Wer nutzt Schuldnerberatung und wer nicht? Eine explorative Studie zur (Nicht-) Nutzung von Schuldnerberatung

Schuldnerberatung wird derzeit für immer mehr Menschen relevant, aber wer nutzt Schuldnerberatung überhaupt und vor allem: Wer nutzt sie nicht und warum?

Dr. Hanne Roggemann und Dr. Sally Peters haben sich im Rahmen der Studie damit beschäftigt, was die Ursachen dafür sind, dass nur 10-15 Prozent der Überschuldeten das Angebot der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. 

Quelle und mehr: iff – direkt zur Studie

Wer nutzt Schuldnerberatung und wer nicht? Eine explorative Studie zur (Nicht-) Nutzung von Schuldnerberatung

Schuldnerberatung wird derzeit für immer mehr Menschen relevant, aber wer nutzt Schuldnerberatung überhaupt und vor allem: Wer nutzt sie nicht und warum?

Dr. Hanne Roggemann und Dr. Sally Peters haben sich im Rahmen der Studie damit beschäftigt, was die Ursachen dafür sind, dass nur 10-15 Prozent der Überschuldeten das Angebot der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. 

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VKU zur Energiepreisbremse: Alle Kunden erhalten ihre finanzielle Entlastung

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom läuft auf Hochtouren und ist für Energieversorger und Stadtwerke eine Mammutaufgabe. „Alle Unternehmen arbeiten seit Monaten gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung. Selbst im Falle einer ungewollten Verzögerung ist unterm Strich klar: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihre finanzielle Entlastung erhalten“, betont Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) am Donnerstag in Berlin.

Mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen haben Energieversorger und Stadtwerke kurzfristig eine staatliche Aufgabe übernommen, denn soziale Entlastung und Hilfen für Unternehmen sind eine hoheitliche Angelegenheit. Auf die Komplexität der Aufgabe und die äußerst knappe Umsetzungsfrist hat der VKU bereits bei den Diskussionen um die Preisbremsen und deren Einführung hingewiesen. Bei der Umsetzung und den Anpassungen der Abrechnungsprogramme sind die lokalen Energieversorger auf ihre IT-Dienstleister, deren Know-how und Kapazitäten angewiesen.

VKU zur Energiepreisbremse: Alle Kunden erhalten ihre finanzielle Entlastung

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom läuft auf Hochtouren und ist für Energieversorger und Stadtwerke eine Mammutaufgabe. „Alle Unternehmen arbeiten seit Monaten gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung. Selbst im Falle einer ungewollten Verzögerung ist unterm Strich klar: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihre finanzielle Entlastung erhalten“, betont Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) am Donnerstag in Berlin.

Mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen haben Energieversorger und Stadtwerke kurzfristig eine staatliche Aufgabe übernommen, denn soziale Entlastung und Hilfen für Unternehmen sind eine hoheitliche Angelegenheit. Auf die Komplexität der Aufgabe und die äußerst knappe Umsetzungsfrist hat der VKU bereits bei den Diskussionen um die Preisbremsen und deren Einführung hingewiesen. Bei der Umsetzung und den Anpassungen der Abrechnungsprogramme sind die lokalen Energieversorger auf ihre IT-Dienstleister, deren Know-how und Kapazitäten angewiesen.

Thomé zu den Kosten der Haushaltsenergie im SGB II und SGB XII

Unbedingt zu lesen ist der Beitrag von Harald Thomé zum Thema Energiekosten und SGB II/XII.

Aus dem dortigen Fazit: Es bedarf jetzt Leistungsbeziehende, die Stromkosten, welche mind. um 20 EURO höher sind als die dafür im Regelsatz vorgesehenen Kosten [siehe unten], bei den Behörden und vor Gericht geltend machen. Die laufenden Kosten sind im SGB II als “Härtefallmehrbedarf” nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend zu machen, im SGB XII als „abweichende Regelsatzfestsetzung“ nach § 27a Abs. 4 SGB XII.

Auch können und sollen hohe Stromnachzahlungen geltend gemacht werden, diese sollten natürlich zunächst als einmaliger Bedarf im SGB II nach § 21 Abs. 6 SGB II und im SGB XII nach § 30 Abs.10 SGB XII, in der Variante, dass ein Darlehn wegen der zu geringen Berücksichtigung von Stromkosten im Regelsatz nicht zumutbar ist, geltend gemacht werden.

Solche Zuschussanträge werden von den Jobcentern/Sozialämtern abgelehnt werden und es wird ein Darlehn für vom Regelsatz umfassten Bedarf angeboten werden, im SGB II nach § 24 Abs. 1 SGB II im SGB XII nach § 37 Abs. 1 SGB XII. Hier empfiehlt es sich, zunächst ein solches Darlehen anzunehmen und dann dagegen in den Widerspruch und später ins Klageverfahren zu gehen.


Im Regelsatz (2023) sind abzüglich der Kosten für Wohnen und Wohninstandhaltung nachfolgende Kosten für Haushaltsenergie enthalten:

Armutsrisiko in Deutschland

Bundestagsmeldung: Nach Daten des Mikrozensus ist die Armutsrisikoquote in Deutschland von 2020 zu 2021 gestiegen. Demnach hat sie für Frauen 2021 bei 17,5 Prozent (2020: 17 Prozent) und bei Männern bei 15,7 Prozent (2020: 15,3 Prozent) gelegen. Bei Alleinerziehenden stieg sie von 40,4 auf 41,6 Prozent.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5476) auf eine Kleine Anfrage hervor. Nach der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) hat das Armutsrisiko für Frauen 2021 bei 16,5 Prozent, für Männer bei 15,1 Prozent und für Alleinerziehende bei 26,6 Prozent gelegen, wie aus der Antwort auch hervorgeht.

Bundesrat fordert gezielte Hilfen in der Energiepreiskrise

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, einkommensschwache und von den Stromkostensteigerungen besonders betroffene Haushalte vor Energiesperren zu schützen. In einer am 10. Februar 2023 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung um Prüfung, ob neben den bereits beschlossenen Entlastungspaketen weitergehende Maßnahmen notwendig sind.

Geprüft werden solle dabei auch die Option, dass Jobcenter einmalig hohe Stromkostenabrechnungen übernehmen könnten – wie dies für Heizkosten bereits vorgesehen ist.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, den geplanten Direktzahlungsmechanismus für das so genannte Energiegeld des Bundes schnellstmöglich in einer digitalisierten, bürokratiearmen Form einzurichten, um bei Bedarf Hilfe gezielt und zeitnah leisten zu können.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht. – Quelle: Bundesrat