Verbraucherzentrale NRW zur bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Hier der Hinweis auf den Beitrag unter https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/bonifyapp-datenschutz-im-auge-behalten-86413

Der Teaser: „Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.“

Siehe auch schon „Schufa: Finger weg von meinem Konto!“ der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. (5.6.2023) und von der SCHUFA „SCHUFA-Basisscore in der bonify-App: Das sind die 9 wichtigsten Fragen“ (18.7.2023)

Schuldensituation und Schuldenregulierung bei Inhaftierten in Bayern

In den aktuellen BAG-SB-Informationen 2024, 144 berichten Ippisch und Ghanem unter dem Titel „Professionelle Perspektiven auf Schuldenberatung in Haft“ über die Ergebnisse einer Mixed-Methods-Studie.

Die Studie ist unter https://opus4.kobv.de/opus4-ohm/frontdoor/index/index/docId/2280 als Download zu finden.

Aus dem dortigen Abstract: „Der vorliegende Bericht basiert auf einer Umfrage unter Fachkräften des Sozialdienstes (n = 47) und der externen Schuldenberatung (n = 28) in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Mit sieben Schuldenberater:innen wurden zusätzlich qualitative Interviews geführt. Dadurch konnte Expert:innenwissen sichtbar gemacht und Erkenntnisse geschaffen werden über die Schuldensituation von Inhaftierten, deren Ursachen sowie die typischen intramuralen Bearbeitungsweisen dieser Problemlagen.

Die individuelle Schuldensituation von Inhaftierten in Bayern ist heterogen. So unterscheiden sich die Schuldensummen stark abhängig von Alter und Haftdauer. Schulden resultierend aus der Straftat (z.B. Gerichtskosten sowie Geldstrafen) und der Inhaftierung (z.B. Kosten für eine Zwangsräumung oder aufgelaufene Krankenversicherungsbeiträge) zeigen sich als besonders relevant, noch vor Schulden resultierend aus privatem Konsum.

Dabei kommt der psychosozialen Belastung, welche aus der Überschuldungssituation resultiert, eine doppelte Funktion zu: kann sie einerseits eine (teilweise notwendige) extrinsische Motivation zur Schuldenregulierung fördern, kann sie auch zu Hoffnungslosigkeit führen und die Motivation zur Regulierung und auch den Resozialisierungsprozess negativ beeinflussen. Hier wurde insgesamt deutlich, dass die Motivation der Inhaftierten von Expert:innen als ein zentraler Gelingensfaktor gesehen wird.“ (Creative Commons-Lizenz – CC BY-NC-SA – 4.0 International)

Siehe auch das kleine Interview der BAG-Straffälligenhilfe unter https://www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/schuldnerberatung-im-strafvollzug

Neue Studie des iff und der Leibniz Universität Hannover zeigt Herausforderungen für Privatanleger:innen bei nachhaltigen Anlage…



Eine aktuelle Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie der Leibniz Universität Hannover beleuchtet die Hürden, mit denen Privatanleger konfrontiert sind, wenn sie nachhaltige...



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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung

Die AG SBV hatte die Gelegenheit zur Stellungnahme eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung. Die AG SBV begrüßt und unterstützt den Vorschlag der Bundesministerien für Finanzen und für Bildung und Forschung, gemeinsam mit der OECD an einer nationalen Finanzbildungsstrategie zu arbeiten. Finanzbildung ist ein bedeutender Faktor in der Präventionsarbeit der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen und in der […]

Der Beitrag Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung erschien zuerst auf AG SBV.

Die Zeit ist reif: Superreiche gerecht besteuern.

Superreiche stärker und gerechter besteuern, um damit einen starken Sozialstaat, Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und die Klimatransformation zu finanzieren – dafür sprechen sich 20 Organisationen gemeinsam aus.

„Die knappen öffentlichen Haushalte und der fortschreitende Verfall öffentlicher Infrastrukturen machen deutlich: Der Politik fehlen finanzielle Spielräume, um unseren Sozialstaat abzusichern, eine funktionierende und Geschlechtergerechtigkeit fördernde Daseinsvorsorge zu gewährleisten und Deutschland zukunftsfähig zu machen. Dabei drängt die Zeit. (…)

Um die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, reicht eine Reform der Schuldenbremse nicht aus. Jetzt ist der Moment, die Besteuerung großer Vermögen anzugehen. (…)

Seit 2001 sind die 100 größten deutschen Vermögen um 460 Milliarden Euro gewachsen. Währenddessen bleibt die Armut n Deutschland mit 16,6% auf einem inakzeptabel hohen Niveau, jedes fünfte Kind muss in Armut leben. Die wachsende Ungleichheit ist eine große Gefahr für die Demokratie. (…)

Die Zustimmung für die Besteuerung großer Vermögen in Deutschland ist groß. Auch international gibt es mit der brasilianischen G20-Initiative für die Besteuerung der Vermögen der reichsten Menschen Schwung bei dem Thema. Wir fordern gemeinsam die Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe. (…)

Das ganze Statement: www.der-paritaetische.de/(…)/Statement_Superreiche-gerecht-besteuern.pdf. Siehe auch www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/appell-wachsenden-reichtum-gerecht-besteuern/

BGH zur Nachtragsverteilung und Massezugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs

Hier der Hinweis auf BGH, Beschluss vom 26. September 2024 – IX ZB 5/24, deren Leitsätze lauten:

  • Die Erteilung der Restschuldbefreiung steht einer Nachtragsverteilung nicht entgegen, wenn diese einen Gegenstand der Masse betrifft.
  • Die Beurteilung der Massezugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs ist unabhängig von der Berechnung des pfändbaren Betrags des Arbeitseinkommens.

Aus der Entscheidung:

„Eine Nachtragsverteilung hat grundsätzlich auch noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu erfolgen, falls unbekannte Vermögensgegenstände des Schuldners aufgefunden werden, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 – IX ZB 172/07, NZI 2008, 560 Rn. 9). An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten. Es trifft nicht zu, dass eine Nachtragsverteilung nach Erteilung der Restschuldbefreiung keinen Sinn mehr mache, weil die Insolvenzgläubiger mit ihren Forderungen endgültig ausgeschlossen seien. (…)