Wer nutzt Schuldnerberatung und wer nicht? Eine explorative Studie zur (Nicht-) Nutzung von Schuldnerberatung

Schuldnerberatung wird derzeit für immer mehr Menschen relevant, aber wer nutzt Schuldnerberatung überhaupt und vor allem: Wer nutzt sie nicht und warum?

Dr. Hanne Roggemann und Dr. Sally Peters haben sich im Rahmen der Studie damit beschäftigt, was die Ursachen dafür sind, dass nur 10-15 Prozent der Überschuldeten das Angebot der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. 

Quelle und mehr: iff – direkt zur Studie

Wer nutzt Schuldnerberatung und wer nicht? Eine explorative Studie zur (Nicht-) Nutzung von Schuldnerberatung

Schuldnerberatung wird derzeit für immer mehr Menschen relevant, aber wer nutzt Schuldnerberatung überhaupt und vor allem: Wer nutzt sie nicht und warum?

Dr. Hanne Roggemann und Dr. Sally Peters haben sich im Rahmen der Studie damit beschäftigt, was die Ursachen dafür sind, dass nur 10-15 Prozent der Überschuldeten das Angebot der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. 

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Armutsrisiko in Deutschland

Bundestagsmeldung: Nach Daten des Mikrozensus ist die Armutsrisikoquote in Deutschland von 2020 zu 2021 gestiegen. Demnach hat sie für Frauen 2021 bei 17,5 Prozent (2020: 17 Prozent) und bei Männern bei 15,7 Prozent (2020: 15,3 Prozent) gelegen. Bei Alleinerziehenden stieg sie von 40,4 auf 41,6 Prozent.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5476) auf eine Kleine Anfrage hervor. Nach der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) hat das Armutsrisiko für Frauen 2021 bei 16,5 Prozent, für Männer bei 15,1 Prozent und für Alleinerziehende bei 26,6 Prozent gelegen, wie aus der Antwort auch hervorgeht.

Stellungnahme des vzbv zur Überschuldungsgefahr im Umfeld von steigenden Verbraucherpreisen: Gefahren des Dispositionskredits begrenzen

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sind der Hauptgrund für ein überzogenes Konto und die Nutzung von teuren Überziehungskrediten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Demnach hat etwa jede:r siebte Verbraucher:in von Anfang September bis Anfang Dezember 2022 einen Dispokredit genutzt – knapp die Hälfte gab als Grund dafür die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Der vzbv sieht darin eine Überschuldungsgefahr für Verbraucher:innen und fordert die Politik zum Handeln auf. – Quelle und mehr: PM des vzbv

Fazit der Stellungnahme des vzbv:

Um Verbraucher:innen in der aktuellen Situation von stark ansteigenden Verbraucherpreisen effektiv vor einer starken finanziellen Belastung als Folge der langfristigen Nutzung des Dispos zu schützen, sind verschiedene regulatorische Maßnahmen notwendig.

Neue Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut: Jetzt braucht es die Kindergrundsicherung

Aus einer frischen PM der Bertelsmann-Stiftung: “Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet. Das geht aus unserem neuen Factsheet “Kinder- und Jugendarmut in Deutschland” hervor.

Auch viele junge Erwachsene sind mit Armut konfrontiert. Laut Factsheet weisen 18- bis 25-Jährige mit 25,5 Prozent sogar das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen auf. Frauen sind dabei stärker betroffen als Männer, junge Menschen in Ostdeutschland häufiger als die in Westdeutschland.

SGB II-Leistungen beziehen allerdings nur 7 Prozent dieser Altersgruppe, was auf den ersten Blick überrascht. Das liegt hauptsächlich daran, dass junge Erwachsene für gewöhnlich eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und viele zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Hier greifen andere sozialstaatliche Maßnahmen, wie BAföG oder Wohngeld. “Die hohe Armutsbetroffenheit junger Erwachsener weist jedoch darauf hin, dass die verschiedenen Systeme nicht gut zusammenwirken. Ohne Unterstützung durch ihre Eltern wäre es vielen nicht möglich, ihre Existenz zu sichern. Damit hängen die Chancen junger Menschen weiterhin zu stark vom Elternhaus ab”, mahnt Stein [Director Bildung und Next Generation bei der Bertelsmann Stiftung].

Oxfam- Ungleichheitsbericht: AWO fordert Steuer auf Zufallsgewinne und Vermögen

PM der AWO: Die weltweit größte Nothilfe- und Entwicklungshilfeorganisation Oxfam testiert in ihrem Ungleichheits-Bericht [Anmerkung: siehe PM Oxfam: Vermögenszuwachs: Reichstes Prozent kassiert fast doppelt so viel wie Rest der Welt zusammen] die zunehmenden globalen Verwerfungen und ungerechten Entwicklungen zwischen arm und reich: Reichtum und Einkommen sind in Deutschland und weltweit immer ungleicher verteilt. Die AWO sieht sich angesichts der anhaltenden Polarisierung unserer Gesellschaft in ihrer Forderung bestätigt, Umverteilung zu organisieren und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gerecht zu werden. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Corona-Pandemie und Energiepreiskrise haben gezeigt, dass viele Unternehmen in sehr starkem Maße von plötzlich auftretenden Krisen profitieren. Wenn ganze Gesellschaften durch solche Krisen vor Zerreißproben gestellt werden, aber Unternehmen durch sie ohne eigene Leistung Milliardengewinne einfahren, dann ist es nur gerecht, dass auch alle von diesen Zufallsgewinnen profitieren: Unsere Solidargemeinschaft muss in angemessener Weise an diesen Gewinnen beteiligt werden. So könnten zum Beispiel notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur finanziert werden, ohne dass zusätzliche Schulden aufgenommen werden müssen, deren Last zukünftige Generationen tragen.“

Zudem fordert die AWO, dass endlich eine gesellschaftliche Debatte über die Weitergabe von Privilegien geführt werden müsse, bei der auch die Themen Vermögensteuer und Erbschaften keine Tabus mehr sein dürfen. „Denn“, so Michael Groß abschließend, „nur wenn wir endlich die Ausnahmen vom Leistungsprinzip in unserer Gesellschaft erkennen und systematisch abbauen, können wir das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft vom Wohlstand für alle einlösen.“

Stefan Sell: Erhebliche Kaufkraftverluste für Menschen in der Grundsicherung und die Stromkosten bleiben auch im Bürgergeld ein Problem

Hier der Hinweis auf einen lesenwerten Beitrag von Stefan Sell. Dort wird eine Studie aufgegriffen, die Irene Becker im Auftrag des DGB erstellt hat.

Während Arbeitnehmer*innen derzeit Reallohnverluste verkraften müssen, sind Bezieher*innen von Grundsicherung von erheblichen Kaufkraftverlusten betroffen: So hätte ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2022 rund 1.600 Euro mehr bekommen müssen, um die Kaufkraft der Grundsicherung zu erhalten.

Rund 728.000 Kinder bekommen Kinderzuschlag

Im Jahr 2021 haben rund 11.624.000 Familien mit Kindern in Deutschland gelebt. Im Jahresdurchschnitt 2021 wurden 727.702 Kinder in 292.854 Familien mit dem Kinderzuschlag erreicht. Dies entspricht einem Anteil von 2,5 Prozent gemessen an allen Haushalten mit Kindern in Deutschland.

Das geht aus einer Antwort (20/5104) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Höhe von Sozialleistungen hervor. Der durchschnittliche Zahlbetrag pro Kind hat demnach bei 136 Euro gelegen. „Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben oder belastbare Schätzungen zum gleichzeitigen Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld vor. Es wird davon ausgegangen, dass Kinderzuschlag und Wohngeld häufig parallel bezogen werden“, heißt es in der Antwort weiter. – Quelle: Bundestagsmeldung

In 2021 wurden 1.905.814.726,28 € an ALG II-Leistungen zurückgefordert und 0,02% außergerichtliche Einigungen erzielt

Viele interessante Zahlen gibt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der LINKE „Schulden beim Jobcenter“ (Drucksache 20/4987; siehe auch heutige Bundestagsmeldung).

Seit 2019 hat es jährlich rund 1,2 Millionen Rückforderungsbescheide von ALG-II-Leistungen gegeben. Die Rückforderungsbeträge lagen durchschnittlich zwischen 482 und 524 Euro, und die Gesamtsumme aller Rückforderungen belief sich auf rund zwei Milliarden Euro jährlich (seit 2019). Die Bundesregierung verweist bei diesen Zahlen darauf, dass ein Rückforderungsbescheid mehrere Rückforderungen enthalten könne.

In rund 340.000 Fällen wurde 2021 Beziehern von Grundsicherung ein Darlehen gewährt, das im Durchschnitt bei rund 570 Euro gelegen hat. Etwas mehr als die Hälfte der Darlehen wurde aufgrund einer Mietkaution beantragt.

Aus der Antwort zu Frage 20: Die Anzahl der Stundungen, Teilzahlungen in Raten, außergerichtlichen Einigungen und Insolvenzverfahren sowie der jeweilige Anteil an den Gesamtforderungen kann der folgenden Aufstellung entnommen werden.

Bemerkenswert ist hier vor allem die Zeile mit dem Anteil der außergerichtlichen Einigung, die sich zwischen 0,01-0,02% bewegt. Siehe in diesem Zusammenhang Süddeutsche Zeitung: “Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen”

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zum Wohngeld: „Reibungsloser Start ausgeschlossen“

PM des IW: Zum neuen Jahr gibt es für Wohngeldempfänger eine späte Bescherung: Im Januar tritt eine umfassende Reform in Kraft, nach der nicht nur Miete und kalte Nebenkosten, sondern auch die Heizkosten bezuschusst werden. Jetzige Wohngeldhaushalte können im Schnitt mit einer Verdopplung ihrer Bezüge um 190 Euro auf 370 Euro rechnen. Außerdem werden anstatt 600.000 nun zwei Millionen Haushalte wohngeldberechtigt sein, weil die Einkommensgrenzen steigen.

Behörden sind nicht gewappnet

Für die einen gibt es mehr Geld, für die anderen mehr Arbeit. Wegen der enormen Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten, rechnen Behörden aktuell mit einer Antragsflut. In großem Umfang suchen die Behörden nun neue Mitarbeiter, um die große Nachfrage zu bewältigen. Mithilfe von Textkernel hat das IW ausgewertet, wie groß der Anwerbeversuch bundesweit ist: Während von Oktober bis Mitte Dezember 2021 rund 118 Stellen ausgeschrieben worden, waren es in diesem Jahr mit 857 gut siebenmal so viele. Aufgrund des Fachkräftemangels ist zu befürchten, dass viele Stellen nicht schnell besetzt werden können.

Bearbeitungsstau droht

Die ohnehin schon lange Bearbeitungszeit von zwei bis acht Wochen – nach WDR-Recherchen sind es in jeder fünften Kommune länger als zwei Monate – dürfte 2023 noch länger werden. Etliche Haushalte profitieren von der wichtigen Reform also erst im März oder April. Im schlimmsten Fall führt das für die Betroffenen zu finanziellen Engpässen.