Erhöhung von RA- und Justizkosten

Letzten Freitag passierte die Reform der Betreuervergütung den Bundesrat (siehe unsere vorherige Meldung). Durch dieses Gesetz werden darüber hinaus auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und das Gerichtsvollzieherkostengesetz geändert.

Siehe BT-Drucksache 20/14768. Insbesondere die Änderung des RVG ist bedeutsam, weil dies auch Einfluss auf die Inkassokosten hat. Diese ist in Artikel 11 des Gesetzes geregelt (ab Seite 33 des Dokumentes). Die neue Anlage 2 des RVG (hier die aktuelle Version) ist auf Seite 43 der Drucksache nachzulesen.

Die Änderung soll am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Es ist also mit einer Änderung zum Mai oder Juni diesen Jahres zu rechnen.

Zur aktuellen Lage siehe die vorzüglichen RVG-Tabellen von Dieter Zimmermann.

Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern passiert den Bundesrat

Unter dem Titel „Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld“ wird auf der Webseite des Bundesrates berichtet:

„Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 21. März 2025 der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung zugestimmt.

Anpassung an Tarif und Bürokratieabbau: Das Gesetz führt ein neues Vergütungssystem für Berufsbetreuerinnen und -betreuer sowie Vormünder ein und erhöht die Vergütungssätze. Ziel der Neuregelung ist es, die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anzupassen. Außerdem sollen die Amtsgerichte als auch die Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlastet werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Vereinfachungen bei Betreuervergütung: Das seit 2005 weitgehend unveränderte Vergütungssystem wird neu geregelt und vereinfacht. Statt 60 einzelner Vergütungstatbestände gibt es künftig nur noch 16 monatliche Fallpauschalen. Ihre Höhe richtet sich nach der Betreuungsdauer – hier sind künftig nur noch zwei statt bisher fünf relevante Zeiträume vorgesehen. (…)

Die Neuregelungen der Vormünder- und Betreuervergütung treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.“

Siehe auch https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-neuregelung-der-vorm%C3%BCnder-und-betreuerverg%C3%BCtung-und-zur-entlastung/318787

vzbv unterstützt Vorschläge zum Schutz vor Immobilienteilverkauf

<p>Immobilienteilverkäufe sollten den verbraucherschützenden Vorschriften des Darlehensrechtes unterliegen. Dafür spricht sich der von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenrat für Verbraucherfragen aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt ausdrücklich die Vorschläge des Sachverständigenrates. </p>

iff-Überschuldungsradar 2024/42 – Das Finanzielle in der Sozialen Arbeit: Ein Schlüssel zur finanziellen Inklusion und sozialen Teilhabe

Das iff hat einen neuen Überschuldungsradar-Beitrag herausgegeben. Dieser hat den Titel „Das Finanzielle in der Sozialen Arbeit: Ein Schlüssel zur finanziellen Inklusion und sozialen Teilhabe“ und wurde verfasst von Birgit Happel, Sally Peters und Julia Schlembach.

Er steht zum Download bereit unter: www.iff-hamburg.de/2025/03/13/iff-ueberschuldungsradar-42/

Statistikamt Nord: Verbraucherinsolvenzen in Hamburg 2024

Für das Jahr 2024 hat das Insolvenzgericht Hamburg 2.300 entschiedene Anträge von Privatpersonen auf eine Verbraucherinsolvenz gemeldet. Das waren 175 Verfahren bzw. acht Prozent mehr als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Eine noch höhere Fallzahl wurde zuletzt für das Jahr 2014 gemeldet.

Am häufigsten wurden Insolvenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher in den Bezirken Hamburg-Mitte und Wandsbek mit 514 bzw. 490 Verfahren gemeldet. Im Verhältnis zur Bevölkerung war jedoch der Bezirk Harburg am häufigsten betroffen: Dort gab es 184 Verbraucherinsolvenzen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zum Vergleich: Die hamburgweite Quote betrug 117. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen stieg dabei in allen Bezirken außer in Altona.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern betrugen 87 Mio. Euro. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit 37.600 Euro verschuldet; dieser Wert war im Bezirk Altona mit 44 600 Euro am höchsten.

Es werden nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet. Ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden in dieser Darstellung nicht berücksichtigt.

Global Money Week 2025

Nächste Woche (17. – 23.3.2025) findet die Global Money Week 2025 statt. „Die Global Money Week ist eine jährlich stattfindende Kampagne der OECD, die weltweit auf die Bedeutung von finanzieller Bildung für junge Menschen aufmerksam macht. Das Ziel ist es sicherzustellen, dass Jugendliche ein „finanzielles Bewusstsein“ entwickeln, das es ihnen ermöglicht, das Wissen, die Fähigkeiten und die Einstellungen zu erlernen, die sie benötigen, um solide Finanzentscheidungen treffen zu können. Das ausgerufene Ziel ist es, langfristig die finanziellen Alltagskompetenzen und somit das finanzielle Wohlbefinden zu steigern.“

Siehe www.gmwgermany.de (Programm unter: …/programm) und globalmoneyweek.org.