Bundestag: Linke fragt nach Initiative „Finanzielle Bildung“

Heutige Bundestagsmeldung: “Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/8996) nach der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung der Initiative „Finanzielle Bildung“. Wie aus der Vorbemerkung hervorgeht, wurde die Initiative im März 2023 von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgestellt und ziele darauf ab, die finanzielle Bildung in Deutschland zu verbessern. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche konkreten Ziele die Bundesregierung mit der Initiative verfolgt und welche Zielgruppen erreicht werden sollen. Zudem interessiert die Abgeordneten, wie die Initiative finanziell gefördert wird.”

Nationale Armutskonferenz (nak): Rund hundert Erwachsene und Kinder mit Armutserfahrung formulieren Forderungen an die Politik

Die Nationale Armurtskonferenz (nak) berichtet:

Auf dem 16. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin kamen mehr als 100 Beteiligte sowie Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland zusammen, um sich über ihre Situation auszutauschen, gesellschaftliche Probleme zu besprechen und ihre Forderungen auszuarbeiten. Ein Ergebnis des Treffens: Die Kinder und Jugendlichen formulierten einen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz.

„Viele Teilnehmende schilderten ihre Wahrnehmung, dass die aktuellen politischen Debatten völlig an der realen Lebenssituation und der täglich erlebten Not von in Armut lebenden Menschen vorbeigehen“, berichtet Renate Antonie Krause aus Kiel, die das Treffen mit vorbereitet hat. „Statt wirksame Hilfen umzusetzen, werden Menschen in Armut ständig diskreditiert.“ So sei es völlig unklar, welche der mit dem Bürgergeld und der Grundsicherung verbundenen großen Versprechen überhaupt umgesetzt werden. „Im Bundeshaushalt sind die Mittel rapide zusammengekürzt worden, mit denen die individuelle Förderung ermöglicht werden sollten. Und die Menschen in der Grundsicherung im Alter sind überhaupt aus dem Blick geraten“, kritisiert Krause.

Dorothea Starker aus Oldenburg berichtet aus dem Workshop Zugang zu Sozialleistungen, dass die Zugangsprobleme für die Bürgerinnen und Bürger zu Leistungen und Hilfen oft schwierig gestaltet seien.

Die Letzte macht das #LichtAus: Kampagne gegen die Sparpläne der Bundesregierung

“Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 sieht einen Kahlschlag im sozialen Bereich vor. In den Bereichen, die die Finanzierung von Programmen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege betreffen, sind insgesamt Kürzungen in Höhe von 25 Prozent geplant.

Wir erheben gegen die Kürzungspläne unsere Stimme: sachlich, politisch, laut. Wir, das sind die 247.000 Beschäftigten, 277.000 Mitglieder und 70.000 Engagierten der AWO, die im Haupt- und Ehrenamt für Euch da sind. Wir wollen zeigen, was beim geplanten Haushalt auf dem Spiel steht. Unter dem Slogan „Die Letzte macht das Licht aus“ machen wir deutlich, dass mit der Sparpolitik der Bundesregierung buchstäblich das Licht ausgeht – und zwar in unseren sozialen Diensten und Einrichtungen. (…)

Am Mittwoch, den 08.11.23 lädt die AWO von 16:00-18:00 Uhr zur Kundgebung auf der Wiese vor dem Reichstagsgebäude (Platz der Republik) ein. Neben den AWO-Präsident*innen Michael Groß und Kathrin Sonnenholzner werden Vertreter*innen aller Spitzenverbände der Deutschen Wohlfahrtspflege sprechen. Gemeinsam mit Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz, Diakonie, dem Paritätischen und ZWST fordern wir laut und deutlich: #SozialKürzungenStoppen, sonst geht in der sozialen Arbeit das #LichtAus. Wir freuen uns über Mitstreiter*innen auf unserer Kundgebung.”

Quelle und mehr: https://awo.org/kampagnen/licht-aus. Siehe auch Offener Brief gegen die Sparpläne

EuGH zum Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-565/22 | Sofatutor

Aus der PM des Gerichts: Das Unternehmen Sofatutor betreibt Internet-Lernplattformen für Schüler. Beim erstmaligen Abschluss eines Abonnements kann dieses 30 Tage lang kostenlos getestet und während dieser Zeit jederzeit fristlos gekündigt werden. Das Abonnement wird erst nach Ablauf dieser 30 Tage kostenpflichtig. Wenn der kostenpflichtige Abonnementzeitraum abläuft, ohne dass eine Kündigung erfolgt ist, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen bestimmten Zeitraum.

Bei einem Vertragsschluss im Fernabsatz informiert Sofatutor die Verbraucher über das Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht). Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist aber der Ansicht, dass dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nicht nur aufgrund des Abschlusses eines 30-tägigen kostenlosen Testabonnements, sondern auch aufgrund der Umwandlung dieses Abonnements in ein kostenpflichtiges Abonnement und dessen Verlängerung zustehe.

Der Oberste Gerichtshof (Österreich), der mit dem Rechtsstreit befasst ist, hat den Gerichtshof dazu um Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher ersucht.

Der Gerichtshof antwortet, dass dem Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, bei einem Abonnementvertrag, der anfangs einen kostenlosen Zeitraum vorsieht und sich, wenn dieser Vertrag nicht gekündigt wird, automatisch verlängert, grundsätzlich nur ein einziges Mal zukommt.

Wurde der Verbraucher bei Abschluss des Abonnements nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert, dass dieses Abonnement nach einem kostenlosen Anfangszeitraum kostenpflichtig wird, muss er jedoch über ein neuerliches Widerrufsrecht verfügen.

Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen

vzbv-Meldung: “Wer eine Versicherung oder eine Finanzanlage abschließen möchte, wendet sich häufig an Vermittler. Werben diese mit unabhängiger Beratung, kann bei Verbraucher:innen der irrtümliche Eindruck entstehen, sie hätten es mit einem Honorarberater zu tun, der auch ohne Provisionen arbeitet.

Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass Vermittler ihre Beratung nicht als unabhängig darstellen und auch nicht als reine Berater auftreten dürfen, wenn sie Provisionen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten.

Datum der Urteilsverkündung: 15.06.2023
Aktenzeichen: 33 O 15/23 – nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Köln

Datum der Urteilsverkündung: 11.07.2023
Aktenzeichen: 9 O 1081/22 – nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Bremen