BAG-SB zur Reform der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)

Schon seit einiger Zeit ist die Reform der Verbraucherkreditrichtlinie in der Mache (vgl. grundlegend COM(2021)0347). Lesenswert ist der Bericht über den Vorschlag mit diversen Änderungsvorschlägen (A9-0212/2022). Weitere Dokumente unter 2021/0171(COD).

Die BAG-SB hat sich zu dem Vorhaben positioniert:

Kommen das Recht auf Schuldenberatung und
ein Verbot unzulässiger Praktiken bei der Einziehung von Forderungen?

AG Düsseldorf zur Pfändbarkeit eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages

Das AG Düsseldorf, 03.02.2023 – 37 C 159/22 hat entschieden:

Ein Anspruch auf Auszahlung aus einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist analog § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO, im Insolvenzverfahren in Verbindung mit § 36 Abs. 1 S.1 InsO, bedingt pfändbar.

Die nach § 850b Abs. 2 ZPO vorzunehmende Güterabwägung fällt in der Regel zugunsten des Schuldners aus, wenn nach dessen Lebensalter und wirtschaftlicher Gesamtsituation ein erneutes Ansparen der Bestattungskosten nicht mehr zumutbar erscheint.

Musterfeststellungsklage gegen EOS: OLG Hamburg hält die Inkassokosten (wohl) für unberechtigt

Heute hat das OLG Hamburg die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die EOS Investment GmbH verhandelt. Aus dem Terminsbericht des vzbv:

“Das Unternehmen [EOS Investment GmbH] lässt eigene Forderungen an Verbraucher:innen durch den EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) eintreiben und verlangt von Betroffenen die Erstattung von Inkassokosten. Der vzbv wirft dem Unternehmen vor, Inkassokosten so künstlich in die Höhe zu treiben. Im heutigen Termin hat das Gericht die Auffassung des vzbv bestätigt.

In der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass es nach der bisherigen Beratung die Klage des vzbv für begründet hält. Das Geschäftsmodell von EOS konstruiere eine “rein fiktive Schadensposition”. Inkassokosten könne das Unternehmen von den Verbraucher:innen damit nicht erstattet verlangen.

EOS und der vzbv können nun noch einmal Stellung nehmen. Seine endgültige Entscheidung verkündet das Gericht am 15. Juni 2023.”

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger kommen – Hamburg entwickelt zentrale Antragsplattform für 13 Länder

Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nach der Einführung der Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden können damit auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. Der zur Hamburger Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Kasse.Hamburg entwickelt und administriert die zentrale Antragsplattform für 13 Länder. Die Nord-Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten ein gemeinsames Vorgehen in dieser Angelegenheit bereits bei ihrer ersten Nord-Finanzministerkonferenz im Februar bekräftigt. Die Antragsplattform soll spätestens zu Anfang Mai zur Verfügung stehen.

Hintergrund: Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sog. Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

Quelle und mehr: PM Finanzbehörde Hamburg

DGB: Kinderzuschlag und Kindergrundsicherung

DGB-Meldung: Den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten Eltern, die eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt der gesamten Familie benötigen. Wir beantworten die häufigsten Fragen und erklären, wer den Kinderzuschlag beantragen kann, wieviel Geld es gibt und wie man den KiZ beantragt. Außerdem informieren wir zur aktuellen Diskussion um die geplante Kindergrundsicherung, die laut Koalitionsvertrag Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenführen soll.

Repräsentative Umfrage in Hamburg: Viele Mieter:innen spüren wirtschaftliche Probleme

Die allgemeine Teuerung infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine macht auch das Mieten von Wohnungen teurer. Gerade die Indexmieten werden auch in Hamburg für viele Mieter:innen zur Belastung. Der repräsentative Hamburger Verbraucherschutz-Pegel der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt, wie sich die Situation in Hamburg darstellt.

Aufgrund der Teuerung spüren fast fünf von zehn Mieter:innen in Hamburg wirtschaftliche Probleme, ein knappes Drittel sogar mittlere bis eher starke. Dabei fallen die Erhöhungen der Kaltmieten und der Nebenkosten für sich allein genommen teilweise noch verkraftbar aus. Problematisch kann es vor allem dort werden, wo beide Erhöhungen zusammenkommen. Dies ist bei 45 Prozent der Befragten der Fall.

Der Anteil der Indexmietverträge liegt in Hamburg bei insgesamt 17 Prozent. Bei den Jüngeren (18-34 Jahre) liegt der Anteil wesentlich höher. Aufgrund der allgemeinen Teuerung scheinen solche Verträge eine besondere Rolle einzunehmen, da hier deutlich häufiger Mietrückstände zu verzeichnen sind als bei anderen Mietverträgen.

Alle Zahlen und Grafiken der Umfrage finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg www.vzhh.de/verbraucherschutz-pegel

Quelle und mehr: PM BJV Hamburg