Bundeskabinett beschließt 13. SGB II-Änderungsgesetz („neue Grundsicherung“)

Das Bundeskabinett hat vorgestern den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen.

Siehe www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinett-neue-grundsicherung-2399562 und www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/13-gesetz-zur-aenderung-zweiten-buch-sozialgesetzbuch-und-anderer-gesetze.html. Auf letztgenannter Webseite sind zahlreiche Downloads wie der Regierungsentwurf und Stellungnahmen zum Referentenentwurf.

Der Entwurf wird sehr kritisch gesehen. Für viele: www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/stellungnahme-zum-13-sgb-ii-aenderungsgesetz-von-tacheles-veroeffentlicht.html und www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wir-schlagen-alarm.html.

Bundesratsentscheidung zum SchuBerDG verschoben

Heute hätte der Bundesrat unter TOP 21 über das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) entscheiden sollen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, hat diese Entscheidung große Bedeutung. Kurzfristig wurde jedoch heute Morgen die Tagesordnung geändert und das SchuBerDG von der Sitzung abgesetzt. Konkrete Gründe dafür wurden bislang nicht veröffentlicht und waren auch auf Nachfrage bei der Pressestelle nicht zu erfahren. Möglicherweise folgen in den kommenden Wochen weitere Informationen seitens des Bundesrats.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass das SchuBerDG auf der nächsten Bundesratssitzung am 30. Januar 2026 erneut aufgerufen wird. Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Private Altersvorsorge: Verbesserungen für alle Verbraucher:innen in den Fokus rücken

<p>Das Reformvorhaben zur privaten Altersvorsorge macht an entscheidenden Stellen richtige Korrekturen, beispielsweise bei einer garantie- und verrentungsfreien Vorsorge, bei Auszahlungsplänen und Kostenverteilung. Trotzdem gewährleistet der Entwurf keinen fairen, einfachen Zugang zu einem günstigen Standardprodukt für alle Verbraucher:innen.</p>

SGB II: Anzahl Erstattungsbescheide, offene Forderungen, Aufrechnungen und andere Zahlen zum Thema

Hier der Hinweis auf die BT-Drucksache 21/3177, in dem von der Bundesregierung zahlreiche Zahlen zu SGB II – Erstattungsbescheiden, offenen Forderungen und ähnlichem vorgelegt werden. Unter anderem:

In den Jahren 2021 bis 2025 (bis September 2025) wurden insgesamt 13.012.440 Erstattungsbescheide in den gemeinsamen Einrichtungen erstellt (Antwort Frage 6). Im September 2025 waren mehr als 6,3 Millionen Forderungen in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro seit über 5 Jahren offen (Antwort Frage 12).

In den gemeinsamen Einrichtungen wurden Aufrechnungen zur Forderungstilgung in folgender Anzahl von Fällen vorgenommen: 2021: 1.288.077; 2022: 1.313.320; 2023: 1.362.505; 2024: 1.626.290; 2025 (bis November): 1.624.019 (Antwort Frage 22)

Die Anzahl der Vollzeitäquivalente im Bereich Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit hat sich in den Jahren 2021 bis 2025 wie folgt entwickelt: 2021: 861; 2022: 953; 2023: 1.018; 2024: 1.028; 2025: 1.040. Die Veränderung von 2021 bis 2025 beträgt 179 Vollzeitäquivalente bzw. 21 Prozent (Antwort Frage 3).

verbraucherzentrale.de zu Drohungen in Inkasso-Schreiben: Welche Formulierungen sind erlaubt?

Hier der Hinweis auf den Artikel unter www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/drohungen-in-inkassoschreiben-welche-formulierungen-sind-erlaubt-67392

Dessen Teaser: „Inkasso-Schreiben enthalten oft einschüchternde Formulierungen und Androhungen von rechtlichen Schritten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, nicht alle Drohungen sind erlaubt.“

Siehe auch die Veröffentlichung der BAG-SB „Forderungsprüfung und Inkassokosten“ unter www.bag-sb.de/vereinsvorteile/fachliteratur/bag-sb-eigenverlag/inkasso-ratgeber-2021

Bundeskabinett beschließt den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht

Der Beginn der Pressemitteilung des BMAS vom 3.12.2025: „Mit dem heutigen Beschluss des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes durch das Bundeskabinett kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Entwicklung von Armut und Reichtum vorzulegen. Der Berichtszeitraum umfasst die COVID-19-Pandemie sowie die Inflations- und Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Die Auswirkungen auf die sozialen und materiellen Lebensverhältnisse werden auf Grundlage der amtlichen Statistik und von Forschungsergebnissen dargestellt.

Zu den neu gesetzten Schwerpunkten des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes gehört die vertiefte Auseinandersetzung mit der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen, da diese die Wirksamkeit von Armutsbekämpfung und sozialpolitischen Maßnahmen einschränkt. Ebenfalls neu war die Durchführung eines eigenständigen Beteiligungsprozesses, mit dem Menschen mit Armutserfahrung stärker einbezogen wurden. Zudem werden erstmals in einem Armuts- und Reichtumsbericht die sozialen Herausforderungen und Chancen im Kontext von Klimawandel und Dekarbonisierung thematisiert.“

Siehe auch www.armuts-und-reichtumsbericht.de und https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103250.pdf