Bündnis aus Verbraucherzentralen, vzbv und weiteren Verbraucherverbänden fordern neue Regeln im Inkassorecht

Positionspapier mit Problematiken der aktuellen Inkassoregelungen und den bereits deutlich gewordenen Reformbedarf und mit Forderungen für die nötige Reform.

Unzulässige Richtervorlage zu den Pfändungsfreigrenzen

Arg kurz ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. August 2023 – 1 BvL 4/22, mit der die Richtervorlage des Amtsgerichts Aue-Bad Schlemavom 29. November 2022 – 2 M 2596/20 – als unzulässig verworfen wurde.

Der Vorlage lag ein Zwangsvollstreckungsverfahren zugrunde. Es bestand Streit über die Erhöhung des unpfändbaren Betrags des Arbeitseinkommens dahingehend, ob bei der Festlegung des unpfändbaren Betrags im Haushalt lebende Kinder zu berücksichtigten sind, für die keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht.

Das Amtsgericht hatte das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften der Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850c und f ZPO „im Hinblick auf Art. 3, 6, 20 GG“ verfassungsgemäß seien.

Das Bundesverfassungsgericht monierte nun, dass das Gericht weder den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angegeben noch sich hinreichend mit der Rechtslage und den dazu vertretenen unterschiedlichen Rechtsauffassungen auseinandergesetzt habe.

Vortrag Joachim Schaller: Sind die BAföG-Bedarfssätze für Studierende verfassungswidrig?

Joachim Schaller hält am 26.10.2023 an der Universität Hamburg einen Vortrag zum Thema: “Sind die BAföG-Bedarfssätze für Studierende verfassungswidrig?” – siehe Plakat – daraus:

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) sieht aktuell als Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten monatlich 452 € sowie 360 € für Unterkunftskosten für nicht bei den Eltern lebende Studierende vor. Demgegenüber steht im SGB II und SGB XII ein Regelbedarf von 502 €, der zum 1.1.2024 auf 563 € steigen soll, und die Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung, die in Hamburg und fast allen Hochschulorten meist deutlich höher als 360 € sind.

Gilt das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch für Studierende oder gibt es ein Grundrecht auf eine menschenwürdige Ausbildungsförderung, wie es vom Bundesverwaltungsgericht im Vorlagebeschluss vom 20.5.2021 – 5 C 11.18 – entwickelt wurde? Über diesen will das Bundesverfassungsgericht noch 2023 entscheiden.

Rechtsanwalt Joachim Schaller vertritt die Klägerin des Ausgangsverfahrens, in dem es um die BAföG-Höhe in den Jahren 2014/2015 geht. Er wird in dem Vortrag die unterschiedlichen Argumente der Klägerin, des BVerwG und der Bundesregierung im Normenkontrollverfahren BVerfG 1 BvL 9/21 und deren Folgen für die BAföG-Bedarfssätze und die Studierenden, die aktuell BAföG bekommen, zur Diskussion stellen.

Am Donnerstag, 26. Oktober 2023, Beginn: 18:15 Uhr im EG 18/19
Rechtshaus Rothenbaumchaussee 33

BGH zur Prüfpflicht des Insolvenzverwalters bezüglich Schuldnerkonten

Hier der Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 27.07.2023 – IX ZR 138/21 – Leitsätze:

  1. Der Insolvenzverwalter hat die ihm bekannten Konten der Hausbank des Schuldners innerhalb eines angemessenen Zeitraums darauf zu überprüfen, ob ihm die Kontounterlagen vollständig vorliegen und die Kontounterlagen Anhaltspunkte für anfechtungsrelevante Vorgänge enthalten.
  2. Grob fahrlässige Unkenntnis von den tatsächlichen Voraussetzungen eines Insolvenzanfechtungsanspruchs setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter seine Ermittlungspflichten in besonders schwerer, auch subjektiv vorwerfbarer Weise vernachlässigt hat.
  3. Hinsichtlich eines in den Drei-Monats-Zeitraums der Deckungsanfechtung fallenden Anfechtungstatbestandes liegt regelmäßig grob fahrlässige Unkenntnis vor, wenn der Insolvenzverwalter die Überprüfung der ihm bekannten von der Hausbank des Schuldners geführten Konten für mehr als drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterlässt und sich ihm aufgrund der aus den Kontounterlagen erkennbaren Zahlungsvorgänge und der ihm bekannten sonstigen Tatsachen weitere Ermittlungen hätten aufdrängen müssen.

Verbändebündnis fordert neue Regeln für Inkasso

Das Inkassorecht muss dringend überarbeitet werden, fordert ein Bündnis aus Verbraucherzentralen, vzbv und weiteren Verbraucherverbänden. [Anmerkung: hier direkt zum sehr lesenswerten Positionspapier mit den Forderungen] Die aktuellen gesetzlichen Regelungen haben Schlupflöcher, die von Inkassounternehmen ausgenutzt werden und Verbraucher:innen in Deutschland finanziell belasten.

„Tausende Verbraucher:innen beschweren sich jedes Jahr bei den Verbraucherzentralen über Inkassodienstleister. Überhöhte Inkassokosten können besonders für einkommensschwache und überschuldete Menschen zu einer echten Bedrohung werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Inkasso-Reform vor zwei Jahren war halbherzig, Kernprobleme wurden nicht angegangen. Der Bundesjustizminister sollte gründlich nachbessern – besonders in der aktuellen Preiskrise wäre das eine deutliche Erleichterung für viele Verbraucher:innen.“ (…)

Das Dreiecksverhältnis zwischen Gläubiger, Inkassodienstleister und Schuldner ist kompliziert und oft kaum verständlich. Verbraucher:innen werden mit Inkassokosten konfrontiert und können nicht prüfen, welche Vergütung zwischen Gläubiger und Inkassodienstleister vereinbart und gezahlt wurde.

Die Verbraucherschützer fordern, dass Inkassodienstleister beim Erheben von Inkassokosten den konkreten Schaden nachweisen müssen, also die vom Gläubiger an den Inkassodienstleister geleistete Zahlung. Damit soll eine Weitergabe fiktiver Inkassokosten verhindert werden.

Marcel Fratzscher: Die populistische Debatte um das Bürgergeld

Marcel Fratzscher vom Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) widmet sich in seinem Blog der Debatte um die Erhöhung des Bürgergeldes.

Er meint: “Das Fatale dieser Diskussion ist, dass sie von populistischen und falschen Argumenten geprägt wird. Es ist höchste Zeit, mit den Mythen aufzuräumen.”

Nachzulesen unter www.diw.de

Siehe auch “Vorsicht, vergiftete Erzählungen!” von Barbara Dribbusch in der taz. Schon ein wenig älter, nämlich vom 2.9.2023, aber immer noch lesenswert!