Elektronischer Datenaustausch der Bundesagentur für Arbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen

“Kundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld beantragen, brauchen keine Papierbescheinigungen (bspw. über den Krankengeldbezug) mehr bei der Krankenkasse einholen und bei der BA vorlegen. Auch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform entfallen, denn die Krankenkassen melden automatisch die Krankenkassenmitgliedschaft ihrer Kundinnen und Kunden an die BA.

Ab Juli 2023 wird auch die Deutsche Rentenversicherung am Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die beiden Behörden werden dann bestehende Erstattungsansprüche untereinander auf elektronischem Weg abwickeln. 

Ab Januar 2024 wird es der BA dann auch gesetzlich möglich sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden der Agenturen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. 

Inkassokosten: Für die erste Zahlungsaufforderung kann ein Inkassounternehmen nur die 0,5-fache Vergütung verlangen 

Auch mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG)“ ist die Frage, welche Kosten ein Inkassounternehmen für ein Erstanschreiben an eine/einen säumigen Schuldner verlangen kann, zwischen AK InkassoWatch und BDIU umstritten.

Jetzt haben aufgrund von mehreren Beschwerden des AK InkassoWatch sowohl das Landgericht Aschaffenburg als auch das Landgericht Stuttgart als Inkassoaufsichtsbehörden die Ansicht vertreten, dass in einer ersten Zahlungsaufforderung an säumige Schuldner zunächst nur eine 0,5-fache Vergütung nach Nr. 2300 VV-RVG ersetzt verlangt werden kann. Dies berichtet der aktuelle Newsletter der BAG Schuldnerberatung. Beide Gerichte sind damit den zentralen Punkten der Position des AK InkassoWatch in dieser Frage gefolgt.

In den beiden Beschwerdefällen verlangten die betroffenen Inkassounternehmen in ihrer ersten Zahlungsaufforderung eine 0,9-fache Vergütung nach Nr. 2300 Vergütungsverordnung zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV-RVG), die sich „automatisch“ auf eine 0,5-fache Vergütung verringern sollte, wenn der/die Schuldnerin innerhalb einer gewissen Frist zahlt. Diese „Vorgehensweise [ist] nicht zulässig“ (LG Stuttgart, Bescheid vom 16.01.2023), so beide Aufsichtsgerichte. Das Landgericht Stuttgart plant deshalb, dem betroffenen Dienstleister eine entsprechende Auflage zu erteilen, will ihm  aber zuvor Gelegenheit geben „die Formulierungen … anzupassen und mir hierzu Musterschreiben vorzulegen“. In den Fällen beim Landgericht Aschaffenburg hat das betroffene Unternehmen als Ergebnis der Beschwerdeverfahren inzwischen sein Erstanschreiben auch ohne eine Auflage gesetzeskonform abgeändert.

Im Herbst dieses Jahres erfolgt eine Evaluierung des VVInkG durch das Bundesjustizministerium, bei der es unter anderem darum gehen wird, wie das Gesetz umgesetzt wird. Vergütungsfragen werden dabei eine zentrale Rolle spielen.

Grundkurs Schuldnerberatung in 5 Modulen 2023

Das Thema Überschuldung ist in den sozialen Beratungsdiensten allgegenwärtig. Bei Miet- und Stromschulden, Pfändungen oder Haftandrohungen benötigen die Betroffenen möglichst sofort Rat und Hilfe.

Grundkenntnisse der Existenzsicherung und der Schuldnerberatung sind dabei ebenso notwendig, wie die Fähigkeit, sich insbesondere in rechtlichen und wirtschaftlichen Feldern sicher zu bewegen. Eine Einführung zum Pfändungsschutzkonto und der aktuellen Entwicklung ist ebenso Teil des Angebots wie eine Einführung zur Verbraucherinsolvenz unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesentwicklung.

Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg bietet 2023 wieder einen Grundkurs Schuldnerberatung in 5 Modulen an. Es sind noch freie Plätze vorhanden.

Ziele und Zielgruppe: Vermittlung von Grundkenntnissen der Schuldnerberatung für Mitarbeitende in allgemeinen wie speziellen Beratungsdiensten (z.B. Schuldnerberatungsstellen, Caritassozialdienste, Migrationsdienste, Schwangerenberatungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, Sozialdienste der Beschäftigungsbetriebe usw.).

