Nächste Sammelklage: vzbv geht gegen massive Preiserhöhungen bei ExtraEnergie vor
PM vzbv: “Die ExtraEnergie GmbH hat im Juli 2022 massiv die Preise für Gas- und Stromkund:innen erhöht. Unter anderem bei den Marken ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie, Prioenergie stiegen die Preise teils um mehr als einhundert Prozent. Dabei übergingen die Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien. Die Erhöhungen sind nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässig. Deshalb hat der vzbv vor dem OLG Hamm eine Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH eingereicht. Ziel ist, direkte Rückzahlungen an betroffene Kund:innen zu erstreiten. (…)
Aus Sicht des vzbv sind die Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig, da der pauschale Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten als Begründung nicht ausreicht. Sofern Kund:innen eine Preisgarantie vereinbart hatten, kommt eine Erhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten ohnehin nicht in Betracht.
Bereits im Frühjahr hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Begründung des Anbieters für das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet. (Urteil vom 23. März 2023; Aktenzeichen I-20 U 318/22)
Dennoch versucht der Anbieter weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbraucher:innen durchzusetzen, zum Beispiel mit Inkassoschreiben. Der vzbv nimmt an, dass mehr als 100.000 Verbraucher:innen von den Preiserhöhungen betroffen sind.
NDR und SZ zur Schufa
Mit Spannung werden die morgigen Entscheidungen des EuGH zur Schufa erwartet (C-634/21, Scoring und C-26/22, Speicherung).
NDR und SZ berichten vorab über die Schufa:
- www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schufa-gas-strom-tarife-100.html
- www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schufa-score-datenschutz-eugh-kunden-strompreis-1.6313888
Vor allem der Audiobeitrag “Blackbox Schufa – Ein umstrittenes System”, www.ndr.de/nachrichten/info/Blackbox-Schufa-Ein-umstrittenes-System,audio1522936.html, ist hörenswert!
Julateg
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Schuldner- und Insolvenzberater (m/w/d).
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Hansestadt Lübeck
Stellenausschreibung Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in für die Schuldnerberatung
Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Bedeutung für die Schuldnerberatung
LINKE fordert im Bundestag: Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
Die LINKE-Fraktion hat den Antrag “Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren” in den Bundestag gebracht (BT-Drucksache 20/9492 und HIB-Meldung). Der Antrag wurde gestern zur weiteren Beratung im vereinfachten Verfahren an den Verbraucherschutz-Ausschuss des Bundestages überwiesen.
Aus dem Antrag: “(…) Eine rechtzeitige und kostenfreie Schuldnerberatung hilft den Betroffenen und lässt eine Privatinsolvenz oft vermeiden. Sie bietet Unterstützung und Sicherheit in schwierigen Situationen. (…) Am Beispiel der Stadt Hamburg hat das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft errechnet, dass für jeden in die Soziale Schuldnerberatung investierten Euro etwa 2 Euro an die öffentliche Hand zurückfließen. Diese Zahlen werden von weniger konservativ angelegten Studien seit Jahren bestätigt und meist noch deutlich übertroffen (Moers, Ines, „Zur Stärkung der Sozialen Schuldnerberatung ist sofortiges und entschlossenes Handeln der Politik gefragt“, in: Wirtschaftsdienst 2022, Heft 3). Überschuldete Menschen möglichst früh zu erreichen, ist dabei von besonderer Bedeutung – auch deshalb ist neben einer stabilen und finanziell gesicherten Schuldnerberatung deutschlandweit auch die Schuldenprävention auszubauen und verlässlicher auszugestalten. (…)
Der Ausbau der Schuldnerberatung und deren verlässliche Finanzierung ist dringend notwendig. Seit über 10 Jahren wird eine finanzielle Beteiligung der Kreditwirtschaft an den Kosten der Schuldnerberatung gefordert und Vorschläge unterbreitet, unter anderem von den Arbeits- und Sozialminister:innen der Länder (Beschlüsse auf den Arbeits- und Sozialministerkonferenzen 2017 (TOP 5.16, Ziffer 4) und 2020 (TOP 5.22, Ziffer 3), ) sowie von Trägern und Verbänden der Schuldnerberatung (Positionspapier zur Finanzierung der Schuldnerberatung, Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, Mai 2011, www.agsbv.de sowie Moers, ebd.).
Nunmehr soll zeitnah ein Bundesfonds eingerichtet werden, in den die Kreditwirtschaft und die Inkassounternehmen eine verpflichtende Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion einzahlen. Aus diesem Fonds soll zukünftig die kommunale Schuldnerberatung kofinanziert werden. (…)
DRK Landesverband Hamburg
Private Konsumausgaben 2022 um 8,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen
Das Statistische Bundesamt meldet: “Die privaten Haushalte in Deutschland haben im Jahr 2022 durchschnittlich 2.846 Euro im Monat für den Konsum ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Laufenden Wirtschaftsrechnungen mitteilt, waren das 8,5 % oder 223 Euro mehr als im Jahr 2021 (2 623 Euro). Damit stiegen die privaten Konsumausgaben etwas stärker als die Verbraucherpreise, die sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 6,9 % gegenüber 2021 erhöhten.
Ausgaben für Kraftstoffe und Wohnenergie um rund ein Viertel höher als im Vorjahr
Im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen erhöhten sich die oft auch als Lebenshaltungskosten bezeichneten privaten Konsumausgaben im Jahr 2022 in allen Bereichen. Die höheren Ausgaben der Privathaushalte für Verkehr und Wohnen dürften vor allem in den Preisanstiegen für Kraftstoffe und Wohnenergie im Zuge der Energiekrise begründet sein. Trotz des 9-Euro-Tickets und der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“) im Sommer 2022 stiegen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der privaten Haushalte für den Bereich Verkehr einschließlich Kraftstoffe von 322 Euro (2021) auf 347 Euro (2022) und damit um 7,8 %. Die Ausgaben für Kraftstoffe erhöhten sich dabei von 80 Euro auf 101 Euro und damit um 26,3 %.
Für Wohnen einschließlich Energie gaben die privaten Haushalte im Jahr 2022 durchschnittlich 1.025 Euro pro Monat aus (2021: 966 Euro), darunter 191 Euro für Wohnenergie (2021: 155 Euro). Damit stiegen die Ausgaben für den Bereich Wohnen insgesamt im Vorjahresvergleich um 6,1 %. Die Ausgaben für Wohnenergie für sich genommen stiegen um 23,2 % gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus stiegen die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren von 402 Euro auf 417 Euro und damit um 3,7 %.