Heute: Fristablauf Musterfestellungklage Konzern-Inkasso EOS Investment GmbH

Morgen findet die erste mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH statt.

Aus der Seite des Bundesamtes für Justiz: Mit der Musterfeststellungsklage soll festgestellt werden, dass die Musterbeklagte gegenüber Verbrauchern für die Beauftragung der EOS DID GmbH die behaupteten Inkassokosten nicht als Verzugsschaden geltend machen darf bzw. durfte. Nach der Darstellung des Musterklägers hat die EOS DID GmbH die geltend gemachten Inkassokosten fälschlich nach § 4 Abs. 5 RDGEG bestimmt, obwohl sie als ein im Sinne des § 15 i.V.m. §§ 16 – 19 AktienG mit der Otto GmbH & Co. KG sowie der Musterbeklagten “verbundenes Unternehmen” keine Inkassodienstleistungen i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 RDG erbracht habe. Unabhängig davon dürfe die Musterbeklagte auch nach schuldrechtlichen Maßstäben mit ihrem Geschäftsmodell keine Kosten für die Beauftragung der EOS DID GmbH erstattet verlangen.

Siehe zur Klage auch den Bericht in ZDF-WISO vom 3.4.2023, ab Minute 24:34.

Betroffene können bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung – also bis 12.4.2023 inkl. – Ansprüche anmelden (vgl. § 608 ZPO). Mehr unter www.musterfeststellungsklagen.de/eos

6,0 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2022

Knapp 1,2 Millionen Personen haben im Dezember 2022 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 67 000 beziehungsweise 6,0 % mehr als im Dezember 2021.

Knapp 659 000 beziehungsweise 55,4 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2022 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem (SGB XII) erreicht oder überschritten. Dies entspricht einem Anstieg von 11,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2022 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 11 Monaten. 

Rund 531 000 beziehungsweise 44,6 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihre Zahl ging gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % zurück. 

Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück

Das kommt wahrlich nicht oft in der Sozialen Schuldnerberatung vor. Aber dem BGH war es eine Pressemitteilung wert:

Der unter anderem für Rechtsbeschwerden in Grundbuchsachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, stets pfändbar ist und bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden kann. – BGH, Beschluss vom 2. März 2023 – V ZB 64/21

Quelle: PM des BGH

Haushalte wendeten 2022 durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete auf

Im Jahr 2022 haben die rund 19,9 Millionen Hauptmieterhaushalte in Deutschland durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Diese Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation 2022 weiter mitteilt, war die Mietbelastungsquote für die rund 6,6 Millionen Haushalte, die ihre Wohnung 2019 oder später angemietet haben, mit 29,5 % um 2,7 Prozentpunkte höher als für die rund 2,7 Millionen Haushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen haben (26,8 %).  

Rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte wiesen 2022 eine Mietbelastung von 50 % oder mehr auf. Etwa 1,6 Millionen weitere Mieterhaushalte wendeten für die Bruttokaltmiete zwischen 40 % und 50 % ihres Haushaltseinkommens auf. Insgesamt hatten somit 16 % aller Haushalte, die zur Miete wohnten, eine Mietbelastung von mehr als 40 %. 

Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei knapp einem Drittel (32,7 %) ihres Einkommens lag. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen weniger als ein Viertel (22,8 %) ihres Einkommens für die Miete einplanen. 

Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt