Das am 09. Februar 2023 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen“ ist am 15.03.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2023 I Nr. 64 vom 15.03.2023).
Ab dem 01.01.2025 wird die Aufsicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz über Inkassounternehmen damit in einer zentralen Behörde, dem Bundesamt für Justiz, gebündelt. Derzeit gibt es 32 Aufsichtsbehörden , zum überwiegenden Teil Gerichte, die diese Aufgabe ausführen. In Baden-Württemberg die Landgerichte Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart.
Dies führt immer wieder zu einer uneinheitlichen Entscheidungspraxis. Die Beschwerdeverfahren dauern zudem in der Regel sehr lange, weil die Aufsichtsabteilungen der Gerichte personell nicht ausreichend ausgestattet sind, oft nur als „Nebenamt“ wahrgenommen werden und eine hohe Fluktuation beobachtet werden kann .
Mit der Schaffung einer zentralen Aufsichtsbehörde wird auch eine Forderung aus der Schuldnerberatungspraxis, dem Verbraucherschutz und auch der Inkassobranche selbst erüllt.