Die festen Ausgaben im Blick
SGB II: Anzahl Erstattungsbescheide, offene Forderungen, Aufrechnungen und andere Zahlen zum Thema
Hier der Hinweis auf die BT-Drucksache 21/3177, in dem von der Bundesregierung zahlreiche Zahlen zu SGB II – Erstattungsbescheiden, offenen Forderungen und ähnlichem vorgelegt werden. Unter anderem:
In den Jahren 2021 bis 2025 (bis September 2025) wurden insgesamt 13.012.440 Erstattungsbescheide in den gemeinsamen Einrichtungen erstellt (Antwort Frage 6). Im September 2025 waren mehr als 6,3 Millionen Forderungen in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro seit über 5 Jahren offen (Antwort Frage 12).
In den gemeinsamen Einrichtungen wurden Aufrechnungen zur Forderungstilgung in folgender Anzahl von Fällen vorgenommen: 2021: 1.288.077; 2022: 1.313.320; 2023: 1.362.505; 2024: 1.626.290; 2025 (bis November): 1.624.019 (Antwort Frage 22)
Die Anzahl der Vollzeitäquivalente im Bereich Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit hat sich in den Jahren 2021 bis 2025 wie folgt entwickelt: 2021: 861; 2022: 953; 2023: 1.018; 2024: 1.028; 2025: 1.040. Die Veränderung von 2021 bis 2025 beträgt 179 Vollzeitäquivalente bzw. 21 Prozent (Antwort Frage 3).
verbraucherzentrale.de zu Drohungen in Inkasso-Schreiben: Welche Formulierungen sind erlaubt?
Hier der Hinweis auf den Artikel unter www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/drohungen-in-inkassoschreiben-welche-formulierungen-sind-erlaubt-67392
Dessen Teaser: „Inkasso-Schreiben enthalten oft einschüchternde Formulierungen und Androhungen von rechtlichen Schritten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, nicht alle Drohungen sind erlaubt.“
Siehe auch die Veröffentlichung der BAG-SB „Forderungsprüfung und Inkassokosten“ unter www.bag-sb.de/vereinsvorteile/fachliteratur/bag-sb-eigenverlag/inkasso-ratgeber-2021
Bundeskabinett beschließt den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht
Der Beginn der Pressemitteilung des BMAS vom 3.12.2025: „Mit dem heutigen Beschluss des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes durch das Bundeskabinett kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Entwicklung von Armut und Reichtum vorzulegen. Der Berichtszeitraum umfasst die COVID-19-Pandemie sowie die Inflations- und Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Die Auswirkungen auf die sozialen und materiellen Lebensverhältnisse werden auf Grundlage der amtlichen Statistik und von Forschungsergebnissen dargestellt.
Zu den neu gesetzten Schwerpunkten des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes gehört die vertiefte Auseinandersetzung mit der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen, da diese die Wirksamkeit von Armutsbekämpfung und sozialpolitischen Maßnahmen einschränkt. Ebenfalls neu war die Durchführung eines eigenständigen Beteiligungsprozesses, mit dem Menschen mit Armutserfahrung stärker einbezogen wurden. Zudem werden erstmals in einem Armuts- und Reichtumsbericht die sozialen Herausforderungen und Chancen im Kontext von Klimawandel und Dekarbonisierung thematisiert.“
Siehe auch www.armuts-und-reichtumsbericht.de und https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103250.pdf
Bundesrats-Rechtsausschuss empfiehlt Ablehnung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes
Update 19.12.2025: das Gesetz wurde heute nicht im Bundesrat verhandelt. Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
Heute in einer Woche ist das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) – siehe dazu unsere Meldungen unter www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=Schuldnerberatungsdienstegesetz – auf der Tagesordnung des Bundesrates, https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/25/1060/21.html#top-21.
Laut BR-Drs. 701/1/25, siehe https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2025/0701-0800/0701-25.html, empfiehlt der Rechtsausschuss dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Budgetberatung als erster Schritt aus den Schulden
Stadt Kassel
sucht zwei Sachbearbeiter (m/w/d) für die Schulden- und Insolvenzberatung (m/w/d).
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Startseite – iff – institut für finanzdienstleistungen e.V. 2025-12-08 15:51:59

Hamburg führt Bezahlkarte für Bürgergeldbeziehende ein – warum das Grundproblem damit nicht gelöst ist iff veröffentlicht Stellungnahme zur Gefahr einer Zwei-Klassen-Finanzwelt Die Stadt Hamburg plant zum Jahreswechsel 2025/2026 die Einführung einer Bezahlkarte für...
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Stellungnahme des iff zur Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldbeziehende
Hier der Hinweis auf die Stellungnahme des iff zur Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldbeziehende unter https://www.iff-hamburg.de/2025/12/08/iff-stellungnahme-zur-einfuehrung-der-bezahlkarte-fuer-buergergeldbeziehende/. Daraus: „Was zunächst wie eine pragmatische Lösung erscheint, verweist aus Sicht des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) auf ein deutlich grundlegenderes strukturelles Problem. Die Bezahlkarte soll ein Verwaltungsproblem lösen, berührt jedoch zentrale Fragen finanzieller Inklusion, sozialer Teilhabe und Rechtsdurchsetzung – und sie kann das eigentliche Problem nicht beheben: dass vielen Menschen der gesetzlich garantierte Zugang zu einem Konto weiterhin verwehrt bleibt.“
Es lohnt sich sehr, diese Stellungnahme und den Forderungskatalog zu lesen!
Siehe auch unsere Meldungen Änderung des § 47 SGB I: Sozialleistungen im Regelfall nur noch auf ein Girokonto und Der Paritätische zum Wegfall der Zahlungsanweisung zur Verrechnung und der Bezahlkarte als Alternative vom heutigen Tage.