsche (DIE LINKE) vom 06.05.24 und Antwort des Senats
    Betr.: Entwicklung der sogenannten Wohnkostenlücke in Hamburg 2024

    Aus der Frage: „Insbesondere in Ballungsräumen stellen der Mangel an Wohnraum und die explodierenden Mieten ein massives Problem dar. (…) Dabei besteht seit Jahren in Hamburg bei rund 12.500 Bedarfsgemeinschaften eine sogenannte Wohnkostenlücke von rund 90 Euro monatlich, welche aufgrund der hohen Mieten von den Haushalten selbst aufgebracht werden müssen. In rund 4.000 von der Wohnkostenlücke betroffenen Haushalten leben Kinder, etwa 2.500 davon sind alleinerziehend.“

    Aus der Antwort des Hamburger Senats: „Des Weiteren lässt sich aus der Statistik nicht ableiten, dass Haushalte, bei denen nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden, nur deshalb in der kostenunangemessenen Unterkunft verbleiben, weil sie keine preisangemessene Wohnung finden. Die Gründe, preisunangemessenen Wohnraum anzumieten beziehungsweise in einem solchen zu verbleiben, können vielfältig und von gänzlich anderen Faktoren als dem Wohnungsangebot beeinflusst sein.“

    Das ist denktheoretisch nicht falsch. Dennoch vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Wohnraum in Hamburg (für viele: NDR-Bericht) eine bemerkenswerte These.

    Pfändungstabelle 2024: steigt der Pfändungsfreibetrag auf fast 1.500 Euro?

    So langsam wird es Zeit. Wann kommt die neue Pfändungstabelle? Immerhin soll diese sich jährlich zum 1.7. ändern – vgl. § 850c Abs. 4 ZPO. Satz 2 dieses Absatzes lautet zur Berechnung:

    „Die Beträge werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes angepasst; der Berechnung ist die am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltende Fassung des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes zugrunde zu legen.“

    Der Grundfreibetrag ist um über 6% von 10.908 Euro auf 11.604 Euro gestiegen. Demnach müssten die neuen Pfändungsfreigrenzen wie folgt lauten:

    Vor dem Hintergrund der Rundungsregel des § 805c Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 ZPO würde dann ein Einkommen bis zu 1.499,99 Euro pfändungsfrei sein.

    Zur aktuell gültigen Tabelle siehe hier www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2023/pfaendungstabelle-2023-erschienen

     Zur statistischen Überschuldungsursache „unwirtschaftliche Haushaltsführung“

    Daniela Hihn befasst sich in einem aktuellem und lesenswerten Beitrag im infodienst-schuldnerberatung.de mit dem Thema „Die unwirtschaftliche Haushaltsführung unter dem Aspekt der sozialen Teilhabe“.

    Sie nimmt dabei Bezug auf die Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG Ö/F in Bayern) vom letzten Jahr, siehe unsere Meldung LAG Ö/F zur „unwirtschaftlichen Haushaltsführung“ in der Überschuldungsstatistik des Bundes.

    Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass man in Cawin zwar unter anderem als Überschuldungsursachen zwischen

    • Konsumverhalten
    • fehlender finanzieller Allgemeinbildung
    • unwirtschaftlicher Haushaltsführung

    wählen kann, aber in der Bundesstatistik Destatis alle drei Ursachen unter dem Oberbegriff unwirtschaftliche Haushaltsführung zusammenfließen.

    Daher noch einmal die Bitte, „in jedem Fall mit Vorsicht zu prüfen, ob einer der drei vorgenannten Gründe tatsächlich der Hauptauslöser der Überschuldung ist.“