21. März 2024: Mitgliederversammlung und anschließendem Fachtag

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Hessen in Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatungsstelle „Perspektivwechsel“ lädt herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag, dem 21. März 2024 in Frankfurt – Bürgerhaus Bornheim im Rose-Schlösinger-Raum.

Vormittags findet unsere Mitgliederversammlung statt. Am Nachmittag beginnt unser Fachtag zum Thema „Digitalisierung in der Schuldnerberatung“. Welches Thema interessiert Sie dabei besonders? Sie können uns dazu über das untenstehende Anmeldeformular bis zum 05. März 2024 Vorschläge unterbreiten

Eine Anmeldung ist ausschließlich über das untenstehende Onlineformular und bis zum 05. März 2024 möglich.

Bei juristischen Mitgliedern ist jeweils eine Teilnahme von zwei Personen kostenfrei. Teilnehmende, die als Vertreter eines juristischen Mitglieds dessen Stimmrecht ausüben wollen, benötigen eine Vertretungsvollmacht. Diese bitte ausgedruckt, von einer in der Einrichtung berechtigten Person unterschrieben und mit einem Stempel versehen dann zur Mitgliederversammlung mitbringen. Bitte für die Anmeldung zusätzlich das Online-Formular benutzen.

Die Einladungen können wie immer gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet werden.

Wir hoffen auf zahlreiche Anmeldungen und Deine / Ihre Teilnahme.

Datum: 21.04.2024
Ort: Frankfurt – Bürgerhaus Bornheim im Rose-Schlösinger-Raum

  • Mitgliederversammlung von 10:00 Uhr – 12:30 Uhr
  • Fachtag von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr. Der Fachtag ist für Vereinsmitglieder kostenfrei, sonstige Interessierte können gegen einen Unkostenbeitrag von 25 Euro teilnehmen.

Downloads:

 


 

Onlineanmeldung:

[contact-form-7]

 

 

Der Beitrag 21. März 2024: Mitgliederversammlung und anschließendem Fachtag erschien zuerst auf LAG-SB Hessen.

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2024

Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein allgemein anerkanntes Hilfsmittel für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Die in der Tabelle ausgewiesenen Richtsätze sind Erfahrungswerte, die den Lebensbedarf des Kindes ausgerichtet an den Lebensverhältnissen der Eltern und an seinem Alter auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu erreichen (BGH, Beschluss vom 20.09.2023 – XII ZB 177/22 –, Rn. 33).

Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung und in Abstimmung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. erarbeitet und erstellt.

Die Tabellenstruktur ist gegenüber 2023 unverändert. Es verbleibt bei 15 Einkommensgruppen und dem der Tabelle zugrundeliegenden Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten. Die Einkommensgruppen, die zuletzt zum Jahr 2018 angehoben wurden, werden zum 1. Januar 2024 durchgehend um 200 EUR erhöht. Die erste Einkommensgruppe endet damit nicht mehr bei 1.900 EUR, sondern bei 2.100 EUR. Die 15. Einkommensgruppe endet bei 11.200 EUR (zuvor 11.000 EUR).

Online-Fortbildung: Sozialrecht und Schuldnerberatung – Update 2024

Hier der Hinweis auf die Veranstaltung “Sozialrecht und Schuldnerberatung – Update 2024”. Diese wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Kooperation mit uns durchgeführt und zwar online am Mittwoch, 24.01.2024, 10 – 13 Uhr.

Die Einführung der Kindergrundsicherung, Änderungen beim Mindestlohn, Pfändbarkeit von Inflationsprämie, Neuigkeiten beim Wohngeld Plus und Bürgergeld: auch 2024 stehen einige Änderungen in den Sozialgesetzbüchern ins Haus, die Einfluss auf die Arbeit der Schuldnerberatungskräfte haben dürften.

  • Wo können (neue oder geänderte) staatliche Leistungen helfen, die Einnahmenseite zu steigern?
  • Wo sollten Sie aufpassen, wenn Pfändungen ausgesprochen sind oder ein Insolvenzverfahren angestrebt wird?

Wir geben einen Überblick! Den Input gibt Margarethe Meyer – Meyer Insolvenzberatung.

