Online-Seminar „Aktuelle Rechtsprechung“ mit Frank Lackmann

Hiermit laden wir herzlich zu folgendem Online-Seminar ein:

Aktuelle Rechtsprechung“ mit Frank Lackmann
am Mittwoch, 06.11.2024, 9 – 14 Uhr, via ZOOM

Die tägliche Arbeit in der Schuldnerberatung ist geprägt von einer stetigen Weiterentwicklung durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Für die Beratungskräfte ist es wichtig, hier stets Up-to-Date zu sein.

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die wichtige Rechtsprechung der letzten Monate und nimmt Bezug auf die künftigen Herausforderungen, z.B. durch die EU- Verbraucherkreditrichtlinie.

Prüf- und Speicherfristen: Verhaltensregeln von Wirtschaftsauskunfteien

Der Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ hat die „Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ überarbeitet.

Zu den Mitgliedern des Verbandes zählen die SCHUFA Holding AG, infoscore Consumer Data GmbH, Crif GmBH und der Verband der Vereine Creditreform e.V. (Mitgliederliste des Verbandes).

Der neue Code of Conduct vom 25.05.2024 sieht für Informationen über ausgeglichene Forderungen bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Fortgeltung der Regelungen aus dem (bisherigen) Code of Conduct vor.

Mehr auf der Seite des Verbandes: www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct und von der Fachberatung Schuldnerberatung unter www.fbsb-nrw.de/2024/06/schufa-speicherfristen-privater-auskunfteien-neu-geregelt-uebergangsregelungen/.

Siehe auch die Stellungnahme der BAG-SB.

Bei allem: dieser Code of Conduct ist nicht zu verwechseln mit dem Code of Conduct der Inkassobranche / des BDIU! Diese gibt es hier: www.inkasso.de/code-of-conduct.

Jedes siebte Kind in Deutschland armutsgefährdet

Das Statistische Bundesamt meldet: „Knapp 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland waren 2023 armutsgefährdet. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 14,0 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Armutsgefährdungsquote von Minderjährigen lag damit leicht unter der der Gesamtbevölkerung (14,4 %). Ähnlich wie letztere ist auch die Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen leicht rückläufig: 2022 hatte sie bei 15,0 % gelegen (Bevölkerung insgesamt 14,8 %).

Nach EU-SILC gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2023 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 314 Euro netto im Monat, für Haushalte mit zwei Erwachsenen mit zwei Kindern unter 14 Jahren waren es 2 759 Euro netto im Monat. Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2022. 

Kinder und Jugendliche von Eltern mit niedrigerem Bildungsabschluss besonders armutsgefährdet

Wie stark Kinder und Jugendliche von Armut bedroht sind, hängt auch von der Bildung ihrer Eltern ab. Die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen, deren Eltern über einen niedrigeren Bildungsabschluss wie etwa einen Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss verfügten, lag 2023 in Deutschland bei 36,8 %. Unter Kindern und Jugendlichen von Eltern mit einem mittleren Bildungsabschluss waren 14,3 % armutsgefährdet. Zu den mittleren Bildungsabschlüssen zählen beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das Abitur. Hatten die Eltern einen höheren Bildungsabschluss wie etwa einen Meistertitel oder ein abgeschlossenes Studium als höchsten Abschluss, waren 5,8 % der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht. 

Bürgerschaft Hamburg: Sozialausschuss berät Antrag LINKE zur Schuldnerberatung

Die LINKE hat in der Hamburgischen Bürgerschaft den Antrag „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“ gestellt (siehe auch unsere Meldung Antrag LINKE in Hamburg: „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“).

Nun wird der Antrag im Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration beraten. Die nächste Sitzung findet statt am Donnerstag, dem 04. Juli 2024, um 17:00 Uhr im Rathaus, Raum 151.

Dort steht der Antrag als TOP 5 auf der Tagesordnung. Mehr zum Ausschuss unter: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/fachausschuesse/4412380/soziales-arbeit-integration/

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals „Service Rundfunkbeitrag“ abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher:innen über das Portal beschwert hatten. Die Webseite wird – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“ und ähnlichen Begriffen sucht.

Unter www.service-rundfunkbeitrag.de sind Formulare veröffentlicht, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können.

Häufig ist den Verbraucher:innen allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 € verlangen. Dies wird den Verbraucher:innen erst klar, wenn sie die Rechnung erhalten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deswegen auch eine Sammelklage gegen das Unternehmen und ruft betroffene Verbraucher:innen auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden.

Quelle und mehr: www.verbraucherzentrale.de

iff-Überschuldungsradar – Gender­aspekte und ihre Relevanz für Ver- und Überschuldung

Das iff hat einen neuen Überschuldungsradar veröffentlicht.

Susanne Schlabs wirdmet sich erneut den Genderaspekten und deren Relevanz für professionelles Handeln in der Schuldnerberatung.

Welche Bedeutung hat zum Beispiel die Geschlechterrolle für die Beratung? Welche Rolle spielt sie bei der Inanspruchnahme von Hilfeangeboten oder Interpretation der persönlichen Situation? Im Anschluss an die im  ersten Teil dargestellten Zusammenhänge geht es nun um gendersensible und genderbewusste Ansätze als erweiterte Möglichkeiten des professionellen Handelns.

Liga-BW redet „Klartext Wohlfahrt“ zur Schuldnerberatung

Hier der Hinweis auf Klartext Wohlfahrt „Soziale Schuldnerberatung zukunftsfähig gestalten“ der Liga-BW.

Daraus: „Soziale Schuldnerberatung ist hier nicht nur infrastrukturell, sondern auch sozialpolitisch von hoher Relevanz. Die ca. 90 Schuldnerberatungsstellen der Liga-BW leisten einen bedeutsamen Beitrag zur Armutsprävention im Land, verhindern durch ihre Arbeit die Zuspitzung prekärer Lebenslagen von Menschen und reduzieren die Abhängigkeit von sozialen Leistungen.

Das Handlungsfeld der sozialen Schuldnerberatung ist mehr als reine Schuldenregulierung im Sinne eines bürokratischen Verfahrensablaufs. Ganzheitliche soziale Schuldnerberatung umfasst neben der Regulierung von Schulden auch Finanz- und Budgetberatung, (ökonomische) Krisenintervention, Verbraucher:innenschutz und als Element Sozialer Arbeit vor allem auch psychosoziale Beratung. Sie fokussiert sich demnach auf den Menschen mit seinen individuellen Bedarfen. Sie hat den Anspruch, unmittelbar in akuten Notlagen (z. B.
durch existenzsichernde Maßnahmen oder Hilfe bei Erstellung eines Pfändungsschutz-Kontos) zu handeln und unbürokratische Hilfe zu leisten.“

Es werden berechtigte Forderungen zu „Finanzierung und Struktur“, „Zugang und Rechtsanspruch“ sowie zur „Qualitätssicherung und Fachkräft“ erhoben.