Informationen zur Anmeldung und Details finden Sie im Flyer, der unten heruntergeladen werden kann.

Anmeldungen können noch entgegengenommen werden.
Bitte beachten Sie die Anmeldungsmodalitäten!

Anmeldeformular

Flyer

Harald Thomé zum neuen Sanktionsrecht im Bürgergeldgesetz: Keine Sanktionen in die KdU und Heizung

Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: “Ich möchte nochmal auf einen besonderen Punkt hinweisen: im neuen Sanktionsrecht ist bestimmt, dass Sanktion auch bei wiederholten Pflichtverletzungen auf max. 30 % des maßgebenden Regelsatzes begrenzt sind (§ 31a Abs. 4 SGB II) und sie rechnerisch nie in die Unterkunfts- und Heizkosten zu erfolgen haben (§ 31a Abs. 4 S. 2 SGB II).

Diese Regelung wird erst dann verstanden werden können, wenn man sich die Rangfolge der Einkommensanrechnung anschaut. Es ist gesetzlich bestimmt, dass Einkommen zunächst auf die Regel- und Mehrbedarfe anzurechnen ist und erst danach auf den Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 19 Abs 3 S 2 SGB II).

Das bedeutet vorliegend, dass eine Reihe von Betroffenen, die aufstocken, nicht oder nur begrenzt sanktionierbar sind. Ich denke, es ist zu erwarten, dass dies vielmals falsch gemacht wird, daher ist in der Beratung darauf zu achten.”

Studierende müssen sich bei Energiepreispauschale gedulden

Eine Auszahlung der 200 Euro Energiepreispauschale an Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ist für diesen Winter geplant. Dies antwortet die Bundesregierung (20/5441) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5197), in der die Abgeordneten sich nach dem aktuellen Stand bei der Einmalzahlung erkundigten. 

Bund und Länder arbeiten „mit Hochdruck“ an der Entwicklung der Antragsplattform, heißt es in der Antwort. Ziel sei „ein schlankes und unbürokratisches Antragsverfahren“. Ein konkretes Startdatum, ab wann die Einmalzahlung beantragt und ausbezahlt werden kann, wird nicht genannt.

Quelle: Bundestag

Deutschlandticket: Paritätischer fordert bundesweites Sozialticket für arme Menschen

Zum “Deutschlandticket” zum Preis von 49 Euro erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

Das 9-Euro-Ticket war ein mobilitätspolitischer Meilenstein. Erstmalig konnten im letzten Sommer ärmere Menschen, die sich reguläre Bahnfahrten nicht leisten können, einfach mal in den Urlaub fahren oder Verwandte besuchen. 52 Millionen verkaufte Tickets sprechen für sich. Das 9-Euro-Ticket war ein großer sozialer Erfolg und dazu noch ökologisch sinnvoll.


Das geplante Deutschlandticket ist kein würdiger Nachfolger.

Der Preis von 49 Euro, den die Ampel und die Bundesländer für das Ticket veranschlagen, ist für viele Menschen nicht finanzierbar. Ob man ein günstigeres Ticket bekommt, wenn man Transferleistungen bezieht, hängt leider vom Wohnort und der jeweiligen Landesregierung ab. Das ist unfair. Ein Ticket-Flickenteppich muss vermieden werden. Wir brauchen ein bundesweites Sozialticket, damit sich auch arme Menschen Nah- und Fernverkehr leisten können.

Neues Projekt des iff: Zur Bedeutung von Nachhaltigkeit in und für die Soziale Schuldnerberatung

Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) vermeldet ein neues Projekt, welches vom 1.2.2023 bis 30.11.2023 laufen soll. Das Projekt geht der Frage nach, welche Bedeutung Nachhaltigkeitsprinzipien für die soziale Schuldenberatung haben. Es möchte auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse praxisorientiert zu einer direkten Verbesserung der Tätigkeit der Schuldenberatung im Sinne der Nachhaltigkeit beitragen.

Siehe auch schon die Überschuldungsradare 2022/28 und 29 sowie den Beitrag Ökologie und Nachhaltigkeit in der Schuldnerberatung von Thomas Bode und Ines Moers in den BAG-SB-Informationen 2/2021.