Details siehe https://veranstaltungen.bag-sb.de/veranstaltungen/w1404-sozialrecht-und-schuldnerberatung-update-2024

Düsseldorfer Tabelle 2024

Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.

Hamburg veröffentlicht Mietenspiegel 2023 (II): MhM stimmt Mietenspiegel nicht zu

PM von Mieter helfen Mietern: “Der neue Hamburger Mietenspiegel 2023 weist erneut einen deutlichen Anstieg der Mieten um 5,8 Prozent aus. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt nun bei 9,83 €/m² und steigt damit um 0,54 € im Vergleich zu 2021. Dabei handelt es sich um den zweiten dramatischen Anstieg in Folge: Bereits der letzte Mietenspiegel wies einen Anstieg um 7,3 % auf.

Erstmals erkennt MhM den neuen, heute veröffentlichten Hamburger Mietenspiegel 2023 daher nicht an. Trotz der zugespitzten Situaiton auf dem Wohnungsmarkt, hat die Behörde es versäumt, bestehende Handlungsspielräume auszuschöpfen und den Anstieg der Mieten wirksam zu begrenzen.

“Der Anstieg insbesondere der Mittelwerte wäre deutlich geringer ausgefallen, würden die Mittelwerte nicht als arithmetisches Mittel, sondern als Median ausgewiesen”, stellt MhM Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann klar.

Hinzu kommt ein weiteres Problem, so MhM-Anwältin Rebekka Auf’m Kampe: “Mietpreisbremsenfälle wurden bei der Befragung weder identifiziert noch ausgeschlossen. Wir befürchten, dass in den letzten wie auch in den aktuellen Mietenspiegel reihenweise Mieten eingeflossen sind, die unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse und damit rechtswidrig zustande gekommen sind.”

Eine ausführliche Stellungnahme, warum MhM dem Mietenspiegel 2023 nicht zugestimmt hat, finden Sie hier.”

Hamburg veröffentlicht Mietenspiegel 2023 (I)

PM der Hansestadt: Die Stadt Hamburg hat heute den neuen Mietenspiegel 2023 für die Hansestadt vorgestellt. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Mietenanstieg 2023 bei dem für den Mietenspiegel relevanten Wohnungsbestand Hamburgs deutlich geringer ausfällt als bei der letzten Erhebung 2021. Der qualifizierte Mietenspiegel 2023 weist hier zum Stichtag 1. April 2023 einen Durchschnittswert von 9,83 Euro/qm im relevanten Wohnungsbestand aus. Damit liegt der Anstieg im Zeitraum von April 2021 bis April 2023 mit 5,8 Prozent (54 Cent/qm) unter dem Niveau des vorherigen Mietenspiegels (April 2019 bis April 2021: 7,3 Prozent, 63 Cent/qm).

Der Mietenspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er umfasst gemäß § 558 des Bürgerlichen Gesetzesbuches Wohnungen ohne Preisbindungen, deren Mieten sich innerhalb der vergangenen sechs Jahre verändert haben oder neu vereinbart wurden. Günstige Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung sowie Bestandsverträge ohne Mietpreisänderung im Sechsjahreszeitraum werden im Mietenspiegel nicht berücksichtigt. Der mietenspiegelrelevante Wohnungsbestand umfasst rund 568.500 der insgesamt gut 992.600 Wohnungen in Hamburg. (…)

Der Hamburger Mietenspiegel 2023 ist eine Fortschreibung des Mietenspiegels 2021 mittels Stichprobenerhebung. Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter von 18.000 Wohnungen in Hamburg wurden für die Befragung angeschrieben. Erstmalig galt eine Auskunftspflicht, die zum 1. Juli 2022 mit dem Mietspiegelreformgesetz eingeführt wurde. Zu 13.520 Wohnungen sind Rückmeldungen eingegangen. Unter Berücksichtigung von Stichprobenausfällen aufgrund unzustellbarer Schreiben, gesundheitlicher Gründe etc. ergab sich somit eine sehr gute Rücklaufquote von rund 82 Prozent. (…)

Der Mietenspiegel 2023 steht zum Download bereit unter www.hamburg.de/mietenspiegel