Umfrage Infoblätter: Welches weitere Thema und welche weitere Sprache wären hilfreich in Ihrer Beratungspraxis?

Unter www.infoblaetter-schuldnerberatung.de bietet die LAG Schuldnerberatung in Hessen seit Jahren zahlreiche Informationsblätter zu Themen der Schuldnerberatung in verschiedenen Sprachen an. Dank der finanziellen Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums können wir dieses Angebot unter anderem um weitere Themen und Sprachen erweitern. So werden in den nächsten Wochen die zwei neuen Themen „Unterhalt“ und „Geldbußen“ sowie die zwei neuen Sprachen „griechisch“ und „portugiesisch“ zur Verfügung stehen.

Umfrage: Welches weitere Thema und welche weitere Sprache wären hilfreich in Ihrer Beratungspraxis? 

www.schuldnerberatung-hessen.de/umfrage

Teilnahmeschluss ist der 31. Mai 2024.

 

 

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Diakonie Schleswig-Holstein: Schuldnerberatung am Limit – Angebote in Gefahr

“Die Diakonie Schleswig-Holstein fordert vom Land mehr Geld für die Schuldnerberatungsstellen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Beratungsstellen ihre Angebote und Öffnungszeiten einschränken oder sogar komplett schließen müssten. Hintergrund ist die durch die Inflation bedingte hohe Zahl von Ratsuchenden bei zugleich steigenden Betriebs- und Personalkosten.

„Die Schuldnerberatungsstellen in Schleswig-Holstein arbeiten am Limit“, sagt Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß. „Dabei leisten die Beraterinnen und Berater einen anerkannt wesentlichen Beitrag, um Menschen einen Weg aus Überschuldung zu ebnen oder eine Überschuldung überhaupt zu vermeiden. Insofern wäre es vor allem für die Betroffenen, ihre Familien und Angehörigen ein fatales Signal, wenn Beratungsangebote eingeschränkt oder gestrichen werden müssten.“

Als Folge der Coronakrise und den stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten hat sich in Schleswig-Holstein die Zahl der Menschen, die eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen wollen, deutlich erhöht. Gleichzeitig berichten die Beratungsstellen, dass die einzelnen Fälle immer komplexer werden, so dass der Beratungsbedarf insgesamt beträchtlich gestiegen ist. Deshalb müssten die Einrichtungen eigentlich ihr Personal aufstocken.  

Das Gegenteil ist der Fall:

Bundestag entscheidet morgen über 100%-Bürgergeld-Regelsatz-Sanktion

Morgen stimmt der Bundestag auch über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (20/9999) ab. – Quelle und mehr

In diesem Gesetz versteckt ist die neue Regelung, welche die totale Streichung des Regelsatzes im SGB II vorsieht, “wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 4 innerhalb des letzten Jahres gemindert war, eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen.” (Artikel 5 des Gesetzes)

Die Neue Richtervereinigung macht diesbezüglich auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung einer den gesamten Regelbedarf umfassenden Leistungsminderung (vormals: Sanktion) und die drohende Zweckverfehlung des Vorschlages aufmerksam. Sie sieht eine Gefahr, “denn auflaufende Stromschulden und Zahlungsprobleme bei Ausgaben für Kommunikation, Verkehr und Gesundheitskosten (Zuzahlungen und verschreibungsfreie Medikamente) werden regelmäßig entstehen und nach dem Vorschlag nicht durch Sachleistungen aufgefangen. Sie belasten die Betroffenen nicht nur in besonderer Weise, sondern behindern sie in der Wahrnehmung von Aktivitäten zur Arbeitsaufnahme.”

Die Richtervereinigung weist darauf hin, dass das BVerfG betont hat, dass auch Personen, denen “unwürdiges” Verhalten oder sogar schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind, den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht verlieren (Urteil vom 05.11.2019, 1 BvL 7/16, Rn 120). Vor diesem Hintergrund bedürfen – so die Vereinigung weiter – “die gesetzgeberischen Entscheidungen einer besonders sorgfältigen Abwägung, die nicht in einem gesetzgeberischen Schnellverfahren mit fehlerhafter Zweckausrichtung, nämlich zur Realisierung fiskalischer Interessen statt der Ausrichtung auf die teilhabeorientierte Mitwirkung, getroffen werden sollten.”

Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft

Das “Kreditzweitmarktförderungsgesetz” ist in Kraft, siehe www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/411/VO.html und www.gesetze-im-internet.de/krzwmg/index.html

Siehe hierzu die Gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.,
des Verbraucherzentrale Bundesverbands und weitere VZs zum Referentenentwurf. Diese trägt den Titel “ZENTRALE INKASSOAUFSICHT ERHALTEN”

Es sieht so aus, dass die Warnungen erfolglos waren und nun eine Zersplitterung der Inkassoaufsicht droht, die ja nun gerade an sich zentralisiert werden sollte ab 2025; mehr hier.

Siehe § 1 Abs. 3 KrZwMG (” Teil 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes findet vorbehaltlich § 15 Absatz 4, § 28 Absatz 2, § 30 Absatz 2 und § 46 Absatz 1 Satz 2 auf Kreditdienstleister, soweit sie Kreditdienstleistungen erbringen, die diesem Gesetz unterfallen, keine Anwendung.” –> also vor allem nicht § 13h RDG!) und § 3 Abs. 5 KrZwMG (“Die Bundesanstalt und das Bundesamt für Justiz wirken zusammen auf eine widerspruchsfreie Aufsichtspraxis über Kreditdienstleistungen und Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz hin, soweit für diese Tätigkeiten vergleichbare gesetzliche Anforderungen gelten.”)

Online-Seminar “Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz”

Hiermit laden wir herzlich zum Online-Seminar

„Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz“
mit Gabriele Janlewing
am Donnerstag, 20. Juni 2024, 9 – 16 Uhr, via ZOOM ein.

Trennung und Scheidung zählen zu den „Big Five“ der Überschuldungsgründe. Der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Familienrecht kommt daher in der Schuldnerberatung eine besondere Bedeutung zu.

Anhand konkreter Beispielsfälle soll der Umgang mit typischen, in der Schuldner – und Insolvenzberatung vorkommende Unterhaltskonstellationen aufgezeigt werden.

Anmeldefrist: 31.3.2024, Details in der Seminareinladung, direkt zur Anmeldeseite