Stellungnahme des vzbv zur Überschuldungsgefahr im Umfeld von steigenden Verbraucherpreisen: Gefahren des Dispositionskredits begrenzen

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sind der Hauptgrund für ein überzogenes Konto und die Nutzung von teuren Überziehungskrediten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Demnach hat etwa jede:r siebte Verbraucher:in von Anfang September bis Anfang Dezember 2022 einen Dispokredit genutzt – knapp die Hälfte gab als Grund dafür die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Der vzbv sieht darin eine Überschuldungsgefahr für Verbraucher:innen und fordert die Politik zum Handeln auf. – Quelle und mehr: PM des vzbv

Fazit der Stellungnahme des vzbv:

Um Verbraucher:innen in der aktuellen Situation von stark ansteigenden Verbraucherpreisen effektiv vor einer starken finanziellen Belastung als Folge der langfristigen Nutzung des Dispos zu schützen, sind verschiedene regulatorische Maßnahmen notwendig.

Wechsel der Trägerschaft und Relaunch unserer Internetseiten

In den letzten Monaten wurde es ruhiger um den Infodienst Schuldnerberatung und wir haben nicht mehr so regelmäßig Artikel veröffentlicht. Das hatte einen Grund: Wir waren im Hintergrund mit umfassenden „Umzugsarbeiten“ beschäftigt, denn nach 30 Jahren ist es mal wieder an der Zeit für eine Neuerung beim Infodienst Schuldnerberatung:

Die Herausgeberschaft – bisher bei der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, Diakonie Baden und Württemberg, dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und dem Paritätischen Baden-Württemberg – geht auf die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V. (liga-bw.de) über.

Die Liga Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss der elf Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. In enger Kooperation tritt sie auf allen Ebenen für die Interessen hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Menschen ein.

Die Liga-Anbindung ist ein logischer Schritt, nachdem seit 2020 auch der Paritätische offizieller Mitherausgeber des Infodiensts ist und somit alle Wohlfahrtsverbände, die in Baden-Württemberg Schuldnerberatung anbieten im Infodienst vertreten sind.

Das Herz des Infodiensts – das Redaktionsteam – bleibt unverändert bestehen und wird auch in Zukunft mit viel Engagement spannende Fachbeiträge schreiben und veröffentlichen.

Auch die URL https://infodienst-schuldnerberatung.de/ bleibt gleich. Der Infodienst kann zukünftig aber auch über die Homepage der Liga Baden-Württemberg gefunden werden.

Die Webseite an sich bekam einen modernen Anstrich und entspricht nun wieder den aktuellen Anforderungen – auch für mobile Endgeräte.

Das Verschuldungslexikon ist nun direkt eingebunden und wir haben die Rubriken neu kategorisiert.
In der Rubrik „Existenzsicherung“ finden Sie alle Artikel rund um den Wohnungserhalt, Erhalt von Energieversorgung, zum Thema Pfändungsschutz und Pfändungsschutzkonto, Haftvermeidung etc..
In der Rubrik „Beratung“ finden Sie unter anderem Artikel zur psychosozialen Beratung, Budget-/ Haushaltsberatung, Hilfe zur Selbsthilfe und zu persönlichen und sozialen Problemlagen.
Hinter der Rubrik „Forderungen“ verbergen sich zum Beispiel Artikel zur Rechtmäßigkeit von Forderungen, zum Thema Inkasso und dem Arbeitskreis InkassoWatch, zu unseriösen Anbietenden, Verbraucher*innenschutz.
In der Rubrik „Regulierung und Insolvenzverfahren finden Sie alles Wissenswerte zu Themen, wie zum Beispiel Regulierungskonzepte, Stiftungen, Drittmittel, Ratenzahlungen oder Insolvenzverfahren.
Hinter der Kategorie „Methoden und Konzeptionen“ verbergen sich Artikel zur sozialen Schuldnerberatung auf der Metaebene, zu aktuellen Entwicklungen, Gesetzesänderungen, politischen Forderungen oder beispielsweise Statistik.

Herzlichen Dank an die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg für die freundliche und sehr wohlwollende Aufnahme und an die Medienagentur KINDERMANN KG aus Karlsruhe für die kompetente und mitunter geduldige Unterstützung, die wir während der Umzugsphase erfahren durften.

Schauen Sie sich doch direkt mal um und entdecken Sie die neue Internetpräsenz des Infodienst Schuldnerberatung.