Bezahlen mit Bargeld: Verbraucheralltag mit Hürden

<p>Bargeld ist als gesetzliches Zahlungsmittel für viele Verbraucher:innen unverzichtbar. Dennoch zeigt eine aktuelle eyesquare-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass die Nutzung erschwert wird: 30 Prozent der Befragten standen im letzten halben Jahr mindestens einmal vor der Situation, nicht bar zahlen zu können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass die Zahlung mit Bargeld ohne Hürden ermöglicht werden muss.</p>

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2026 nach SGB II und SGB XII

Neue Bescheinigungen ab 1.1.2026 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.

Überschuldungsindex 2025 (für Berichtsjahr 2024)

Nicolas Mantseris, Caritasverband für das Erzbistum Hamburg, legt zum achten Mal seinen jährlichen Bericht zur Überschuldungssituation in Deutschland vor. In diesen Bericht fließen neben der Gerichtsstatistik des Jahres 2024 auch die aktuelleren monatlich veröffentlichten Daten der Insolvenzstatistik mit ein.

BGH: Von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden

Der BGH hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025, I ZR 97/25, die Entscheidung des OLG Köln vom 10.4.2025, 15 U 249/24 (siehe unsere Meldung OLG Köln: sofortige Löschung eines Aufkunftei-Eintrages nach Ausgleich der Forderung), aufgehoben.

Aus der Pressemitteilung des Gerichts: „Die längstmögliche Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschaftsauskunfteien durch Einmeldungen ihrer Vertragspartner sammeln, wird nicht durch die Löschungsfrist von Eintragungen anderer Art über die jeweilige Forderung im öffentlichen Register vorgegeben. Daher müssen solche Daten nicht – wie für die im öffentlichen Schuldnerverzeichnis gespeicherten Daten vorgesehen – sofort mit dem Nachweis des Ausgleichs der betreffenden Forderung gelöscht werden.

Das hat der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden und eine Abgrenzung zu einem vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Fall der Übernahme von Daten aus einem öffentlichen Register vorgenommen. Für die Festlegung der Speicherungsdauer bei nicht aus einem öffentlichen Register übernommenen Daten können von der Aufsichtsbehörde genehmigte Verhaltensregeln herangezogen werden, soweit sie typisiert zu einem angemessenen Interessenausgleich führen und die Besonderheiten des Einzelfalls bei der konkret vorzunehmenden Interessenabwägung hinreichend berücksichtigt werden. (…)