Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ – Arbeitshilfe zu Kostensenkungsaufforderungen

Kostensenkungsaufforderungen – Was tun? Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ hat eine Arbeitshilfe für Beziehende von Bürgergeld (SGB II) sowie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) sowie Beratende im Bereich der Existenzsicherung entwickelt:

Arbeitshilfe_Kostensenkungsaufforderungen-was-tun.pdf

Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Das Bundesministerium der Justiz gibt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften den an der Stellungnahme beteiligten Akteuren als Verbraucher- und Schuldnerverbänden die Gelegenheit zur Rückmeldung, ob sich die Neuregelungen in der Praxis vollständig etabliert haben. Die Gelegenheit zur Rückmeldung wurde von folgenden Akteuren in […]

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Die Bezahlkarte für Geflüchtete – ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert



Hamburg führt somit als erstes Bundesland die Bezahlkarte ein. Ziel ist es, damit komplizierte Bargeldabhebungen abzuschaffen – eigentlich ein gutes Ziel, das auch Geflüchteten den Alltag erleichtert, denn sie müssen nun nicht mehr persönlich vor Ort beim jeweiligen...



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Bargeldforum: Bezahlen zukunftsfest machen

<p>Bargeld ist das beliebteste Zahlungsmittel in Deutschland. Für Verbraucher:innen wird der Zugang zum Bargeld schwieriger. Das legt das Ergebnis einer Onlinebefragung des Meinungsforschungsinstitutes eye square GmbH unter 1.000 Internetnutzer:innen im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe. Demnach hat sich für gut ein Viertel der Befragten in den vergangenen drei Jahren der Weg zum Abheben von Bargeld verlängert. Die Kosten für eine Bargeldabhebung sind für 23 Prozent der Befragten gestiegen.</p>

Bundesregierung will „Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring stärken“

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen – nachlesbar als Bundesrat-Drs. 72/24. Aus der Einleitung:

„Der Koalitionsvertrag (Zeilen 5763 f.) sieht darüber hinaus vor: „Wir werden umgehend prüfen, wie die Transparenz beim Kredit-Scoring zugunsten der Betroffenen erhöht werden kann. Handlungsempfehlungen werden wir zeitnah umsetzen.“ Dies und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7.12.2023 – C-634/21 „SCHUFA Holding (Scoring)“ aufgreifend, wird § 31 durch einen neuen § 37a ersetzt (…)

In § 34 ist klarzustellen, dass das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 nicht aufgrund privater, sondern nur aufgrund öffentlich-rechtlicher Satzungen eingeschränkt werden kann (…)“

Siehe auch die Darstellung des BMUV.

Umrechnungsmaßstab einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe halbiert

Seit dem 1.2.2024 gilt die neue Fassung des § 43 Satz StGB: „An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. …“

Damit wurde der Umrechnungsmaßstab halbiert. Mehr in der Dokumentation des Bundestages zum „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts“. Siehe auch die Synopse bei buzer.de.

An sich sollte die Regelung zum 1.10.2023 in Kraft treten, was dann allerdings auf den 1.2.2024 verschoben wurde (vgl. Art. 3 Nr. 2 des Änderungsgesetzes, BGBl. 2023 Nr. 218). Die Verschiebung erfolgte auf Bitten einiger Bundesländer, die sich nicht zu einer zeitnahen Umsetzung in der Lage sahen (vgl. taz.de: Deutschlands digitale Inkompetenz und BT-Drucksache 20/9019).

Wichtig zu wissen ist die Übergangsregelung des Art. 316o Abs. 2 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB): „Für die Vollstreckung von vor dem 1. Februar 2024 rechtskräftig verhängten Geldstrafen gelten § 43 des Strafgesetzbuches und § 11 des Wehrstrafgesetzes jeweils in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung. Artikel 313 Absatz 2 gilt entsprechend.“ Der neue Umrechnungsmaßstab hängt also vom Tag der Verurteilung ab!

Die Ersatzfreiheitsstrafe kann durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit abgewendet werden; vgl. Artikel 293 EGStGB. Die Details sind in Hamburg in der Tilgungsverordnung geregelt. Siehe auch das Merkblatt der Staatsanwaltschaft Hamburg mit Download in zahlreichen Sprachen unter https://justiz.hamburg.de

Schließlich der Hinweis auf den sog. Freiheitsfonds: https://www.freiheitsfonds.de/

Thesenpapier des iff: Was bedeutet Nachhaltigkeit für die Soziale Schuldnerberatung?

Das institut für finanzdienstleistungen hat das Projekt “Zur Bedeutung von Nachhaltigkeit in und für die Soziale Schuldnerberatung” abgeschlossen und ein Thesenpapier veröffentlicht. Das Projekt lief vom 1. Februar 2023 bis zum 30. November 2023 und erfolgte in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Kerstin Herzog (Hochschule RheinMain) und Dr. Katharina Angermeier (HAW Hamburg), seitens des iff waren Dr. Hanne Roggemann und Dr. Sally Peters beteiligt.

Ziel des Forschungsprojekts war es, auf der Basis von Expert:inneninterviews wissenschaftliche Erkenntnisse zum aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsdiskussion innerhalb der Sozialen Schuldnerberatung zusammenzutragen und Weiterentwicklungsbedarfe zu identifizieren.

Die Projektergebnisse sind explizit als Diskussionseinladung ausgestaltet. 

Quelle und mehr und direkt zum Thesenpapier